Handelsgesetzbuch - HGB | § 275 Gliederung

(1) Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren aufzustellen. Dabei sind die in Absatz 2 oder 3 bezeichneten Posten in der angegebenen Reihenfolge gesondert auszuweisen.

(2) Bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens sind auszuweisen:

1.
Umsatzerlöse
2.
Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
3.
andere aktivierte Eigenleistungen
4.
sonstige betriebliche Erträge
5.
Materialaufwand:
a)
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren
b)
Aufwendungen für bezogene Leistungen
6.
Personalaufwand:
a)
Löhne und Gehälter
b)
soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung,davon für Altersversorgung
7.
Abschreibungen:
a)
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
b)
auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten
8.
sonstige betriebliche Aufwendungen
9.
Erträge aus Beteiligungen,davon aus verbundenen Unternehmen
10.
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens,davon aus verbundenen Unternehmen
11.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge,davon aus verbundenen Unternehmen
12.
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
13.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen,davon an verbundene Unternehmen
14.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
15.
Ergebnis nach Steuern
16.
sonstige Steuern
17.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.

(3) Bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens sind auszuweisen:

1.
Umsatzerlöse
2.
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen
3.
Bruttoergebnis vom Umsatz
4.
Vertriebskosten
5.
allgemeine Verwaltungskosten
6.
sonstige betriebliche Erträge
7.
sonstige betriebliche Aufwendungen
8.
Erträge aus Beteiligungen,davon aus verbundenen Unternehmen
9.
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens,davon aus verbundenen Unternehmen
10.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge,davon aus verbundenen Unternehmen
11.
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
12.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen,davon an verbundene Unternehmen
13.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
14.
Ergebnis nach Steuern
15.
sonstige Steuern
16.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.

(4) Veränderungen der Kapital- und Gewinnrücklagen dürfen in der Gewinn- und Verlustrechnung erst nach dem Posten "Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag" ausgewiesen werden.

(5) Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a) können anstelle der Staffelungen nach den Absätzen 2 und 3 die Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt darstellen:

1.
Umsatzerlöse,
2.
sonstige Erträge,
3.
Materialaufwand,
4.
Personalaufwand,
5.
Abschreibungen,
6.
sonstige Aufwendungen,
7.
Steuern,
8.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 16 §§.

wird zitiert von 7 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB | § 36 Grundsätze für die Beurteilung von Zusammenschlüssen


(1) Ein Zusammenschluss, durch den wirksamer Wettbewerb erheblich behindert würde, insbesondere von dem zu erwarten ist, dass er eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt, ist vom Bundeskartellamt zu untersagen. Dies gilt nicht, wenn

Aktiengesetz - AktG | § 158 Vorschriften zur Gewinn- und Verlustrechnung


(1) Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Posten "Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag" in Fortführung der Numerierung um die folgenden Posten zu ergänzen: 1. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr2. Entnahmen aus der Kapitalrücklage3. Entna

REIT-Gesetz - REITG | § 13 Ausschüttung an die Anleger


(1) Die REIT-Aktiengesellschaft ist verpflichtet, bis zum Ende des folgenden Geschäftsjahres mindestens 90 Prozent ihres handelsrechtlichen Jahresüberschusses im Sinne des § 275 des Handelsgesetzbuchs, gemindert um die Dotierung der Rücklage nach Abs

Pflege-Buchführungsverordnung - PBV | § 4 Jahresabschluß


(1) Der Jahresabschluß der Pflegeeinrichtung besteht aus: 1. der Bilanz, gegliedert nach Anlage 1,2. der Gewinn- und Verlustrechnung, gegliedert nach Anlage 2, sowie3. dem Anhang einschließlich des nach den Anlagen 3a und 3b gegliederten Anlagen- und
wird zitiert von 8 anderen §§ im .

Handelsgesetzbuch - HGB | § 253 Zugangs- und Folgebewertung


(1) Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen nach den Absätzen 3 bis 5, anzusetzen. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag und Rückstellungen in Höhe des nach vernün

Handelsgesetzbuch - HGB | § 285 Sonstige Pflichtangaben


Ferner sind im Anhang anzugeben: 1. zu den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten a) der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren,b) der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ä

Handelsgesetzbuch - HGB | § 340a Anzuwendende Vorschriften


(1) Kreditinstitute, auch wenn sie nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betrieben werden, haben auf ihren Jahresabschluß die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts anzuwen

Handelsgesetzbuch - HGB | § 334 Bußgeldvorschriften


(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des Aufsichtsrats einer Kapitalgesellschaft1.bei der Aufstellung oder Feststellung des Jahresabschlusses einer Vorschrifta)des § 243 Abs. 1 oder 2, der §§ 244, 245,
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Handelsgesetzbuch - HGB | § 267a Kleinstkapitalgesellschaften


(1) Kleinstkapitalgesellschaften sind kleine Kapitalgesellschaften, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten: 1. 350 000 Euro Bilanzsumme;2. 700 000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag;3. im

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36 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

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Landgericht Leipzig Im Namen des Volkes  Urteil   wegen Nichtigkeit Jahresabschluss  hat die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Leipzig durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Jolas Handelsrichter Dorow Handelsrichter

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 12/99 Verkündet am: 3. Juli 2000 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

