Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - OWiG 1968 | § 18 Zahlungserleichterungen

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Gesetz über Ordnungswidrigkeiten Inhaltsverzeichnis

Ist dem Betroffenen nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten, die Geldbuße sofort zu zahlen, so wird ihm eine Zahlungsfrist bewilligt oder gestattet, die Geldbuße in bestimmten Teilbeträgen zu zahlen. Dabei kann angeordnet werden, daß die Vergünstigung, die Geldbuße in bestimmten Teilbeträgen zu zahlen, entfällt, wenn der Betroffene einen Teilbetrag nicht rechtzeitig zahlt.

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24/08/2017 17:53

Eine Tat im prozessualen Sinn liegt vor, wenn eine innere Beziehung zwischen dem Drogenbesitz und der Fahrt besteht, der Drogenbesitz gleichsam nur „bei Gelegenheit“ der Fahrt stattfindet.
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06/05/2016 12:21

Bei einem Abstandsverstoß kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wenn der Verstoß durch das Verhalten eines anderen Autofahrers erheblich mitverursacht wurde.
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(1) Hat jemand 1. als vertretungsberechtigtes Organ einer juristischen Person oder als Mitglied eines solchen Organs,2. als Vorstand eines nicht rechtsfähigen Vereins oder als Mitglied eines solchen Vorstandes,3. als vertretungsberechtigter Gesellsch

(1) Hat der Täter durch eine mit Geldbuße bedrohte Handlung oder für sie etwas erlangt und wird gegen ihn wegen der Handlung eine Geldbuße nicht festgesetzt, so kann gegen ihn die Einziehung eines Geldbetrages bis zu der Höhe angeordnet werden, die d

(1) Der Bußgeldbescheid enthält 1. die Angaben zur Person des Betroffenen und etwaiger Nebenbeteiligter,2. den Namen und die Anschrift des Verteidigers,3. die Bezeichnung der Tat, die dem Betroffenen zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung,

(1) Hat der Täter den Gegenstand, der ihm zur Zeit der Handlung gehörte oder zustand und dessen Einziehung hätte angeordnet werden können, vor der Anordnung der Einziehung verwertet, namentlich veräußert oder verbraucht, oder hat er die Einziehung de
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published on 22/12/2015 00:00

Gründe Oberlandesgericht Bamberg 3 Ss OWi 1326/15 Beschluss vom 22. 12. 2015 Zum Sachverhalt: Das AG hat den seine Fahrereigenschaft zur Tatzeit einräumenden, im Übrigen keine Sacheinlassung abgebenden Betr. wegen
published on 13/03/2017 00:00

1. Der Betroffene wird wegen vorsätzlichen Führens eines PKW trotz unerlaubten Konsums von Betäubungsmitteln (10 ng/ml THC) zu einer Geldbuße von 1000 EUR verurteilt. Ihm wird gestattet, die Geldbuße in monatlichen Teilbeträgen von EUR 100, je
published on 22/06/2016 00:00

Tenor I. Auf den Antrag der Vollstreckungsschuldnerin wird der Beschluss des Bundeskartellamts vom 11. März 2014 – B1-200/06-U11-VO – teilweise abgeändert: Von der E. GmbH wird aus dem Bußgeldbescheid vom 29. Januar 2009 der gesetzliche Zinsbetrag n
published on 22/02/2016 00:00

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Nichteinhaltung des erforderlichen Abstands zu einer Geldbuße von 500 EUR verurteilt. Ihm wird gestattet, die Geldbuße in monatlichen Teilbeträgen von EUR 50, jeweils
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