Bundesurlaubsgesetz - BUrlG | § 4 Wartezeit
Bundesurlaubsgesetz - BUrlG | § 4 Wartezeit
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Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer Inhaltsverzeichnis
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.
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Rechtsanwalt
Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
Areas of lawArbeitsrecht
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by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
16/05/2013 12:24
Anspruch besteht auch, wenn Arbeitnehmer erkrankungsbedingt nicht in der Lage war, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen.
SubjectsUrlaubsansprüche
by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
27/10/2011 17:39
BAG-Urteil vom 17.05.2011-Az: 9 AZR 197/10-Für die Elternzeit folgt schon aus § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG, dass trotz ruhendem Arbeitsverhältnis Urlaubsansprüche entstehen. Danach
SubjectsUrlaubsansprüche
by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
03/02/2010 14:38
BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
SubjectsTarifvertragsrecht
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2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Der Arbeitgeber hat Jugendlichen für jedes Kalenderjahr einen bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren.
(2) Der Urlaub beträgt jährlich 1. mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt ist,2. mi
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
Für die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen nach § 1 Abs. 2 Buchstaben a bis c des Heimarbeitsgesetzes Gleichgestellten, für die die Urlaubsregelung nicht ausdrücklich von der Gleichstellung ausgenommen ist, gelten die vorstehenden Bestimmungen
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published on 02/02/2016 00:00
Tenor
I.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Kempten vom 24.09.2015 - 5 Ca 749/15 abgeändert und die Klage abgewiesen.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
III.
Die
published on 12/10/2018 00:00
Tenor
1. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg - Kammer Aschaffenburg - vom 24.05.2018, Az. 2 Ca 145/18, wird auf Kosten der Berufungsführerin zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugel
published on 30/08/2017 00:00
Tenor
1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 07.02.2017 - 25 Ca 8754/16 in seinen Nrn. 1 und 2 abgeändert.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 1.030,40 brutto neb
published on 23/01/2018 00:00
Tenor
1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 7. März 2017 - 3 Sa 528/16 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehob
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