Handelsgesetzbuch - HGB | § 277 Vorschriften zu einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

(1) Als Umsatzerlöse sind die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen.

(2) Als Bestandsveränderungen sind sowohl Änderungen der Menge als auch solche des Wertes zu berücksichtigen; Abschreibungen jedoch nur, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft sonst üblichen Abschreibungen nicht überschreiten.

(3) Außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Absatz 3 Satz 5 und 6 sind jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben. Erträge und Aufwendungen aus Verlustübernahme und auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags erhaltene oder abgeführte Gewinne sind jeweils gesondert unter entsprechender Bezeichnung auszuweisen.

(4) (weggefallen)

(5) Erträge aus der Abzinsung sind in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten „Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge“ und Aufwendungen gesondert unter dem Posten „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ auszuweisen. Erträge aus der Währungsumrechnung sind in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten „Sonstige betriebliche Erträge“ und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung gesondert unter dem Posten „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ auszuweisen.

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Arbeitsrecht: Anpassung von Betriebsrenten

20.03.2011

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Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 24 Regelungen zu den Netzzugangsbedingungen, Entgelten für den Netzzugang sowie zur Erbringung und Beschaffung von Ausgleichsleistungen; Verordnungsermächtigung


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Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 38 Berechnung der Umsatzerlöse, der Marktanteile und des Wertes der Gegenleistung


(1) Für die Ermittlung der Umsatzerlöse gilt § 277 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs. Verwendet ein Unternehmen für seine regelmäßige Rechnungslegung ausschließlich einen anderen international anerkannten Rechnungslegungsstandard, so ist für die Ermitt

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Krankenhaus-Buchführungsverordnung - KHBV | § 4 Jahresabschluß


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Handelsgesetzbuch - HGB | § 335 Festsetzung von Ordnungsgeld; Verordnungsermächtigungen


(1) Gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft, die1.§ 325 über die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses, des Lageberichts, des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und anderer Unterlagen der Rec

Handelsgesetzbuch - HGB | § 340a Anzuwendende Vorschriften


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Handelsgesetzbuch - HGB | § 329 Prüfungs- und Unterrichtungspflicht der das Unternehmensregister führenden Stelle


(1) Die das Unternehmensregister führende Stelle prüft, ob die zu übermittelnden Unterlagen fristgemäß und vollzählig übermittelt worden sind. Soweit dies für die Erfüllung der Aufgaben nach Satz 1 erforderlich ist, darf die das Unternehmensregister

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(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft1.bei der Aufstellung oder Feststellung des Jahresabschlusses einer Vorschrifta)des § 243 Abs. 1 oder 2, der §§ 244, 245,
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Handelsgesetzbuch - HGB | § 253 Zugangs- und Folgebewertung


(1) Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen nach den Absätzen 3 bis 5, anzusetzen. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag und Rückstellungen in Höhe des nach vernün

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Landgericht Leipzig Urteil, 4. Dez. 2015 - 01 HK 0 86115

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 202/01 Verkündet am: 1. Dezember 2003 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR

Landgericht Nürnberg-Fürth Beschluss, 24. Mai 2017 - 3 HK O 2070/17

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Tenor Die Zwangsvollstreckung aus der Beschlussverfügung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 31.03.2017, Geschäftszeichen: 3 HKO 2070/17, wird einstweilen eingestellt. Gründe Die Zwangsvollstreckung ist einstwe

Landesarbeitsgericht München Urteil, 24. März 2015 - 7 Sa 806/14

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Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 17.09.2014 - 20 Ca 6903/13 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Die Part

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 29. Jan. 2018 - 3 Sa 60/17

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Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Feb. 2017 - 3 AZR 455/15

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Bundesarbeitsgericht Urteil, 07. Juni 2016 - 3 AZR 191/15

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Tenor Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird - unter Zurückweisung der Revision des Klägers - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Januar 2015 - 8 Sa 30/15 - aufgehoben, sow

Bundesarbeitsgericht Urteil, 07. Juni 2016 - 3 AZR 193/15

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Tenor Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird - unter Zurückweisung der Revision des Klägers - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Januar 2015 - 8 Sa 90/15 - aufgehoben, sow

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Bundesarbeitsgericht Urteil, 08. Dez. 2015 - 3 AZR 348/14

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Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 05. Aug. 2015 - 12 Sa 132/15

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Tenor 1.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 20.11.2014 - 4 Ca 2820/14 - wird zurückgewiesen. 2.Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt. 3.Die Revision wird nicht zugelassen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 10. Feb. 2015 - 3 AZR 37/14

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Bundesarbeitsgericht Urteil, 10. Feb. 2015 - 3 AZR 734/13

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Tenor Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 20. Juni 20

Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil, 11. Nov. 2014 - 16 Sa 631/14

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Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 09.05.2014 - 2 Ca 3197/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird zugelassen. 1T A T B E S T A N D : 2Die Parteien streiten über eine Jahres

Bundesarbeitsgericht Urteil, 02. Sept. 2014 - 3 AZR 296/12

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Bundesarbeitsgericht Urteil, 02. Sept. 2014 - 3 AZR 854/12

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Bundesarbeitsgericht Urteil, 02. Sept. 2014 - 3 AZR 441/12

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Bundesarbeitsgericht Urteil, 02. Sept. 2014 - 3 AZR 952/12

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Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 26. Juni 2014 - 15 Sa 92/14

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Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 07.01.2014 – 5 Ca 620/13 – abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die P

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Apr. 2014 - 3 AZR 51/12

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Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. September 2011 - 8 Sa 244/11 - wird zurückgewiesen.

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bei uns veröffentlicht am 15.04.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. September 2011 - 8 Sa 672/11 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Jan. 2014 - 10 AZR 403/13

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Tenor 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 24. Januar 2013 - 15 Sa 419/12 - wird zurückgewiesen.

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 10. Apr. 2013 - 2 Sa 225/12

bei uns veröffentlicht am 10.04.2013

Tenor I. Die Berufung des Klägers wird auf seine Kosten zurückgewiesen. II. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Parteien streiten über einen geltend gemachten Anspruch des Klägers auf Anpassung von Versorgungsbezügen. 2 Dem lie

Bundesarbeitsgericht Urteil, 11. Dez. 2012 - 3 AZR 615/10

bei uns veröffentlicht am 11.12.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 2. Februar 2010 - 3 Sa 785/09 B - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 26. Okt. 2010 - 3 AZR 502/08

bei uns veröffentlicht am 26.10.2010

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 20. Mai 2008 - 4 Sa 1738/07 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 26. Okt. 2010 - 3 AZR 503/08

bei uns veröffentlicht am 26.10.2010

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 20. Mai 2008 - 4 Sa 1739/07 - aufgehoben.

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 01. Juli 2010 - 4 K 4137/09

bei uns veröffentlicht am 01.07.2010

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Die Klägerin begehrt den Teilerlass des Kammerbeitrags für das Jahr 2006. 2 Die Klägerin, die ih

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(1) Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen nach den Absätzen 3 bis 5, anzusetzen. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag und Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger...