Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 13 Wertgebühren

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 13 Wertgebühren
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Inhaltsverzeichnis

(1) Wenn sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, beträgt bei einem Gegenstandswert bis 500 Euro die Gebühr 49 Euro. Die Gebühr erhöht sich bei einem

Gegen-
standswert
bis ... Euro
für jeden
angefangenen
Betrag von
weiteren ... Euro
um
... Euro
2 00050039
10 0001 00056
25 0003 00052
50 0005 00081
200 00015 00094
500 00030 000132
über
500 000

50 000

165


Eine Gebührentabelle für Gegenstandswerte bis 500 000 Euro ist diesem Gesetz als Anlage 2 beigefügt.

(2) Bei der Geschäftsgebühr für eine außergerichtliche Inkassodienstleistung, die eine unbestrittene Forderung betrifft (Absatz 2 der Anmerkung zu Nummer 2300 des Vergütungsverzeichnisses), beträgt bei einem Gegenstandswert bis 50 Euro die Gebühr abweichend von Absatz 1 Satz 1 30 Euro.

(3) Der Mindestbetrag einer Gebühr ist 15 Euro.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

4 Anwälte | {{shorttitle}}

Rechtsanwalt


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
Languages
EN, DE

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Languages
EN, DE

Rechtsanwalt


Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
Languages
EN, DE

Rechtsanwalt


Die Kanzlei "Streifler & Kollegen" vertritt Sie auch in Angelegenheiten des Film-, Medien- und Urheberrechts.
Languages
EN, FR,
{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
10 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}

moreResultsText

{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.

02.12.2015 16:32

Bei der Berechnung des Anspruchs auf Ersatz von Verdienstausfall ist der Auslandsverwendungszuschlag grundsätzlich als Einkommen des Verletzten zu berücksichtigen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
06.08.2015 12:00

Das in § 48 AMG geregelte Verbot der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Verschreibung ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG.
SubjectsAllgemeines
13.03.2015 12:18

Die Abtretung der Mietzinsforderungen an die Beklagte und die Überweisungen der eingenommenen Mieten durch die Hausverwaltung an die Beklagte stellen Rechtshandlungen im Sinne des § 129 InsO dar.
11.12.2013 19:45

Die durch eine solche Prüfung vor deren Begründung verursachten Kosten sind wegen Verstoßes gegen das Kostenschonungsgebot nicht zu erstatten.
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
7 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}

moreResultsText


(1) Für alle Klagen, durch die ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird (Patentstreitsachen), sind die Zivilkammern der Landgerichte ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich zuständig.

(1) Für alle Klagen, durch die ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird (Kennzeichenstreitsachen), sind die Landgerichte ohne Rücksicht auf den Streitwert ausschließlich zuständig. (2) Die Lan

(1) Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses beim Bundesgerichtshof schriftlich einzulegen. (2) In dem Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Bundesgerichtshof gelten die Bestimmungen des § 142 über die Streitwer

(1) Für alle Klagen, durch die ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird (Designstreitsachen), sind die Landgerichte mit Ausnahme der Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit nach § 33 ohne Rück
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.

Bestimmen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert, werden bei einem Gegenstandswert von mehr als 4 000 Euro anstelle der Gebühr nach § 13 Absatz 1 folgende Gebühren vergütet: Gegenstands- wert bis ... EuroGebühr ... EuroGegenstands- wert bis ... E

(1) Für das erstinstanzliche Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz kann das Oberlandesgericht dem Rechtsanwalt, der den Musterkläger vertritt, auf Antrag eine besondere Gebühr bewilligen, wenn sein Aufwand im Vergleich zu dem
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
424 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 13.08.2024 14:43

Oberlandesgericht Nürnberg Urteil vom 30. März 2022 Az.: 12 U 1520/19     Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 05.04.2019, berichtigt mit Beschluss vom 11.06.2019
published on 21.09.2021 20:18

Gegen Ende eines sich über mehrere Jahre hinziehenden und fehlerhaft eingeleiteten und geführten selbständigen Beweisverfahrens über die Ursächlichkeit von Bauarbeiten für Schäden an der eigenen Garage meinte die Be
Author’s summary

