(1) Über Beschwerden entscheidet bei den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof ein Zivilsenat.

(2) Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen sind entsprechend anzuwenden.

(3) Die Vorschrift des § 44 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit über die Fortführung des Verfahrens bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist entsprechend anzuwenden.

(4) Die Bundesregierung und die Landesregierungen bestimmen für ihren Bereich durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt, von dem an elektronische Akten geführt werden können. Die Bundesregierung und die Landesregierungen bestimmen für ihren Bereich durch Rechtsverordnung die organisatorisch-technischen Rahmenbedingungen für die Bildung, Führung und Aufbewahrung der elektronischen Akten. Die Rechtsverordnungen der Bundesregierung bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates. Die Landesregierungen können die Ermächtigungen durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen. Die Zulassung der elektronischen Akte kann auf einzelne Gerichte oder Verfahren beschränkt werden.

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zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 44 Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör


(1) Auf die Rüge eines durch eine Entscheidung beschwerten Beteiligten ist das Verfahren fortzuführen, wenn 1. ein Rechtsmittel oder ein Rechtsbehelf gegen die Entscheidung oder eine andere Abänderungsmöglichkeit nicht gegeben ist und2. das Gericht d

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39 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Dez. 2002 - V ZB 61/02

bei uns veröffentlicht am 19.12.2002

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 61/02 vom 19. Dezember 2002 in dem Grundbuchbeschwerdeverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GBO § 81; ZPO §§ 46, 574 Gegen die Entscheidung, mit der das Oberlandesgericht im Grundbuchverfahren d

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 24. Jan. 2017 - 5 W 1/17

bei uns veröffentlicht am 24.01.2017

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsteller wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Aschaffenburg - Grundbuchamt - vom 15.12.2016 aufgehoben. Gründe Die Beschwerde der Antragsteller gegen die Zwischenverfügu

Oberlandesgericht München Beschluss, 01. Okt. 2018 - 34 Wx 196/18

bei uns veröffentlicht am 01.10.2018

Tenor Die Anhörungsrüge der Beteiligten zu 1 und 2 gegen den Beschluss vom 3. August 2018 wird verworfen. Gründe I. Der Beteiligte zu 1 ist im Grundbuch in Erbengemeinschaft mit weiteren Personen als Inhab

Oberlandesgericht München Beschluss, 27. Jan. 2017 - 34 Wx 430/16

bei uns veröffentlicht am 27.01.2017

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen die vom Amtsgericht München - Grundbuchamt - am 25. Oktober 2016 vorgenommene Umschreibung des Wohnungsgrundbuchs von H. Bl. 2733 nach G. Bl. 60451 sowie gegen die Änderung der Gemar

Oberlandesgericht München Beschluss, 25. Jan. 2017 - 34 Wx 346/16

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim - Grundbuchrichterin - vom 22.8.2016 (Rechtspflegerablehnung) wird verworfen. II. Gerichtskosten sind im Beschwerdeverfahren nicht z

Oberlandesgericht München Beschluss, 22. Sept. 2017 - 34 Wx 464/16

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor Die Gehörsrüge der Beteiligten zu 1 und 2 gegen den Beschluss vom 4. August 2017 wird zurückgewiesen. Gründe I. In Abteilung II des Grundbuchs ist seit 5.1.1968 ein Nacherbenvermerk des Inhalts einge

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Dez. 2015 - 34 Wx 334/15 Kost

bei uns veröffentlicht am 15.12.2015

Tenor Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Memmingen -Grundbuchamt - vom 15. April 2015 wird zurückgewiesen. Gründe I. Die am ...2014 verstorbene und im Grundbuch als Eigentümerin

Oberlandesgericht München Beschluss, 16. Apr. 2018 - 34 Wx 93/18

bei uns veröffentlicht am 16.04.2018

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen - Grundbuchamt - vom 6. Februar 2018 wird zurückgewiesen. II. Die Beteiligte hat die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahren

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 01. Juni 2017 - 8 W 37/17

bei uns veröffentlicht am 01.06.2017

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird die Zwischenverfügung des Rechtspflegers des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Schweinfurt vom 23.02.2017, Gz.: DI-2397-6, aufgehoben. II. Das Grundbuchamt wird angewiesen, den A

Oberlandesgericht München Beschluss, 21. Nov. 2014 - 34 Wx 221/14 Kost

bei uns veröffentlicht am 21.11.2014

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Amtsgerichts Augsburg ... vom 17. April 2014 aufgehoben. II. Der Geschäftswert für die Eigentumsumschreibung, die Katasterfortführungsgebühr und die Lösc

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Nov. 2014 - 34 Wx 217/14 Kost

bei uns veröffentlicht am 28.11.2014

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 3 wird der Beschluss des Amtsgerichts Augsburg Grundbuchamt - vom 17. April 2014 aufgehoben. II. Die Sache wird zur erneuten Prüfung und Entscheidung über die gegenständlichen Ge

