Grundbuchordnung - GBO | § 75
Grundbuchordnung - GBO | § 75
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Grundbuchordnung Inhaltsverzeichnis
Erachtet das Grundbuchamt die Beschwerde für begründet, so hat es ihr abzuhelfen.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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EN, DERechtsanwalt
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22/09/2016 19:54
Das Recht auf Grundbucheinsicht nach Darlegung des Einsichtsinteresses wurde im Falle für Recherchen über Eigentums- und Vermögensverhältnisse von Personen im Umfeld einer "Wehrsportgruppe" bejaht.
SubjectsUrheber- und Medienrecht
13/11/2014 21:04
Die Vermutungswirkung eines die Bewilligung ersetzendes rechtskräftiges Urteils i.S.d. § 891 BGB ist erst widerlegt, wenn dem Grundbuchamt stichfeste Tatsachen vorliegen, welche die Unrichtigkeit des Grundbuches belegen.
SubjectsInsolvenzrecht
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published on 12/01/2017 00:00
Tenor
Die Sache wird unter Aufhebung der Vorlageverfügung vom 9. Januar 2017 an das Amtsgericht Lindau (Bodensee) - Grundbuchamt - zurückgegeben.
Gründe
Es fehlt das gesetzlich vorgesehene Abhilfeverfahren (vgl
published on 16/10/2018 00:00
Tenor
Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung vom 12. Februar 2018 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Einzahlungsfrist für den Kostenvorschuss von 276,50 € bestimmt wird auf:
Freitag, den 2. N
published on 03/02/2017 00:00
Tenor
I.
Die Verfügungen des Amtsgerichts Augsburg - Grundbuchamt - vom 16. Dezember 2016 (Nichtabhilfe und Vorlage an das Oberlandesgericht) werden aufgehoben.
II.
Die Sache wird an das Amtsgericht Augsburg zur Durchfü
published on 20/04/2016 00:00
Gründe
Oberlandesgericht München
34 Wx 127/16
Beschluss
vom 20.4.2016
AG Neuburg a.d. Donau - Grundbuchamt
34. Zivilsenat
Leitsatz:
In der Grundbuchsache
Beteiligter: L. S.
- Antragsteller und Be
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