Handelsgesetzbuch - HGB | § 271 Beteiligungen. Verbundene Unternehmen

(1) Beteiligungen sind Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu jenen Unternehmen zu dienen. Dabei ist es unerheblich, ob die Anteile in Wertpapieren verbrieft sind oder nicht. Eine Beteiligung wird vermutet, wenn die Anteile an einem Unternehmen insgesamt den fünften Teil des Nennkapitals dieses Unternehmens oder, falls ein Nennkapital nicht vorhanden ist, den fünften Teil der Summe aller Kapitalanteile an diesem Unternehmen überschreiten. Auf die Berechnung ist § 16 Abs. 2 und 4 des Aktiengesetzes entsprechend anzuwenden. Die Mitgliedschaft in einer eingetragenen Genossenschaft gilt nicht als Beteiligung im Sinne dieses Buches.

(2) Verbundene Unternehmen im Sinne dieses Buches sind unabhängig von ihrer Rechtsform und ihrem Sitz solche, die im Verhältnis zueinander Mutterunternehmen und Tochterunternehmen gemäß § 290 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 bis 4 sind; alle mit demselben Mutterunternehmen verbundenen Tochterunternehmen sind auch untereinander verbundene Unternehmen.

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Referenzen - Gesetze | § 271 HGB

§ 271 HGB zitiert oder wird zitiert von 18 §§.

§ 271 HGB wird zitiert von 9 §§ in anderen Gesetzen.

Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG 2016 | § 7 Begriffsbestimmungen


Für dieses Gesetz gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: 1. Aufsichtsbehörde: diejenige Behörde oder diejenigen Behörden, die auf Grund der §§ 320 bis 322 dieses Gesetzes oder anderer Rechts- oder Verwaltungsvorschriften für die Beaufsichtigung d

Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 6b Rechnungslegung und Buchführung


(1) Vertikal integrierte Unternehmen im Sinne des § 3 Nummer 38, einschließlich rechtlich selbständiger Unternehmen, die zu einer Gruppe verbundener Elektrizitäts- oder Gasunternehmen gehören und mittelbar oder unmittelbar energiespezifische Dienstle

Parteiengesetz - PartG | § 24 Rechenschaftsbericht


(1) Der Rechenschaftsbericht besteht aus einer Ergebnisrechnung auf der Grundlage einer den Vorschriften dieses Gesetzes entsprechenden Einnahmen- und Ausgabenrechnung, einer damit verbundenen Vermögensbilanz sowie einem Erläuterungsteil. Er gibt unt

Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz - FKAG | § 2 Begriffsbestimmungen


(1) Beaufsichtigte Unternehmen eines Finanzkonglomerats sind konglomeratsangehörige 1. CRR-Kreditinstitute im Sinne des Kreditwesengesetzes,2. Erst- und Rückversicherungsunternehmen mit Ausnahme der Sterbekassen im Sinne des Versicherungsaufsichtsges
§ 271 HGB wird zitiert von 4 anderen §§ im Handelsgesetzbuch.

Handelsgesetzbuch - HGB | § 285 Sonstige Pflichtangaben


Ferner sind im Anhang anzugeben: 1. zu den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten a) der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren,b) der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ä

Handelsgesetzbuch - HGB | § 298 Anzuwendende Vorschriften Erleichterungen


(1) Auf den Konzernabschluß sind, soweit seine Eigenart keine Abweichung bedingt oder in den folgenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist, die §§ 244 bis 256a, 264c, 265, 266, 268 Absatz 1 bis 7, die §§ 270, 271, 272 Absatz 1 bis 4, die §§ 274,

Handelsgesetzbuch - HGB | § 313 Erläuterung der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Angaben zum Beteiligungsbesitz.


(1) In den Konzernanhang sind diejenigen Angaben aufzunehmen, die zu einzelnen Posten der Konzernbilanz oder der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben sind; diese Angaben sind in der Reihenfolge der einzelnen Posten der Konzernbilanz und

Handelsgesetzbuch - HGB | § 311 Definition. Befreiung


(1) Wird von einem in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen ein maßgeblicher Einfluß auf die Geschäfts- und Finanzpolitik eines nicht einbezogenen Unternehmens, an dem das Unternehmen nach § 271 Abs. 1 beteiligt ist, ausgeübt (assoziiertes Unt
§ 271 HGB zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Aktiengesetz - AktG | § 16 In Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen und mit Mehrheit beteiligte Unternehmen


(1) Gehört die Mehrheit der Anteile eines rechtlich selbständigen Unternehmens einem anderen Unternehmen oder steht einem anderen Unternehmen die Mehrheit der Stimmrechte zu (Mehrheitsbeteiligung), so ist das Unternehmen ein in Mehrheitsbesitz stehen
§ 271 HGB zitiert 4 andere §§ aus dem Handelsgesetzbuch.