Oberlandesgericht München Beschluss, 21. Nov. 2014 - 34 Wx 215/14 Kost

bei uns veröffentlicht am 21.11.2014

Tenor Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Amtsgerichts Augsburg ... vom 17. April 2014 aufgehoben. II. Die Sache wird zur erneuten Prüfung und Entscheidung über die gegenständlichen Geschäftswerte an das

Oberlandesgericht München Beschluss, 13. März 2015 - 34 Wx 232/13

bei uns veröffentlicht am 13.03.2015

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts Grundbuchamt - München vom 26. April 2013 abgeändert. II. Der Geschäftswert für die am 8. Dezember 2011 zugunsten der Beteiligten zu 1 ein

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Nov. 2014 - 34 Wx 216/14 Kost

bei uns veröffentlicht am 28.11.2014

Tenor I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 3 wird der Beschluss des Amtsgerichts Augsburg -Grundbuchamt - vom 17. April 2014 aufgehoben. II. Die Sache wird zur erneuten Prüfung und Entscheidung über die festgesetzten Gesc

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 09. Nov. 2015 - 3 W 54/15

bei uns veröffentlicht am 09.11.2015

Tenor Auf die Beschwerde wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Landau in der Pfalz vom 30. April 2015 aufgehoben. Gründe I. 1 Der Beteiligte und seine nach österreichischem Recht eingesetzte Sachwalterin (entspri

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 22. Jan. 2015 - 8 W 25/15

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird die Zwischenverfügung des Notariats – Grundbuchamt – Bad Saulgau vom 9. November 2010, Az. Referat II GRG 569/2010, Braunenweiler GB 118, abgeändert: "Dem Grundbuchamt liegt zum Vo

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 12. März 2013 - 3 W 164/12

bei uns veröffentlicht am 12.03.2013

Tenor 1. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. 2. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt. Gründe I. 1 Die Beteiligte zu 1) ist im Wohnungsgrundbuch als hälftige Miteigentümerin des im Betreff genannten Grundbesit

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 20. Feb. 2013 - 3 W 159/12

bei uns veröffentlicht am 20.02.2013

1. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. 2. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 90.000,00 € festgesetzt. Gründe I. 1 Der Beteiligte zu 2) ist als Alleineigentümer des im Rubrum bezeichneten Grundbesitzes eingetragen. Die Beteiligte z

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 30. Jan. 2013 - 3 W 141/11

bei uns veröffentlicht am 30.01.2013

Auf die Beschwerde wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Landau in der Pfalz vom 12. Oktober 2011 aufgehoben. Gründe I. 1 Die Beteiligten zu 1) und 2) leben in nichtehelicher Lebensgemeinschaft. Mit Vertrag des verfahre

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 08. Jan. 2013 - 12 Wx 42/12

bei uns veröffentlicht am 08.01.2013

Tenor Die sofortige Beschwerde des Beteiligten zu 1) gegen den Zwangsgeldbeschluss der Rechtspflegerin des Amtsgerichts - Grundbuchamtes - Burg vom 03. Mai 2012 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beteiligte zu

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 05. Nov. 2012 - 3 W 127/12

bei uns veröffentlicht am 05.11.2012

Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. 2. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt. Gründe I. 1 Der Beteiligte ist Miteigentümer der im Betreff genannten Wohnungseigent

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 23. Okt. 2012 - 3 W 120/12

bei uns veröffentlicht am 23.10.2012

Diese Entscheidung zitiert Tenor Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts – Grundbuchamt – Westerburg vom 16. Juli 2012 aufgehoben und das Grundbuchamt angewiesen, dem Löschungsantrag des Beteiligten vom 26. Juni 2012 betreffend d

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 29. Aug. 2012 - 3 W 86/12

bei uns veröffentlicht am 29.08.2012

Tenor Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Koblenz vom 21. Mai 2012 aufgehoben und das Grundbuchamt angewiesen, über den Eintragungsantrag des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 21. Aug. 2012 - 3 W 90/11

bei uns veröffentlicht am 21.08.2012

Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts – Grundbuchamt - Betzdorf vom 8. Juni 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über den Grundbuchberichtigungsantrag unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats an das A

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 12. März 2012 - 3 W 110/11

bei uns veröffentlicht am 12.03.2012

Tenor 1. Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Bad Sobernheim vom 23. August 2011 wird aufgehoben. 2. Der Verfahren wird zur erneuten Sachbehandlung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats an das Amtsgericht - Gru

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 08. März 2012 - 3 W 146/11

bei uns veröffentlicht am 08.03.2012

Tenor 1. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. 2. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt. 3. Die Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss wird zugelassen. Gründe I. 1 Im Grundbuch des im Betreff genannte

