Beamtenstatusgesetz - BeamtStG | § 32 Wartezeit

Beamtenstatusgesetz - BeamtStG | § 32 Wartezeit
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Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern Inhaltsverzeichnis

Die Versetzung in den Ruhestand setzt die Erfüllung einer versorgungsrechtlichen Wartezeit voraus.

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published on 22/03/2018 00:00

Tenor I. Der Bescheid der Regierung von ... vom 22. März 2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 31. Mai 2016 wird aufgehoben. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen. Die Hinzuziehung eines Bevollmäch
published on 24/07/2017 00:00

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 20. April 2017 gegen die Entlassungsverfügung der Regierung von O. vom 31. März 2017 wird wiederhergestellt. II. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens
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