Gerichtskostengesetz - GKG 2004 | § 45 Klage und Widerklage, Hilfsanspruch, wechselseitige Rechtsmittel, Aufrechnung

Gerichtskostengesetz - GKG 2004 | § 45 Klage und Widerklage, Hilfsanspruch, wechselseitige Rechtsmittel, Aufrechnung
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Gerichtskostengesetz Inhaltsverzeichnis

(1) In einer Klage und in einer Widerklage geltend gemachte Ansprüche, die nicht in getrennten Prozessen verhandelt werden, werden zusammengerechnet. Ein hilfsweise geltend gemachter Anspruch wird mit dem Hauptanspruch zusammengerechnet, soweit eine Entscheidung über ihn ergeht. Betreffen die Ansprüche im Fall des Satzes 1 oder 2 denselben Gegenstand, ist nur der Wert des höheren Anspruchs maßgebend.

(2) Für wechselseitig eingelegte Rechtsmittel, die nicht in getrennten Prozessen verhandelt werden, ist Absatz 1 Satz 1 und 3 entsprechend anzuwenden.

(3) Macht der Beklagte hilfsweise die Aufrechnung mit einer bestrittenen Gegenforderung geltend, erhöht sich der Streitwert um den Wert der Gegenforderung, soweit eine der Rechtskraft fähige Entscheidung über sie ergeht.

(4) Bei einer Erledigung des Rechtsstreits durch Vergleich sind die Absätze 1 bis 3 entsprechend anzuwenden.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

3 Anwälte | {{shorttitle}}

Rechtsanwalt


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
Languages
EN, DE

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Languages
EN, DE

Rechtsanwalt


Die Kanzlei "Streifler & Kollegen" vertritt Sie auch in Angelegenheiten des Film-, Medien- und Urheberrechts.
Languages
EN, FR,
{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
14 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}

moreResultsText

{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.

04/04/2017 10:05

Der Besteller, der Mängel der Unternehmerleistung berechtigt durch einen Drittunternehmer beseitigen lässt, muss die Kosten der Nachbesserung durch den Drittunternehmer nachvollziehbar abrechnen.
07/03/2017 19:36

Begehrt ein Hausmeister gegenüber dem Verwalter einer WEG eine ­Abänderung seiner Vergütung, liegt hierin ein Antrag auf Abänderung des Hausmeisterservicevertrags, so das AG Nördlingen.
07/02/2017 14:41

Eine Entschädigung wegen Bauzeitüberschreitung kann nur geltend gemacht werden, wenn auch dargestellt werden kann, dass diese konkret vom Auftraggeber verschuldet wurde.
SubjectsAllgemein
09/09/2016 13:57

Treffen die Parteien eines Architektenvertrags eine „Ohne-Rechnung-Abrede“ um die Umsatzsteuer zu hinterziehen, so ist das gesamte geänderte Vertragsverhältnis nichtig.
SubjectsAllgemein
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
593 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 21/11/2023 11:44

Das Landgericht München I hat die Klage einer Kapitalverwaltungsgesellschaft auf Anerkennung von Schadenersatzansprüchen gegen den Insolvenzverwalter der Wirecard AG abgewiesen. Die Ansprüche konnten nicht als Insolvenzforderung zur In
published on 22/09/2021 15:08

Antragsteller und Kläger wandten sich - im Ergebnis mit Erfolg über das gleichzeitig eingeleitete zivilrechtliche Schlichtungsverfahren - gegen eine Aufschüttung des Nachbargrundstücks im unbeplanten Innenbereich. Statt sich im Si
published on 13/06/2021 23:56

Landgericht Heidelberg  Az.: 5 O 66/20 Urteil vom 30.07.2020   1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 5.081,98 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 07.04.2020 sowie vo
published on 05/06/2018 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XI ZR 364/17 vom 5. Juni 2018 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2018:050618BXIZR364.17.0 Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 5. Juni 2018 durch den Vizepräsidenten Prof. Dr. Ellenberger, die Richter Dr. Grün
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.