Bundesurlaubsgesetz - BUrlG | § 6 Ausschluß von Doppelansprüchen
Bundesurlaubsgesetz - BUrlG | § 6 Ausschluß von Doppelansprüchen
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Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer Inhaltsverzeichnis
(1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.
(2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.
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8 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 12.10.2018 00:00
Tenor
1. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Würzburg - Kammer Aschaffenburg - vom 24.05.2018, Az. 2 Ca 145/18, wird auf Kosten der Berufungsführerin zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugel
published on 16.06.2017 00:00
Tenor
1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Schwerin vom 08.12.2016 – 6 Ca 924/16 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1
Die Parteien streiten um Urlaubsabge
published on 14.03.2017 00:00
Tenor
I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 31.05.2016 - Az.: 8 Ca 1265/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1
Die Parteien st
published on 30.06.2015 00:00
Tenor
1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.307,69 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 01.11.2014 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtss
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