Handelsgesetzbuch - HGB | § 273 (weggefallen)
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(1)1Zinsaufwendungen eines Betriebs sind abziehbar in Höhe des Zinsertrags, darüber hinaus nur bis zur Höhe des verrechenbaren EBITDA.2Das verrechenbare EBITDA ist 30 Prozent des um die Zinsaufwendungen und um die nach § 6 Absatz 2 Satz 1 abzuziehend
(1) Soweit auf Grund der geänderten Bewertung der laufenden Pensionen oder Anwartschaften auf Pensionen eine Zuführung zu den Rückstellungen erforderlich ist, ist dieser Betrag bis spätestens zum 31. Dezember 2024 in jedem Geschäftsjahr zu mindestens
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published on 26/05/2003 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 169/02 Verkündet am: 26. Mai 2003 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja
published on 18/08/2015 00:00
Tenor
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 4. September 2014 13 K 2292/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.
published on 04/09/2014 00:00
Tenor
Die Bescheide über Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag für die Abrechnungszeiträume Dezember 2006 und Dezember 2007, beide datierend vom 10. Februar 2010 und beide in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16. Juni 2010, werden aufgeh
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