(1) Kerngebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur.

(2) Zulässig sind

1.
Geschäfts- , Büro- und Verwaltungsgebäude,
2.
Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Vergnügungsstätten,
3.
sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe,
4.
Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,
5.
Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen,
6.
Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter,
7.
sonstige Wohnungen nach Maßgabe von Festsetzungen des Bebauungsplans.

(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden

1.
Tankstellen, die nicht unter Absatz 2 Nummer 5 fallen,
2.
Wohnungen, die nicht unter Absatz 2 Nummer 6 und 7 fallen.

(4) Für Teile eines Kerngebiets kann, wenn besondere städtebauliche Gründe dies rechtfertigen (§ 9 Absatz 3 des Baugesetzbuchs), festgesetzt werden, dass

1.
oberhalb eines im Bebauungsplan bestimmten Geschosses nur Wohnungen zulässig sind oder
2.
in Gebäuden ein im Bebauungsplan bestimmter Anteil der zulässigen Geschossfläche oder eine bestimmte Größe der Geschossfläche für Wohnungen zu verwenden ist.
Dies gilt auch, wenn durch solche Festsetzungen dieser Teil des Kerngebiets nicht vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur dient.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

4 relevante Anwälte

4 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwältin

Rechtsanwalt für Immobilienrecht

EnglischDeutsch

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt

für Öffentliches Recht


Öffentliches Wirtschaftsrecht - Bau- und Planungsrecht – Umweltrecht – Abgabenrecht – Verfassungsrecht – Europarecht – Menschenrechtsbeschwerde - Staatshaftungsrecht
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt

Film-, Medien- und Urheberrecht


Die Kanzlei "Streifler & Kollegen" vertritt Sie auch in Angelegenheiten des Film-, Medien- und Urheberrechts.
EnglischFranzösisch 1 mehr anzeigen

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

3 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

3 Artikel zitieren .

Baurecht: Bebauungsplan ohne Ausfertigungsvermerk unwirksam

07.02.2018

Ein Bebauungsplan leidet an einem formalen, zu seiner Unwirksamkeit führenden Mangel, wenn er vor seiner Bekanntmachung nicht ordnungsgemäß ausgefertigt worden ist – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin
Bebauungsplan

Öffentliches Baurecht: Dachterrassen müssen Grenzabstand von 2,50 m einhalten

28.07.2016

Grundsätzlich müssen auch Dachterrassen, ohne eine entsprechende Nachbarzustimmung, einen Grenzabstand zum Nachbarn von mindestens 2,50 m freihalten - BSP Rechtsanwälte - Anwalt für öffentliches Baurecht Berlin
Baugenehmigung

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Investitionszulagengesetz 1999 - InvZulG 1999 | § 3 Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden sowie Mietwohnungsneubau im innerörtlichen Bereich


(1) Begünstigte Investitionen sind: 1. nachträgliche Herstellungsarbeiten an Gebäuden, die vor dem 1. Januar 1991 fertig gestellt worden sind,2. die Anschaffung von Gebäuden, die vor dem 1. Januar 1991 fertig gestellt worden sind, soweit nachträglich

Investitionszulagengesetz 1999 - InvZulG 1999 | § 3a Erhöhte Investitionszulage für Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden im innerörtlichen Bereich


(1) Begünstigte Investitionen sind: 1. nachträgliche Herstellungsarbeiten an Gebäuden, die vor dem 1. Januar 1949 fertig gestellt worden sind,2. die Anschaffung von Gebäuden, die vor dem 1. Januar 1949 fertig gestellt worden sind, soweit nachträglich
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Baunutzungsverordnung - BauNVO | § 13a Ferienwohnungen


Räume oder Gebäude, die einem ständig wechselnden Kreis von Gästen gegen Entgelt vorübergehend zur Unterkunft zur Verfügung gestellt werden und die zur Begründung einer eigenen Häuslichkeit geeignet und bestimmt sind (Ferienwohnungen), gehören unbesc
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Baugesetzbuch - BBauG | § 9 Inhalt des Bebauungsplans


(1) Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden: 1. die Art und das Maß der baulichen Nutzung;2. die Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen;2a. vom

