Grundbuchordnung - GBO | § 72
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Grundbuchordnung Inhaltsverzeichnis
Über die Beschwerde entscheidet das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk das Grundbuchamt seinen Sitz hat.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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25/08/2016 09:14
Der Geschäftsführer einer GmbH & Co KG ist in der Phase der Liquidation der Gesellschaft zur alleinigen Vertretung nur berechtigt, wenn die GmbH durch Beschluss zur alleinigen Liquidatorin bestellt wurde.
SubjectsHandels- und Gesellschaftsrecht
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published on 24/01/2017 00:00
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsteller wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Aschaffenburg - Grundbuchamt - vom 15.12.2016 aufgehoben.
Gründe
Die Beschwerde der Antragsteller gegen die Zwischenverfügu
published on 15/04/2016 00:00
Tenor
I.
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird das Amtsgericht Nördlingen - Grundbuchamt - angewiesen, gegen die für den Beteiligten zu 2 am 22. März 2001 im Grundbuch des Amtsgerichts Nördlingen von H. Bl. ..., Dritte Abteilun
published on 07/03/2016 00:00
Gründe
Leitsatz:
OLG München, 34. Zivilsenat
Beschluss vom 7.3.2016
34 Wx 32/16
Oberlandesgericht München
published on 21/12/2015 00:00
Tenor
Auf das Rechtsmittel des Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Aichach -Grundbuchamt - vom 8. Oktober 2015 im Kostenausspruch aufgehoben. Im Übrigen wird das Rechtsmittel als unzulässig verworfen.
Gründe
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