Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 18 (weggefallen)

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published on 09/11/2000 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 185/98 Verkündet am: 9. November 2000 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 01/11/2016 00:00

Gründe 1 Die gemäß § 146 Abs. 1 und 2 VwGO statthafte Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 5. Oktober 2016, soweit darin die Beiordnung des Prozessbevollmächtigten zu den Bedingungen eines ortsansässigen
published on 27/01/2016 00:00

Tenor Auf die Erinnerung der Kläger wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin vom 09.04.2015 in der Fassung des Beschlusses vom 23.06.2015 geändert. Die von der Beklagten an die Kläger zu erstattenden Kosten werden auf weitere 13,39 EU
published on 27/01/2010 00:00

Tenor Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen. Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Teilablehnung seiner Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilfe in einem v
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