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

167 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Sept. 2017 - 2 StR 24/16

bei uns veröffentlicht am 07.09.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 2 StR 24/16 vom 7. September 2017 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja StGB § 266 Abs. 1 Zur Untreue eines Finanzbeamten bei Entscheidungen im Zusammenhang mit dem InvZulG 1999. BGH

Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. Okt. 2018 - M 8 SN 18.3661

bei uns veröffentlicht am 09.10.2018

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage (M 8 K 17.3748) gegen die Baugenehmigung vom 5. Juli 2017 (Az.: …) in Gestalt der Baugenehmigung vom 15. Januar 2018 (Az.: …) wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin und

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Juli 2017 - M 8 K 16.1426

bei uns veröffentlicht am 10.07.2017

Tenor I. Die Verfahren M 8 K 16.1426 und M 8 K 16.5065 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Klagen werden abgewiesen. III. Die Klägerin hat die Kosten der Verfahren zu tragen. IV. Die Kostenentscheidun

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Jan. 2015 - M 8 K 14.90

bei uns veröffentlicht am 19.01.2015

Tenor I. Soweit die Hauptsache für erledigt erklärt wurde bzw. die Klage zurückgenommen wurde, wird das Verfahren eingestellt. II. Der Vorbescheid vom ... Dezember 2013, Pl.Nr. ..., wird, soweit die Fragen 1.1, 1.5 und 4.1 positi

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. Mai 2015 - 15 CS 15.9

bei uns veröffentlicht am 21.05.2015

Tenor I. Nr. I. und Nr. II. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 8. Dezember 2014 werden geändert. Der Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Bescheid der Antragsgegnerin

Verwaltungsgericht München Urteil, 15. Jan. 2018 - M 8 K 16.2312

bei uns veröffentlicht am 15.01.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Am 9. Juni 2015 stellte die Klägerin e

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 05. Sept. 2017 - 2 N 16.1308

bei uns veröffentlicht am 05.09.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller zu 1 trägt die Hälfte und die Antragsteller zu 2 und 3 tragen jeweils ein Viertel der Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen z

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 13. Juni 2016 - AN 4 S 16.00950, AN 4 S 16.00954, AN 4 S 16.00952

bei uns veröffentlicht am 13.06.2016

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klagen des Antragstellers gegen die Bescheide der Antragsgegnerin vom 3. Mai 2016, in denen den Beigeladenen gemäß § 12 GastG der Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft aus Anlass des Grafflmarktes

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 31. Aug. 2017 - Au 5 K 16.1559

bei uns veröffentlicht am 31.08.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 05. Sept. 2018 - AN 9 K 17.01239

bei uns veröffentlicht am 05.09.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Klägerin begehrt die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ordnungsverfügung der Beklagten vom 19. Juni 2

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 21. Dez. 2016 - AN 9 K 15.02594

bei uns veröffentlicht am 21.12.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des zu vollstreckenden Betrages vorläufig

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Mai 2016 - 15 CS 16.300

bei uns veröffentlicht am 19.05.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 € festgesetzt.

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 29. Okt. 2014 - B 4 K 12.276

bei uns veröffentlicht am 29.10.2014

Tenor 1. Die Vorausleistungsbescheide der Beklagten vom 23.02.2012 an die Klägerin zu 1 und den Kläger zu 2 werden aufgehoben, soweit darin jeweils ein höherer Betrag als 13.168,62 EUR festgesetzt worden ist. Im Übrigen wird die Klage abgew

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Nov. 2015 - M 11 K 14.5802

bei uns veröffentlicht am 26.11.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 24. Juni 2015 - AN 4 S 15.00932, AN 4 S 15.00934, AN 4 S 15.00928 u.a.

bei uns veröffentlicht am 24.06.2015

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klagen des Antragstellers gegen die Bescheide der Antragsgegnerin vom 11. Juni 2015, in denen den Beigeladenen gemäß § 12 Gaststättengesetz der Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft aus Anlass des

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 24. Juni 2015 - AN 4 S 15.00928, AN 4 S 15.00930, AN 4 S 15.00932, AN 4 S 15.00934 u.a

bei uns veröffentlicht am 24.06.2015

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klagen des Antragstellers gegen die Bescheide der Antragsgegnerin vom 11. Juni 2015, in denen den Beigeladenen gemäß § 12 Gaststättengesetz der Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft aus Anlass des