Handelsgesetzbuch - HGB | § 290 Pflicht zur Aufstellung


(1) Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft (Mutterunternehmen) mit Sitz im Inland haben in den ersten fünf Monaten des Konzerngeschäftsjahrs für das vergangene Konzerngeschäftsjahr einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht auf

Handelsgesetzbuch - HGB | § 296 Verzicht auf die Einbeziehung


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Handelsgesetzbuch - HGB | § 291 Befreiende Wirkung von EU/EWR-Konzernabschlüssen


(1) Ein Mutterunternehmen, das zugleich Tochterunternehmen eines Mutterunternehmens mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, braucht einen Konz

Handelsgesetzbuch - HGB | § 292 Befreiende Wirkung von Konzernabschlüssen aus Drittstaaten


(1) Ein Mutterunternehmen, das zugleich Tochterunternehmen eines Mutterunternehmens mit Sitz in einem Staat ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union und auch nicht Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, braucht e

Referenzen - Urteile | § 271 HGB

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11 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 271 HGB.

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Juni 2004 - X ZR 104/03

bei uns veröffentlicht am 03.06.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 104/03 Verkündet am: 3. Juni 2004 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: j

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Nov. 2001 - V ZR 264/00

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 264/00 Verkündet am: 2. November 2001 R i e g e l , Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Finanzgericht München Urteil, 23. März 2015 - 7 K 386/13

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Bundesfinanzhof Urteil, 09. Nov. 2017 - IV R 19/14

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Bundesgerichtshof Urteil, 24. Sept. 2015 - IX ZR 272/13

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR272/13 Verkündet am: 24. September 2015 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§ 1293, 1205

Landgericht Düsseldorf Urteil, 11. Sept. 2015 - 36 O 65/13

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Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des zu vollstreckenden Betrages. 1 Tatbestand: 2Der Kläger macht die Nichti

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Juli 2015 - L 4 R 3257/13

bei uns veröffentlicht am 17.07.2015

Tenor Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 27. Juni 2013 sowie der Bescheid der Beklagten vom 28. April 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. Juli 2011, soweit darin Gesamtsozialversicherun

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Okt. 2014 - 1 StR 114/14

bei uns veröffentlicht am 08.10.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 1 S t R 1 1 4 / 1 4 vom 8. Oktober 2014 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja __________________________ StGB § 265b 1. § 265b StGB umfasst auch Straftaten zu Lasten auslän

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Juni 2014 - I R 29/13

bei uns veröffentlicht am 25.06.2014

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, war seit 1999 an der GbR … (W-GbR) --einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft-- mit zun

Bundesfinanzhof Beschluss, 13. März 2012 - I B 111/11

bei uns veröffentlicht am 13.03.2012

Tatbestand 1 I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Vollziehung von Bescheiden wegen verfassungsrechtlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der sog. Zinsschranke

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 24. Juli 2003 - 11 U 21/02

bei uns veröffentlicht am 24.07.2003

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers sowie die Anschlussberufung der Beklagten zu 2 und 3 wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 6. Februar 2002 -6 O 405/01 -im Kostenpunkt aufgehoben und im übrigen wie folgt abgeändert: 1. Die B

Referenzen

(1) Gehört die Mehrheit der Anteile eines rechtlich selbständigen Unternehmens einem anderen Unternehmen oder steht einem anderen Unternehmen die Mehrheit der Stimmrechte zu (Mehrheitsbeteiligung), so ist das Unternehmen ein in Mehrheitsbesitz stehendes...
(1) Gehört die Mehrheit der Anteile eines rechtlich selbständigen Unternehmens einem anderen Unternehmen oder steht einem anderen Unternehmen die Mehrheit der Stimmrechte zu (Mehrheitsbeteiligung), so ist das Unternehmen ein in Mehrheitsbesitz stehendes...
(1) Gehört die Mehrheit der Anteile eines rechtlich selbständigen Unternehmens einem anderen Unternehmen oder steht einem anderen Unternehmen die Mehrheit der Stimmrechte zu (Mehrheitsbeteiligung), so ist das Unternehmen ein in Mehrheitsbesitz stehendes...
(1) Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft (Mutterunternehmen) mit Sitz im Inland haben in den ersten fünf Monaten des Konzerngeschäftsjahrs für das vergangene Konzerngeschäftsjahr einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen...
(1) Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft (Mutterunternehmen) mit Sitz im Inland haben in den ersten fünf Monaten des Konzerngeschäftsjahrs für das vergangene Konzerngeschäftsjahr einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen...
(1) Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft (Mutterunternehmen) mit Sitz im Inland haben in den ersten fünf Monaten des Konzerngeschäftsjahrs für das vergangene Konzerngeschäftsjahr einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen...
(1) Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft (Mutterunternehmen) mit Sitz im Inland haben in den ersten fünf Monaten des Konzerngeschäftsjahrs für das vergangene Konzerngeschäftsjahr einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen...
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(1) Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft (Mutterunternehmen) mit Sitz im Inland haben in den ersten fünf Monaten des Konzerngeschäftsjahrs für das vergangene Konzerngeschäftsjahr einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen...
(1) Die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft (Mutterunternehmen) mit Sitz im Inland haben in den ersten fünf Monaten des Konzerngeschäftsjahrs für das vergangene Konzerngeschäftsjahr einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen...