(1) Der Jahresabschluß und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften, die nicht kleine im Sinne des § 267 Abs. 1 sind, sind durch einen Abschlußprüfer zu prüfen. Hat keine Prüfung stattgefunden, so kann der Jahresabschluß nicht festgestellt werden.

(2) Der Konzernabschluß und der Konzernlagebericht von Kapitalgesellschaften sind durch einen Abschlußprüfer zu prüfen. Hat keine Prüfung stattgefunden, so kann der Konzernabschluss nicht gebilligt werden.

(3) Werden der Jahresabschluß, der Konzernabschluß, der Lagebericht oder der Konzernlagebericht nach Vorlage des Prüfungsberichts geändert, so hat der Abschlußprüfer diese Unterlagen erneut zu prüfen, soweit es die Änderung erfordert. Über das Ergebnis der Prüfung ist zu berichten; der Bestätigungsvermerk ist entsprechend zu ergänzen. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für diejenige Wiedergabe des Jahresabschlusses, des Lageberichts, des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts, welche eine Kapitalgesellschaft, die als Inlandsemittent (§ 2 Absatz 14 des Wertpapierhandelsgesetzes) Wertpapiere (§ 2 Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes) begibt und keine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 327a ist, für Zwecke der Offenlegung erstellt hat.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

4 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

4 Artikel zitieren .

Rechtsformwahl

29.07.2021

Die richtige Rechtsform hängt von vielen Rechtsformkriterien ab und wird im Laufe der „Lebenszeit“ Ihrer Unternehmung ständig überprüft werden müssen. Die Entscheidungsfindung hat dabei eine ganze Reihe von Kriterien abzuwägen, deren Wichtigkeit
Rechtsformwahl

Gesellschaftsrecht: Keine Übersendung des Prüfberichts an Kommanditisten

24.04.2015

In einer Publikumsgesellschaft folgt aus der Prüfungspflicht nicht die Verpflichtung, den Bericht den Kommanditisten mit der Einladung zu der Gesellschafterversammlung zu übersenden.

Gesellschaftsrecht: Zur Haftung des Wirtschaftsprüfers bei Jahresabschlussprüfung einer GmbH

17.09.2013

Auf den Jahresabschluss einer prüfungspflichtigen mittelgroßen GmbH sind die Vorschriften des § 256 I Nr. 3 und VI 1 AktG entsprechend anwendbar.

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 19 §§.

wird zitiert von 14 §§ in anderen Gesetzen.

Aktiengesetz - AktG | § 256 Nichtigkeit


(1) Ein festgestellter Jahresabschluß ist außer in den Fällen des § 173 Abs. 3, § 234 Abs. 3 und § 235 Abs. 2 nichtig, wenn 1. er durch seinen Inhalt Vorschriften verletzt, die ausschließlich oder überwiegend zum Schutz der Gläubiger der Gesellschaft

Wirtschaftsprüferordnung - WiPrO | § 57a Qualitätskontrolle


(1) Berufsangehörige in eigener Praxis und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind verpflichtet, sich einer Qualitätskontrolle zu unterziehen, wenn sie gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen nach § 316 des Handelsgesetzbuchs durchführen. Sie si

Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr - PBZugV | § 2 Finanzielle Leistungsfähigkeit


(1) Die finanzielle Leistungsfähigkeit im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 1 des Personenbeförderungsgesetzes ist als gewährleistet anzusehen, wenn die finanziellen Mittel verfügbar sind, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderli

Genossenschaftsgesetz - GenG | § 53 Pflichtprüfung


(1) Zwecks Feststellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sind die Einrichtungen, die Vermögenslage sowie die Geschäftsführung der Genossenschaft mindestens in jedem zweiten Geschäftsjahr zu prüfen. Bei
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Handelsgesetzbuch - HGB | § 319 Auswahl der Abschlussprüfer und Ausschlussgründe


(1) Abschlussprüfer können Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein. Abschlussprüfer von Jahresabschlüssen und Lageberichten mittelgroßer Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§ 267 Abs. 2) oder von mittelgroßen Personenhandels

Handelsgesetzbuch - HGB | § 318 Bestellung und Abberufung des Abschlußprüfers


(1) Der Abschlußprüfer des Jahresabschlusses wird von den Gesellschaftern gewählt; den Abschlußprüfer des Konzernabschlusses wählen die Gesellschafter des Mutterunternehmens. Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung und bei offenen Handelsgesellsc

Handelsgesetzbuch - HGB | § 317 Gegenstand und Umfang der Prüfung


(1) In die Prüfung des Jahresabschlusses ist die Buchführung einzubeziehen. Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und sie ergänzende Bestimmungen des Gesellschafts
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Wertpapierhandelsgesetz - WpHG | § 2 Begriffsbestimmungen


(1) Wertpapiere im Sinne dieses Gesetzes sind, auch wenn keine Urkunden über sie ausgestellt sind, alle Gattungen von übertragbaren Wertpapieren mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten, die ihrer Art nach auf den Finanzmärkten handelbar sind, insbesond
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Handelsgesetzbuch - HGB | § 267 Umschreibung der Größenklassen


(1) Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten: 1. 6 000 000 Euro Bilanzsumme.2. 12 000 000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlußstichtag.3. Im Jahresdurchschnit

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

18 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Oberlandesgericht Dresden Beschluss, 25. Jan. 2018 - 8 U 1086/16

bei uns veröffentlicht am 18.03.2022

Oberlandesgericht Dresden  BESCHLUSS in dem Rechtsstreit ..... gegen  ..... wegen  Feststellung   hat der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts  Dresden durch Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Hantke, Richter am Oberl

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Nov. 2007 - III ZB 95/06

bei uns veröffentlicht am 08.11.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 95/06 vom 8. November 2007 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 1060 Abs. 2 Satz 1 Auch nach dem Inkrafttreten des Schiedsverf

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Juli 2013 - II ZR 293/11

bei uns veröffentlicht am 02.07.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 293/11 Verkündet am: 2. Juli 2013 Stoll Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Juni 2004 - X ZR 104/03

bei uns veröffentlicht am 03.06.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 104/03 Verkündet am: 3. Juni 2004 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: j

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Juni 2004 - X ZB 40/02

bei uns veröffentlicht am 22.06.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZB 40/02 vom 22. Juni 2004 in der Rechtsbeschwerdesache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO § 240 Satz 2 Zu den Voraussetzungen der Unterbrechung im Fall einer einseitigen Erledigungserklärung. BGH, Beschl. v.

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Dez. 2005 - III ZR 424/04

bei uns veröffentlicht am 15.12.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 424/04 Verkündet am: 15. Dezember 2005 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 328 Zur Fr

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Dez. 2009 - VII ZR 42/08

bei uns veröffentlicht am 10.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 42/08 Verkündet am: 10. Dezember 2009 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Apr. 2006 - III ZR 256/04

bei uns veröffentlicht am 06.04.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 256/04 Verkündet am: 6. April 2006 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja HGB §§ 316 ff, 323; B

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Nov. 2018 - VII ZR 1/18

bei uns veröffentlicht am 21.11.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZR 1/18 vom 21. November 2018 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:211118BVIIZR1.18.0 Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. November 2018 durch den Vorsitzenden Richter Pamp, den Richter Prof. Dr

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Nov. 2018 - VII ZR 232/17

bei uns veröffentlicht am 21.11.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VII ZR 232/17 vom 21. November 2018 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:211118BVIIZR232.17.0 Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. November 2018 durch den Vorsitzenden Richter Pamp, den Richter Prof. D

Bundesgerichtshof Urteil, 17. März 2005 - III ZR 185/04

bei uns veröffentlicht am 17.03.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 185/04 Verkündet am: 17. März 2005 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhand

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 27. Okt. 2015 - 11 Wx 87/15

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Mannheim - Registergericht - vom 13. August 2015 (HRB …) aufgehoben. Die X. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird für das Geschäftsjahr 2015 zum Abs

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Feb. 2015 - II ZR 105/13

bei uns veröffentlicht am 03.02.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I I ZR 1 0 5 / 1 3 Verkündet am: 3. Februar 2015 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlage

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Apr. 2014 - III ZR 156/13

bei uns veröffentlicht am 24.04.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 156/13 Verkündet am: 24. April 2014 B o t t Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 675, 328,

Bundesfinanzhof Beschluss, 31. Jan. 2013 - GrS 1/10

bei uns veröffentlicht am 31.01.2013

Tatbestand 1 A. Vorgelegte Rechtsfrage, Sachverhalt und Ausgangsverfahren, Anrufungsbeschluss, Stellungnahmen der Beteiligten

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. Nov. 2009 - 10 K 282/06

bei uns veröffentlicht am 23.11.2009

Tatbestand   1 Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Ablehnung des Antrags auf Erteilung eines Feststellungsbescheides 2000. 2 Die Klägerin zu 1, X-GmbH,  ist eine Kapitalgesellschaft, die mit Vertrag vom 23. März 2000 im Wege einer Bargrü

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 29. Sept. 2009 - 12 U 147/05

bei uns veröffentlicht am 29.09.2009

Tenor 1. Auf die Berufung der Beklagten Ziff. 1, 2 und 4 wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Ulm vom 20. Juni 2005 - 4 O 10/04 - wie folgt a b g e ä n d e r t : Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Berufung de

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 01. Juli 2009 - 20 U 8/08

bei uns veröffentlicht am 01.07.2009

Tenor 1. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 34. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 05.11.2008 - Az. 34 O 65/08 KfH - wird zurückgewiesen. 2. Die Kläger und der Streithelfer tragen die Kosten des Berufungsverfahrens

Referenzen

(1) Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten: 1. 6 000 000 Euro Bilanzsumme.2. 12 000 000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlußstichtag.3. Im Jahresdurchschnitt fünfzig...
(1) Kleine Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten: 1. 6 000 000 Euro Bilanzsumme.2. 12 000 000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlußstichtag.3. Im Jahresdurchschnitt fünfzig...
(1) Wertpapiere im Sinne dieses Gesetzes sind, auch wenn keine Urkunden über sie ausgestellt sind, alle Gattungen von übertragbaren Wertpapieren mit Ausnahme von Zahlungsinstrumenten, die ihrer Art nach auf den Finanzmärkten handelbar sind, insbesondere 1. Aktien...