Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 22d
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Gerichtsverfassungsgesetz Inhaltsverzeichnis
Die Gültigkeit der Handlung eines Richters beim Amtsgericht wird nicht dadurch berührt, daß die Handlung nach der Geschäftsverteilung von einem anderen Richter wahrzunehmen gewesen wäre.
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published on 19/05/2011 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 167/10 vom 19. Mai 2011 in der Abschiebungshaftsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. Mai 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richterin Dr. Stresemann, den Richter Dr.
published on 22/01/2016 00:00
Tenor
1. Die Beschwerde des Betroffenen vom 04.12.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Laufen vom 04.12.2015 wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Betroffene.
3. Der Geschäftswert für das Besc
published on 22/01/2016 00:00
Tenor
1. Die Beschwerde des Betroffenen vom 04.12.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Laufen vom 04.12.2015 wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Betroffene.
3. Der Geschäftswert für das Besc
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