Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 10 Aussetzung des Zulassungsverfahrens

Die Entscheidung über den Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft kann ausgesetzt werden, wenn gegen die antragstellende Person ein Verfahren wegen des Verdachts einer Straftat anhängig ist, in dem der Tatvorwurf eine Verurteilung erwarten lässt, die eine Versagung der Zulassung zur Folge haben würde.

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Referenzen - Gesetze | § 10 BRAO

§ 10 BRAO zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 10 BRAO wird zitiert von 3 anderen §§ im Bundesrechtsanwaltsordnung.

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 46a Zulassung als Syndikusrechtsanwalt


(1) Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als Syndikusrechtsanwalt ist auf Antrag zu erteilen, wenn 1. die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen zum Beruf des Rechtsanwalts gemäß § 4 erfüllt sind,2. kein Zulassungsversagungsgrund nach § 7 vorliegt und

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 32 Ergänzende Anwendung der Verwaltungsverfahrensgesetze


(1) Für Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, für Behörden des Bundes das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes und für Behörden der

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 170 Entscheidung über den Antrag auf Zulassung


(1) Über den Antrag auf Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof entscheidet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Die Zulassung kann aufschiebend befristet werden. Die Frist soll drei Monate nicht überschreiten.

Referenzen - Urteile | § 10 BRAO

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4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 10 BRAO.

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Nov. 2019 - IX ZR 239/18

bei uns veröffentlicht am 28.11.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 239/18 Verkündet am: 28. November 2019 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja InsO §§ 54, 55 A

Anwaltsgerichtshof NRW Urteil, 30. Sept. 2016 - 1 AGH 49/15

bei uns veröffentlicht am 30.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages ab

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 12. Aug. 2015 - 12 W 10/15

bei uns veröffentlicht am 12.08.2015

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Klägervertreter gegen den Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 28.04.2015 - 6 O 325/11 - wird zurückgewiesen. 2. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet. Gründe

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 03. Apr. 2014 - 2 U 62/13 (Lw)

bei uns veröffentlicht am 03.04.2014

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das am 12.03.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Dessau-Roßlau teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des