(1) Gezeichnetes Kapital ist mit dem Nennbetrag anzusetzen. Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital sind von dem Posten „Gezeichnetes Kapital“ offen abzusetzen; der verbleibende Betrag ist als Posten „Eingefordertes Kapital“ in der Hauptspalte der Passivseite auszuweisen; der eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte Betrag ist unter den Forderungen gesondert auszuweisen und entsprechend zu bezeichnen.

(1a) Der Nennbetrag oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, der rechnerische Wert von erworbenen eigenen Anteilen ist in der Vorspalte offen von dem Posten „Gezeichnetes Kapital“ abzusetzen. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag oder dem rechnerischen Wert und den Anschaffungskosten der eigenen Anteile ist mit den frei verfügbaren Rücklagen zu verrechnen. Aufwendungen, die Anschaffungsnebenkosten sind, sind Aufwand des Geschäftsjahrs.

(1b) Nach der Veräußerung der eigenen Anteile entfällt der Ausweis nach Absatz 1a Satz 1. Ein den Nennbetrag oder den rechnerischen Wert übersteigender Differenzbetrag aus dem Veräußerungserlös ist bis zur Höhe des mit den frei verfügbaren Rücklagen verrechneten Betrages in die jeweiligen Rücklagen einzustellen. Ein darüber hinausgehender Differenzbetrag ist in die Kapitalrücklage gemäß Absatz 2 Nr. 1 einzustellen. Die Nebenkosten der Veräußerung sind Aufwand des Geschäftsjahrs.

(2) Als Kapitalrücklage sind auszuweisen

1.
der Betrag, der bei der Ausgabe von Anteilen einschließlich von Bezugsanteilen über den Nennbetrag oder, falls ein Nennbetrag nicht vorhanden ist, über den rechnerischen Wert hinaus erzielt wird;
2.
der Betrag, der bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungsrechte und Optionsrechte zum Erwerb von Anteilen erzielt wird;
3.
der Betrag von Zuzahlungen, die Gesellschafter gegen Gewährung eines Vorzugs für ihre Anteile leisten;
4.
der Betrag von anderen Zuzahlungen, die Gesellschafter in das Eigenkapital leisten.

(3) Als Gewinnrücklagen dürfen nur Beträge ausgewiesen werden, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Ergebnis gebildet worden sind. Dazu gehören aus dem Ergebnis zu bildende gesetzliche oder auf Gesellschaftsvertrag oder Satzung beruhende Rücklagen und andere Gewinnrücklagen.

(4) Für Anteile an einem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten Unternehmen ist eine Rücklage zu bilden. In die Rücklage ist ein Betrag einzustellen, der dem auf der Aktivseite der Bilanz für die Anteile an dem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten Unternehmen angesetzten Betrag entspricht. Die Rücklage, die bereits bei der Aufstellung der Bilanz zu bilden ist, darf aus vorhandenen frei verfügbaren Rücklagen gebildet werden. Die Rücklage ist aufzulösen, soweit die Anteile an dem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten Unternehmen veräußert, ausgegeben oder eingezogen werden oder auf der Aktivseite ein niedrigerer Betrag angesetzt wird.

(5) Übersteigt der auf eine Beteiligung entfallende Teil des Jahresüberschusses in der Gewinn- und Verlustrechnung die Beträge, die als Dividende oder Gewinnanteil eingegangen sind oder auf deren Zahlung die Kapitalgesellschaft einen Anspruch hat, ist der Unterschiedsbetrag in eine Rücklage einzustellen, die nicht ausgeschüttet werden darf. Die Rücklage ist aufzulösen, soweit die Kapitalgesellschaft die Beträge vereinnahmt oder einen Anspruch auf ihre Zahlung erwirbt.

