Grundbuchordnung - GBO | § 74
Grundbuchordnung - GBO | § 74
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Grundbuchordnung Inhaltsverzeichnis
Die Beschwerde kann auf neue Tatsachen und Beweise gestützt werden.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
1 Anwälte | {{shorttitle}}
Rechtsanwalt
Die Kanzlei "Streifler & Kollegen" vertritt Sie auch in Angelegenheiten des Film-, Medien- und Urheberrechts.
Languages
EN, FR, {{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.
22/09/2016 19:54
Das Recht auf Grundbucheinsicht nach Darlegung des Einsichtsinteresses wurde im Falle für Recherchen über Eigentums- und Vermögensverhältnisse von Personen im Umfeld einer "Wehrsportgruppe" bejaht.
SubjectsUrheber- und Medienrecht
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
45 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 12/01/2017 00:00
Tenor
Die Sache wird unter Aufhebung der Vorlageverfügung vom 9. Januar 2017 an das Amtsgericht Lindau (Bodensee) - Grundbuchamt - zurückgegeben.
Gründe
Es fehlt das gesetzlich vorgesehene Abhilfeverfahren (vgl
published on 07/11/2018 00:00
Tenor
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Starnberg - Grundbuchamt - vom 6. Oktober 2017 aufgehoben.
Gründe
I.
Die Beteiligten zu 1 und 2 sind als Miteigentü
published on 01/10/2018 00:00
Tenor
I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt - Grundbuchamt - vom 3. Januar 2018 wird zurückgewiesen.
II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 7.120 € festgesetzt.
Gründe
published on 15/01/2019 00:00
Tenor
I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts München - Grundbuchamt - vom 6. August 2018 aufgehoben.
II. Die weitergehende Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird verworfen.
III.
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.