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 24. Juni 2015 - AN 4 S 15.00928, AN 4 S 15.00930, AN 4 S 15.00932 u.a.

bei uns veröffentlicht am 24.06.2015

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klagen des Antragstellers gegen die Bescheide der Antragsgegnerin vom 11. Juni 2015, in denen den Beigeladenen gemäß § 12 Gaststättengesetz der Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft aus Anlass des

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 30. Mai 2015 - AN 9 K 13.02100

bei uns veröffentlicht am 30.05.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 9 K 13.02100 Im Namen des Volkes Urteil vom 30. April 2015 9. Kammer rechtskräftig: ... Sachgebiets-Nr.: 0920 Hauptpunkte: Baurecht; erfolglose Verpfli

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 03. Juli 2019 - AN 9 K 18.00318, AN 9 K 18.00650

bei uns veröffentlicht am 03.07.2019

Tenor 1. Die Klagen werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden und abgewiesen. 2. Die Klägerin hat jeweils die Verfahrenskosten zu tragen. Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen die Untersagung der N

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 03. Juli 2019 - AN 9 K 18.00317, AN 9 K 18.00647

bei uns veröffentlicht am 03.07.2019

Tenor 1. Die zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Klagen werden abgewiesen. 2. Die Klägerin hat jeweils die Verfahrenskosten zu tragen. Tatbestand Die Klägerin wendet sich die Anordnung, die Nutzung de

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 13. Nov. 2014 - Au 5 K 13.858

bei uns veröffentlicht am 13.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstre

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 09. März 2016 - Au 4 K 15.1371

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 20.8.2015 - Az.: ... - wird aufgehoben.Die Beklagte wird verurteilt, den am 7.8.2015 beantragten Vorbescheid: Umnutzung von Gewerbeflächen als Wettbüro zu erteilen. II. Die Kosten des

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 17. Okt. 2017 - 15 N 17.574

bei uns veröffentlicht am 17.10.2017

Tenor I. Die am 20. September 2016 bekannt gemachte „Satzung der Gemeinde N****** ** *** vom 20.09.2016 über eine Veränderungssperre im Ortsteil P*********** für den Bereich des Grundstückes Fl.-Nr. ***** der Gemarkung N*******

Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Okt. 2014 - 8 K 13.3524

bei uns veröffentlicht am 13.10.2014

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Bauantrag unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Klägerin und die Beklagte tragen d

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Nov. 2014 - M 8 K 14.389

bei uns veröffentlicht am 10.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin betreibt im Erdgescho

Verwaltungsgericht München Urteil, 15. Dez. 2014 - M 8 K 13.3686

bei uns veröffentlicht am 15.12.2014

Tenor I. Soweit die Klage nicht aufrechterhalten wurde, wird das Verfahren eingestellt. Hinsichtlich der positiven Beantwortung der Frage zur Art der baulichen Nutzung wird der Vorbescheid vom ... Juli 2013 aufgehoben. Im Übr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Okt. 2014 - 12 BV 14.1629

bei uns veröffentlicht am 14.10.2014

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 19. Mai 2014 - M 8 K 13.1911, M 8 K 13.1912, M 8 K 13.3411, M 8 K 13.3412 und M 8 K 13.3413 - wird aufgehoben und die Streitsache wird zur anderweitigen Entscheidung an das Verwa

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Apr. 2017 - M 9 K 16.1341

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht München Beschluss, 30. Okt. 2014 - M 8 SN 14.2427

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 25. März 2014 (M 8 K 14.1266) gegen die Baugenehmigung der Antragsgegnerin vom ... März 2014 (Az. ...) wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin und die Beig

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Sept. 2014 - 22 CS 14.2013

bei uns veröffentlicht am 17.09.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird für das Besc

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Juni 2018 - M 8 K 17.4323

bei uns veröffentlicht am 18.06.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist Eigentümer des Gebäudes &

Verwaltungsgericht München Urteil, 15. März 2017 - M 9 K 15.4207, M 9 K 15.4208, M 9 K 15.4209, M 9 K 15.4210, M 9 K 15.4211

bei uns veröffentlicht am 15.03.2017

Tenor I. Die Verfahren M 9 K 15.4207, M 9 K 15.4208, M 9 K 15.4209, M 9 K 15.4210 und M 9 K 15.4211 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Klagen werden abgewiesen. III. Die Klägerin hat die Kosten des Verfah

