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Rechtsgebiet

Abfindung

5 Urteile im Überblick

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Die Abfindung ist der juristisch am meisten überschätzte Anspruch. Entgegen einem weit verbreiteten Mythos existiert kein genereller gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung. Sie ist meist der „Freikauf“ des Arbeitgebers vom Risiko einer Kündigungsschutzklage und wird in Vergleichen frei verhandelt. Eine seltene Ausnahme bildet § 1a KSchG. Kündigt der Chef betriebsbedingt und bietet er im Kündigungsschreiben eine Abfindung an, falls der Arbeitnehmer nicht klagt, entsteht der Anspruch. Die gesetzliche Höhe ist dann auf 0,5 Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr fixiert. Ein brisantes dogmatisches Streitfeld ist die Anrechnung auf das Arbeitslosengeld (§ 158 SGB III). Wird ein Aufhebungsvertrag (mit Abfindung) geschlossen und die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten, ruht das ALG. Die Agentur für Arbeit rechnet die Abfindung dann an; deshalb sollte ein Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis nicht vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist beenden.

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Das BVerfG hat in seinem Beschluss vom 25.03.2015 (Az.: 1 BvR 2803/11) folgendes entschieden: Gründe: Mit der Verfassungsbeschwerde wendet sich der anerkannt schwerbehinderte Beschwerdeführer gegen … Weiterlesen ›

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Das BAG hat in seinem Urteil vom 14.05.2013 (Az.: 9 AZR 844/11) folgendes entschieden: Hatte der Arbeitnehmer nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses tatsächlich die Möglichkeit, die Abgeltung … Weiterlesen ›

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Wie hoch die Abfindung in einem solchen Fall ist, hatte jüngst das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu entscheiden. Weiterlesen ›

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Für dieses Unterthema zeigen wir die Inhalte des übergeordneten Gebiets „Beendigung von Arbeitsverhältnissen“.

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