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Gesellschaftsrecht: Gesellschafter und Geschäftsführer – Verwaltung äußert sich zu nachträglichen Anschaffungskosten auf die Beteiligung

23.06.2019

Durch das seit dem 1.11.2008 geltende „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (kurz: MoMiG)“ wurde das Eigenkapitalersatzrecht aufgehoben. Inzwischen gibt es bereits erste Entscheidungen zur steuerlichen Berücksichtigung ausgefallener Finanzierungshilfen eines GmbH-Gesellschafters, in denen der Bundesfinanzhof (BFH) eine Neuorientierung vorgenommen hat. Der neuen Rechtsprechung hat sich die Finanzverwaltung nun angeschlossen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin

Gesellschaftsrecht: Zu eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen

05.10.2017

Wird ein Gesellschafter im Insolvenzverfahren als Bürge für Verbindlichkeiten der Gesellschaft in Anspruch genommen, führt dies nicht mehr zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung.
GmbH-Insolvenz

Gesellschaftsrecht: Vergleich über aktienrechtlichen Differenzhaftungsanspruch bei Sachkapitalerhöhung

17.01.2012

Anspruch besteht auch, soweit Wert der Sacheinlage zwar den geringsten Ausgabebetrag, aber nicht das Aufgeld deckt-BGH vom 06.12.11-Az:II ZR 149/10

Gesellschaftsrecht: Auslegung der Abfindungsbestimmungen eines ausscheidenden Gesellschafters im Gesellschaftsvertrag einer GmbH

06.12.2011

Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters: im Zweifel Gleichbehandlung der Gesellschafter bei Berechnung der Abfindung-BGH vom 27.09.11-Az:II ZR 279/09

Gesellschafterstreit: Bei Auslegung der Abfindungsbestimmungen eines ausscheidenden Gesellschafters im Gesellschaftsvertrag einer GmbH

06.12.2011

ist zu berücksichtigen, dass die am Gesellschaftsvertrag beteiligten Personen im Zweifel eine auf Dauer wirksame und die Gesellschafter gleichbehandelnde Berechnung der Abfindung gewollt haben-BGH, II ZR 279/09

GmbH-Gründung: Zu den Voraussetzungen einer Sacheinlage bei Gründung einer GmbH

21.04.2009

bei Sacheinlagen nachgewiesen werden, dass der Wert der Sacheinlagen den Nennbetrag der dafür übernommenen Geschäftsanteile erreicht-LG Freiburg, 12 T 1/09

Gesellschaftsrecht: Hybride Finanzinstrumente im deutschen Steuerrecht

04.07.2007

Rechtsberatung zum Gesellschaftsrecht - BSP Bierbach Streifler & Partner PartGmbB Berlin Mitte - RA Dirk Streifler

Hybride Finanzinstrumente

30.05.2006

im deutschem Steuerrecht (RA Dirk Streifler)
andere

Hybride Finanzinstrumente

15.08.2005

im deutschem Steuerrecht (RA Dirk Streifler)
Steuerrecht

Referenzen - Gesetze | § 302 ZPO

§ 302 ZPO zitiert oder wird zitiert von 11 §§.

§ 302 ZPO wird zitiert von 6 §§ in anderen Gesetzen.

Körperschaftsteuergesetz - KStG 1977 | § 14 Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien als Organgesellschaft


(1)1Verpflichtet sich eine Europäische Gesellschaft, Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Geschäftsleitung im Inland und Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des EWR-Abkommens (Organge

Aktiengesetz - AktG | § 150 Gesetzliche Rücklage. Kapitalrücklage


(1) In der Bilanz des nach den §§ 242, 264 des Handelsgesetzbuchs aufzustellenden Jahresabschlusses ist eine gesetzliche Rücklage zu bilden. (2) In diese ist der zwanzigste Teil des um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresübersc

Pflege-Buchführungsverordnung - PBV | § 4 Jahresabschluß


(1) Der Jahresabschluß der Pflegeeinrichtung besteht aus: 1. der Bilanz, gegliedert nach Anlage 1,2. der Gewinn- und Verlustrechnung, gegliedert nach Anlage 2, sowie3. dem Anhang einschließlich des nach den Anlagen 3a und 3b gegliederten Anlagen- und

Krankenhaus-Buchführungsverordnung - KHBV | § 5 Einzelvorschriften zum Jahresabschluß


(1) Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um Abschreibungen, anzusetzen. Kann ein Krankenhaus, das erstmals nach den Grundsätzen dieser Verordnung
§ 302 ZPO wird zitiert von 5 anderen §§ im Zivilprozessordnung.

