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§ 175Amtlich · § 5 UrhG

Zusammensetzung und Sitz der Bundesrechtsanwaltskammer

Zeitreise: 22.12.2025

(1) Die Rechtsanwaltskammern werden zu einer Bundesrechtsanwaltskammer zusammengeschlossen.

(2) Der Sitz der Bundesrechtsanwaltskammer wird durch ihre Satzung bestimmt.

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