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 14. Dez. 2011 - 3 W 126/11

bei uns veröffentlicht am 14.12.2011

Auf die Beschwerde wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Westerburg vom 10. Oktober 2011 aufgehoben. Gründe I. 1 Die Beteiligte zu 1) ist eine Religionsgesellschaft. Ihr wurden in Nordrhein-Westfalen durch Gesetz vom 15

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 01. Dez. 2011 - 3 W 132/11

bei uns veröffentlicht am 01.12.2011

Tenor Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Neuwied vom 12. Oktober 2011 wird aufgehoben und das Amtsgericht - Grundbuchamt - Neuwied angewiesen, über den Löschungsantrag unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats zu befinde

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 25. Nov. 2011 - 3 W 124/11

bei uns veröffentlicht am 25.11.2011

Tenor Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Landstuhl vom 2. September 2011 wird aufgehoben und das Amtsgericht - Grundbuchamt - Landstuhl angewiesen, über den Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs unter Beachtung der Rechtsauff

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 23. Nov. 2011 - 3 W 136/11

bei uns veröffentlicht am 23.11.2011

Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts  Grundbuchamt - Mainz vom 28. Oktober 2011 wird aufgehoben und das Amtsgericht - Grundbuchamt - Mainz angewiesen, über den Löschungsantrag unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats zu befinden. Gründe

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 27. Sept. 2011 - 3 W 118/11

bei uns veröffentlicht am 27.09.2011

Tenor Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Montabaur vom 9. September 2011 wird aufgehoben. Gründe I. 1 Mit notariellem Kaufvertrag vom 24. August 2011 (UR.-Nr….. ) verkauften die Beteiligten zu 1) aus dem im Rubrum näher bezeichnete

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 20. Sept. 2011 - 3 W 114/11

bei uns veröffentlicht am 20.09.2011

Tenor 1. Der Beschluss des Amtsgerichts – Grundbuchamt – Zweibrücken vom 14. Juni 2011 wird aufgehoben. 2. Der Verfahren wird zur erneuten Sachbehandlung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats an das Amtsgericht - Grundbuchamt - Zweib

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 20. Sept. 2011 - 3 W 103/11

bei uns veröffentlicht am 20.09.2011

1. Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts – Grundbuchamt – Sinzig vom 27. Juli 2011 wird aufgehoben. 2. Das Verfahren wird zur erneuten Sachbehandlung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats an das Amtsgericht - Grundbuchamt - Sinzig zurüc

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 21. März 2011 - 3 W 9/11

bei uns veröffentlicht am 21.03.2011

Tenor Der Beschluss des Grundbuchamts Rockenhausen vom 9. Januar 2011 wird aufgehoben und das Grundbuchamt angewiesen, über die Eintragungsanträge unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats zu entscheiden. Gründe I. 1 Mit Urkunde des.

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 14. März 2011 - 3 W 150/10

bei uns veröffentlicht am 14.03.2011

Die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Prüm vom 1. September 2010 wird aufgehoben. Das Amtsgericht - Grundbuchamt - wird angewiesen, die Eintragung der Beteiligten in das Grundbuch nicht von der Vorlage eines Erbscheins abhängig zu machen.

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 11. Feb. 2011 - 3 W 8/11

bei uns veröffentlicht am 11.02.2011

Auf die Beschwerde wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts – Grundbuchamt – Bad Neuenahr vom 29. November 2011 aufgehoben und das Grundbuchamt angewiesen, über den Antrag der Beteiligten unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu e

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 12. Jan. 2011 - 3 W 195/10

bei uns veröffentlicht am 12.01.2011

1. Die Beschwerde gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts – Grundbuchamt – Bad Neuenahr - Ahrweiler vom 19. Oktober 2010 wird zurückgewiesen. 2. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt. Gründe I. 1 Die Bete

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 22. Dez. 2010 - 3 W 202/10

bei uns veröffentlicht am 22.12.2010

1. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Grundbuchamt – Bingen vom 1. Oktober 2010 wird zurückgewiesen. 2. Die Beschwerde gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts – Grundbuchamt - Bingen vom 18. November 2010 wird zurückgew

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 09. Sept. 2010 - 3 W 128/10

bei uns veröffentlicht am 09.09.2010

Tenor Unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung des Grundbuchamtes vom 21. Juni 2010 wird die Sache zur erneuten Entscheidung über den Berichtigungs- sowie den Löschungsantrag an das Amtsgericht - Grundbuchamt - Bingen am Rhein zurückverwiese

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(1) Auf die Rüge eines durch eine Entscheidung beschwerten Beteiligten ist das Verfahren fortzuführen, wenn 1. ein Rechtsmittel oder ein Rechtsbehelf gegen die Entscheidung oder eine andere Abänderungsmöglichkeit nicht gegeben ist und2. das Gericht den Anspruch...