Handelsgesetzbuch - HGB | § 334 Bußgeldvorschriften


(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft1.bei der Aufstellung oder Feststellung des Jahresabschlusses einer Vorschrifta)des § 243 Abs. 1 oder 2, der §§ 244, 245,

Handelsgesetzbuch - HGB | § 298 Anzuwendende Vorschriften Erleichterungen


(1) Auf den Konzernabschluß sind, soweit seine Eigenart keine Abweichung bedingt oder in den folgenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist, die §§ 244 bis 256a, 264c, 265, 266, 268 Absatz 1 bis 7, die §§ 270, 271, 272 Absatz 1 bis 4, die §§ 274,

Handelsgesetzbuch - HGB | § 340n Bußgeldvorschriften


(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Geschäftsleiter im Sinne des § 1 Absatz 2 oder des § 53 Absatz 2 Nummer 1 des Kreditwesengesetzes eines Kreditinstituts oder Finanzdienstleistungsinstituts im Sinne des § 340 Absatz 4 Satz 1 oder als Geschäftsleite

Handelsgesetzbuch - HGB | § 341n Bußgeldvorschriften


(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats eines Versicherungsunternehmens oder eines Pensionsfonds oder als Hauptbevollmächtigter (§ 68 Absatz 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes)1.bei der

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Bundesgerichtshof Urteil, 20. Sept. 2011 - II ZR 234/09

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Bundesgerichtshof Urteil, 27. Sept. 2011 - II ZR 279/09

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES Urteil II ZR 279/09 Verkündet am: 27. September 2011 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 133 B,

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 62/04 Verkündet am: 13. Februar 2006 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

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Bundesgerichtshof Urteil, 16. Jan. 2006 - II ZR 65/04

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 65/04 Verkündet am: 16. Januar 2006 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2008 - II ZR 26/08

bei uns veröffentlicht am 13.10.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 26/08 Verkündet am: 13. Oktober 2008 Röder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichts

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2008 - II ZR 229/07

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 229/07 Verkündet am: 13. Oktober 2008 Röder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2008 - II ZR 227/07

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 227/07 Verkündet am: 13. Oktober 2008 Röder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofe

Oberlandesgericht München Beschluss, 26. Feb. 2018 - 32 Wx 405/17 Kost

bei uns veröffentlicht am 26.02.2018

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Landgerichts München I vom 18.10.2017, Az. 13 OH 2908/17, aufgehoben. 2. Der gegen die Kostenrechnung des Antragsgegners vom12.10.2016 (KReg. 2109e/1

Finanzgericht München Urteil, 14. Dez. 2015 - 7 K 2772/14

bei uns veröffentlicht am 14.12.2015

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Finanzgericht München Urteil, 14. Dez. 2015 - 7 K 1250/14

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Tatbestand I. Streitig ist, ob der Bescheid vom 13. Januar 2010 über die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen gem. §§ 27, 28 und 38 KStG zum 31.12.2008 wegen einer offenbaren Unrichtigkeit gemäß § 129 Satz 1 der Abgabenor

Finanzgericht München Gerichtsbescheid, 13. Aug. 2015 - 6 K 39/13

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Tatbestand I. Die Klägerin ist eine GmbH. Am … 2001 schlossen X und Y einen notariellen Treuhandvertrag mit der B-GmbH. Im Treuhandvertrag verpflichteten sich X und Y, die Klägerin im Auftrag und auf Rechnung der B-GmbH zu erwer