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 04. Aug. 2015 - W 4 K 15.24

bei uns veröffentlicht am 04.08.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg Aktenzeichen: W 4 K 15.24 Im Namen des Volkes Urteil 4. August 2015 4. Kammer Sachgebiets-Nr: 920 Hauptpunkte: Baugenehmigung; Verpflichtungsklage; Stellplatz

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Juli 2016 - M 8 K 15.1580

bei uns veröffentlicht am 25.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitslei

Verwaltungsgericht München Urteil, 25. Juli 2016 - M 8 K 15.1457

bei uns veröffentlicht am 25.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleis

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 25. Nov. 2015 - 22 BV 13.1686

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 22 BV 13.1686 Im Namen des Volkes Urteil vom 25. November 2015 (VG Ansbach, Entscheidung vom 11. Juli 2013, Az.: AN 4 K 13.231 u. a.) 22. Senat Sachgebietsschlüsse

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 23. Juli 2014 - 3 S 14.00945

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf ... EUR festgesetzt.

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. März 2018 - M 1 K 17.1987

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 05. Juli 2017 - 2 B 17.824

bei uns veröffentlicht am 05.07.2017

Tenor I. Soweit die Hauptsache (Frage 1.5 des Vorbescheids vom 9. Dezember 2013) für erledigt erklärt wurde, wird das Verfahren eingestellt. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 19. Januar 2015 ist insoweit in Ziffer II. unw

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 20. Juni 2018 - AN 4 S 18.01058 (1), AN 4 S 18.01121 (1), AN 4 S 18.01133 (2), AN 4 S 18.01135 (2), AN 4 S 18.01137 (2)

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

Tenor 1. Die Anträge werden abgelehnt. 2. Die Antragssteller tragen die Kosten der Verfahren. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. 3. Der Streitwert wird für die Verfahren AN 4 S 18.01058 und AN 4 S

Verwaltungsgericht München Urteil, 15. Juni 2015 - M 8 K 14.668

bei uns veröffentlicht am 15.06.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 8 K 14.668 Im Namen des Volkes Urteil vom 15. Juni 2015 8. Kammer Sachgebiets-Nr. 920 Hauptpunkte: Nachbarklage; Vorbescheid

Verwaltungsgericht München Urteil, 04. Mai 2015 - M 8 K 14.203

bei uns veröffentlicht am 04.05.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 8 K 14.203 Im Namen des Volkes Urteil vom 4. Mai 2015 8. Kammer Sachgebiets-Nr. 920 Hauptpunkte: Nutzungsuntersagung eines Wettbü

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. März 2018 - 12 BV 17.1765 u.a.

bei uns veröffentlicht am 26.03.2018

Tenor I. Die Verfahren 12 BV 17.1765, 12 BV 17.1766, 12 BV 17.1767, 12 BV 17.1769 und 12 BV 17.1770 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Berufungen werden zurückgewiesen. III. Die Klägerin trägt die Kosten

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Juli 2017 - 1 CS 17.918

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 19. Apr. 2018 - AN 3 S 18.00458

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 3.750,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller ist Eigentümer der FlNr.

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 18. Okt. 2016 - RO 2 S 16.1350

bei uns veröffentlicht am 18.10.2016

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die Ziffer 1 des Bescheids der Antragsgegnerin vom 06.07.2016, Az. 63.1/.../2014-18 wird wiederhergestellt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. II.

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 10. Okt. 2016 - AN 9 S 16.00869

bei uns veröffentlicht am 10.10.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 60.000,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin wendet sich

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Feb. 2018 - M 8 K 17.5742

bei uns veröffentlicht am 26.02.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Feb. 2018 - M 8 K 16.2434

bei uns veröffentlicht am 26.02.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 09. Apr. 2014 - 9 K 13.01321

bei uns veröffentlicht am 09.04.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist im Kostenausspruch gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckb

Referenzen

(1) Im Bebauungsplan können aus städtebaulichen Gründen festgesetzt werden: 1. die Art und das Maß der baulichen Nutzung;2. die Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen;2a. vom Bauordnungsrech...