Gegen Ende eines sich über mehrere Jahre hinziehenden und fehlerhaft eingeleiteten und geführten selbständigen Beweisverfahrens über die Ursächlichkeit von Bauarbeiten für Schäden an der eigenen Garage meinte die Beklagte, sie habe die Klage gegen ihre Nachbarn verloren. Das Beweisverfahren lief aber noch, und es war ein Ortstermin über eine nebensächliche Teilfrage bezüglich des Gefälles der Nachbareinfahrt anberaumt worden. Sieben von der Klägerin des Honorarstreits mangelhaft gestellte Fragen waren vom Sachverständigen und vom Antragsgegner nach und nach für unzulässig oder unbeantwortbar erklärt worden. Vor Beginn der Baumaßnahmen des Nachbarn hätte eine Begutachtung der Garage stattfinden, die Fragen für das anschließende Beweisverfahren auf technische Plausibilität überprüft werden müssen. Überdies war das selbständige Beweisverfahren weder gewünscht noch aufgrund der konkreten Umstände geboten. Das Mandat wurde gekündigt, das selbständige Beweisverfahren durch Rücknahme beendet, nachdem der Sachverständige nach Begutachtung beim Ortstermin erläutert hatte, dass das Gutachten auch bezüglich dieser letzten verbliebenen Teilfrage zu Lasten der Antragstellerin ausfallen würde. Das Gericht billigt der verfahrensführenden Kanzlei dennoch das volle Honorar zu.

published on 05.08.2021 15:10

Auch kurze juristische Texte im Internet können die für den Urheberrechtsschutz erforderliche Schöpfungshöhe aufweisen. Die Nutzung solcher Texte ohne Nennung der Urheberin oder des Urhebers ist rechtswidrig. Zu erstatten sind neb
Author’s summary

Auch kurze juristische Texte im Internet können die für den Urheberrechtsschutz erforderliche Schöpfungshöhe aufweisen. Die Nutzung solcher Texte ohne Nennung der Urheberin oder des Urhebers ist rechtswidrig. Zu erstatten sind neben den Kosten der Abmahnung auch materieller Schadensersatz gem. § 97 Abs. 2 S. 1 und 3 UrhG in Höhe einer fiktiven Lizenzgebühr unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles.

published on 17.02.2021 17:14

Dem Streit zwischen Kläger und Beklagten liegt hauptsächlich ein nicht bezahlter Provisionsanspruch aus einem sogenannten Paidmailing-Vertrag zugrunde. Die Beklagte weigert sich diese zu bezahlen mit der Begründung die Klägerin ha
Author’s summary

Dem Streit zwischen Kläger und Beklagten liegt hauptsächlich ein nicht bezahlter Provisionsanspruch aus einem sogenannten Paidmailing-Vertrag zugrunde. Die Beklagte weigert sich diese zu bezahlen mit der Begründung die Klägerin habe sie nicht hinreichend über die Nachteile von Paidmailing informiert. Aus diesem Grund fordert sie  nicht nur die Klageabweisung, sondern begehrt darüber hinaus auch Schadensersatz.

Das Gericht ist der Ansicht, ein entsprechender Schadenersatzanspruch scheitert schon an der hierfür notwendigen Pflichtverletzung seitens der Klägerin. Diese habe die Beklagte ausführlich per E-mail informiert.

Die Richter verurteilen die Beklagte zur Zahlung der Provision und betonen, die Beklagte müsse über die Frage des Paidmailing betriebswirtschaftlich entscheiden. Sollte sie zum Entschluss kommen dieses komme für ihr Unternehmen nicht in Frage, so hat sie das Recht zu kündigen nicht jedoch die der Klägerin die Provision vorzuenthalten.

Weiterhin habe die Klägerin nicht gegen ihre Aufklärungspflichten verstoßen. Das Gericht hält die Tatsache, dass ein im Affiliate-Marketing tätiges Großunternehmen mit eigener Rechtabteilung nicht über die Funktionsweise von Paidmailing informiert ist, für nicht glaubwürdig.

Rechtsanwälte - Streifler&Kollegen

{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.