Finanzgericht München Urteil, 26. Feb. 2018 - 7 K 3119/16

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Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Klägerin ist ein GmbH mit Sitz in M., die beim Amtsgericht unter HRB seit dem im Handelsregister eingetra

Oberlandesgericht München Endurteil, 11. Juni 2015 - 23 U 3466/14

bei uns veröffentlicht am 11.06.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 23 U 3466/14 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am 11.06.2015 5 HK O 24890/12 LG München I …, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit … -

Oberlandesgericht München Endurteil, 11. Juni 2015 - 23 U 3443/14

bei uns veröffentlicht am 11.06.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 23 U 3443/14 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am 11.06.2015 5 HK O 27041/12 LG München I … Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit … -

Landgericht München I Endurteil, 28. Aug. 2018 - 29 O 9543/17

bei uns veröffentlicht am 28.08.2018

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.989,50 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 947,46 € seit 01.08.2016, 01.09.2016, 01.10.2016, 01.11.2016, 01.12.201

Finanzgericht München Urteil, 17. Sept. 2018 - 7 K 2805/17

bei uns veröffentlicht am 17.09.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Streitig ist, ob der Bescheid über die gesonderte Feststellung der Best

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Juli 2018 - IX R 6/15

bei uns veröffentlicht am 20.07.2018

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18. Dezember 2014  11 K 3614/13 E aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Juli 2018 - IX R 7/15

bei uns veröffentlicht am 20.07.2018

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18. Dezember 2014  11 K 3615/13 E aufgehoben.

Bundesfinanzhof Beschluss, 07. Juni 2018 - IV R 11/14

bei uns veröffentlicht am 07.06.2018

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Dezember 2013 12 K 12136/12 wird als unzulässig verworfen.

Bundesfinanzhof Urteil, 30. Jan. 2018 - VIII R 15/16

bei uns veröffentlicht am 30.01.2018

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18. März 2016  6 K 2099/13 KE wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 30. Jan. 2018 - VIII R 42/15

bei uns veröffentlicht am 30.01.2018

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 24. März 2015  4 K 1187/11 aufgehoben, soweit es die Klage gegen die Nachforderung von Kapitalertragsteuer abwe

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Dez. 2017 - IX R 7/17

bei uns veröffentlicht am 06.12.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. September 2016  1 K 1725/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 11. Okt. 2017 - IX R 5/15

bei uns veröffentlicht am 11.10.2017

Tenor Das Bundesministerium der Finanzen wird aufgefordert, dem Verfahren IX R 5/15 beizutreten. Tatbestand I.

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juli 2017 - XII ZB 66/17

bei uns veröffentlicht am 19.07.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 66/17 vom 19. Juli 2017 in der Familiensache ECLI:DE:BGH:2017:190717BXIIZB66.17.0 Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. Juli 2017 durch den Vorsitzenden Richter Dose und die Richter Prof. Dr. Kl

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Juli 2017 - IX R 36/15

bei uns veröffentlicht am 11.07.2017

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 10. März 2015  9 K 962/14 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 08. Juni 2017 - IV R 29/15

bei uns veröffentlicht am 08.06.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 24. April 2015  3 K 106/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Mai 2017 - 1 StR 306/16

bei uns veröffentlicht am 16.05.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 306/16 vom 16. Mai 2017 in der Strafsache gegen wegen Betrugs u.a. ECLI:DE:BGH:2017:160517B1STR306.16.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Beschwerdeführers und des Generalbundesanwa

Finanzgericht Münster Urteil, 13. Okt. 2016 - 9 K 1087/14 K,G,F

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Streitig ist die steuerliche Behandlung von Nebenkosten zur Anschaffung eigener Aktien im Streitjahr 2011. 3Die Kläge