Finanzgericht München Urteil, 21. Juli 2015 - 6 K 3113/11

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Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand I. Die Klägerin ist die Kommune X mit ihrem Betrieb gewerblicher Art (BgA) &#

Landgericht Düsseldorf Urteil, 21. Dez. 2018 - 10 O 159/17

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Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten haben die Klägerin zu 1. zu 78 % und die Klägerin zu 2. zu 22 % zu tragen; im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt. Das Urteil ist gegen

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Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 24. März 2015  4 K 1187/11 aufgehoben, soweit es die Klage gegen die Nachforderung von Kapitalertragsteuer abwe

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Tatbestand 1 Die Klage richtet sich gegen das Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung 2014/2015. 2 Die Klägerin hat an der Steuerberaterprüfung 2014/2015 teilgenommen, nachdem sie zuvor die Steuerberaterprüfung zweimal nicht bestanden hat. I

Finanzgericht Köln Urteil, 16. Juni 2016 - 13 K 984/11

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Bundesfinanzhof Urteil, 06. Apr. 2016 - I R 19/14

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Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 5. Dezember 2013  13 K 636/09 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 18. März 2016 - 6 K 2099/13 KE

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Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 11. Nov. 2015 - 5 K 6187/14

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Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten es in der Hauptsache für erledigt erklärt haben. Im Übrigen wird der Bescheid vom 20. August 2014 über die Festsetzung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren des Jahres 2012 für das

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 11. Nov. 2015 - 5 K 6634/14

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Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten es in der Hauptsache für erledigt erklärt haben. Im Übrigen wird der Bescheid vom 20. August 2014 über die Festsetzung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren des Jahres 2013 für das

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bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur vom 14.11.2013 (BK 9-11/8182) wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der der Bundesnetzagentur entstandenen notwend

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 18. Mai 2015 - VI-5 Kart 3/14 (V)

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Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Apr. 2015 - 3 AZR 12/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 1. Oktober 2013 - 8 Sa 94/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Apr. 2015 - 3 AZR 104/14

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Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. November 2013 - 15 Sa 138/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Apr. 2015 - 3 AZR 11/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 1. Oktober 2013 - 8 Sa 95/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Apr. 2015 - 3 AZR 105/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. November 2013 - 15 Sa 139/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Apr. 2015 - 3 AZR 107/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. November 2013 - 15 Sa 142/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Apr. 2015 - 3 AZR 730/13

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 3. Juli 2013 - 4 Sa 115/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Apr. 2015 - 3 AZR 728/13

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 3. Juli 2013 - 4 Sa 114/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Apr. 2015 - 3 AZR 106/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. November 2013 - 15 Sa 141/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Apr. 2015 - 3 AZR 13/14

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 1. Oktober 2013 - 8 Sa 93/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Apr. 2015 - 3 AZR 102/14

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Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. November 2013 - 15 Sa 140/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Apr. 2015 - 3 AZR 729/13

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 3. Juli 2013 - 4 Sa 112/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Apr. 2015 - 3 AZR 14/14

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Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 1. Oktober 2013 - 8 Sa 92/12 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 21. Apr. 2015 - 3 AZR 726/13

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 3. Juli 2013 - 4 Sa 113/12 - wird zurückgewiesen.

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bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 12. Juni 2014  6 K 324/12 aufgehoben.

Finanzgericht Köln Urteil, 05. Dez. 2013 - 13 K 2110/11

bei uns veröffentlicht am 05.12.2013

Tenor Der vortragsfähige Gewerbeverlust zum 31. Dezember 2008 wird auf 321.356 € festgestellt.Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.Die Revision wird zugelassen.Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des Kosten-erst

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Sept. 2013 - I R 77/11

bei uns veröffentlicht am 11.09.2013

Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten im Revisionsverfahren um den festzustellenden Bestand des steuerlichen Einlagekontos eines von der Klägerin und Revisionsbeklagt

Bundesarbeitsgericht Urteil, 11. Dez. 2012 - 3 AZR 615/10

bei uns veröffentlicht am 11.12.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 2. Februar 2010 - 3 Sa 785/09 B - wird zurückgewiesen.

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 05. Mai 2010 - 3 K 251/07

bei uns veröffentlicht am 05.05.2010

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die ertragsteuerliche Behandlung einer Tantieme. 2 Die Klägerin ist eine GmbH. Ihr Geschäftsführer ist der ausweislich des Handelsregisters von den Beschränkungen des § 181 BGB befreite am 08. November

Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 21. Jan. 2009 - 1 K 739/04

bei uns veröffentlicht am 21.01.2009

Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob bei der Berechnung einer Tantieme nach dem Jahresüberschuss die Tantieme und der Solidaritätszuschlag (SolZ) die Bemessungsgrundlage mindern oder nicht. 2 Die Klägerin wurde mit dem Gesellsch

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 16. Nov. 2005 - 20 U 2/05

bei uns veröffentlicht am 16.11.2005

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 22.12.2004 (37 O 144/04 KfH) wird z u r ü c k g e w i e s e n. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

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(1) Kleinstkapitalgesellschaften sind kleine Kapitalgesellschaften, die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten: 1. 350 000 Euro Bilanzsumme;2. 700 000 Euro Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag;3. im...