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 07. Sept. 2016 - 1 K 1725/14

bei uns veröffentlicht am 07.09.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist die steuerliche Behandlung des Erwerbs eige

Bundesfinanzhof Urteil, 07. Sept. 2016 - I R 57/14

bei uns veröffentlicht am 07.09.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 22. September 2014  10 K 1946/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 25. Mai 2016 - I-26 W 2/15 [AktE]

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tenor Die sofortigen Beschwerden der Antragstellerin zu 27) vom 10.03.2015, der Antragstellerin zu 61) vom 18.03.2015, der Antragstellerin zu 28) vom 19.03.2015 sowie des Antragstellers zu 29) vom 23.03.2015, des Antragstellers zu 62) vom 25.03.2015

Bundesfinanzhof Urteil, 20. Jan. 2016 - II R 40/14

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 14. Mai 2014  9 K 879/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Aug. 2015 - I R 56/14

bei uns veröffentlicht am 18.08.2015

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 4. September 2014 13 K 2292/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 14. Juli 2015 - 3 AZR 252/14

bei uns veröffentlicht am 14.07.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 20. März 2014 - 7 Sa 369/13 - wird zurückgewiesen.

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 24. Apr. 2015 - 3 K 106/11

bei uns veröffentlicht am 24.04.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin im Zuge einer Abspaltung zur Neugründung eine verdeckte..

Bundesfinanzhof Urteil, 15. Apr. 2015 - I R 44/14

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 12. Juni 2014  6 K 324/12 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Feb. 2015 - I R 3/14

bei uns veröffentlicht am 11.02.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 28. November 2013  1 K 35/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 27. Nov. 2014 - 5 Sa 408/14

bei uns veröffentlicht am 27.11.2014

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 8. Mai 2014, Az. 2 Ca 4142/13, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte...

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Nov. 2014 - I R 53/13

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Juni 2013  8 K 8326/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 21. Okt. 2014 - I R 31/13

bei uns veröffentlicht am 21.10.2014

Tatbestand 1 I. Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines im Zusammenhang mit einer Kapitalherabsetzung ergangenen Nachforderungsbescheids (Kapitalertragsteuer; Solidaritäts

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Okt. 2014 - 3 AZR 1027/12

bei uns veröffentlicht am 21.10.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. August 2012 - 13 Sa 1476/11 - wird zurückgewiesen.

Finanzgericht Münster Urteil, 01. Okt. 2014 - 9 K 4169/10 K,F

bei uns veröffentlicht am 01.10.2014

Tenor Unter Änderung des Körperschaftsteuerbescheides 2006 vom 22.01.2010 in Gestalt der Teil-Einspruchsentscheidung vom 12.10.2010 wird die Körperschaftsteuer 2006 nach Maßgabe der Entscheidungsgründe festgesetzt. Die Berechnung der festgesetzten S

Finanzgericht Köln Urteil, 04. Sept. 2014 - 13 K 2292/10

bei uns veröffentlicht am 04.09.2014

Tenor Die Bescheide über Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag für die Abrechnungszeiträume Dezember 2006 und Dezember 2007, beide datierend vom 10. Februar 2010 und beide in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 16. Juni 2010, werden aufgeh

Finanzgericht Hamburg Zwischenurteil, 28. Aug. 2014 - 3 K 134/13

bei uns veröffentlicht am 28.08.2014

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Landesarbeitsgericht Köln Urteil, 31. Juli 2014 - 13 Sa 224/14

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Tenor 1)      Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 30.01.2014 – 10 Ca 9409/12 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2)      Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Die Parteien streiten in der Berufung

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 18. Juli 2014 - 1 K 1338/12

bei uns veröffentlicht am 18.07.2014

Diese Entscheidung zitiert Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Änderung eines Feststell

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 03. Feb. 2014 - 8 U 47/10

bei uns veröffentlicht am 03.02.2014

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das am 18. Dezember 2009 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert. Es wird festgestellt, dass die zwischen der K