Kfz-Unfall im Ausland- Wie komme ich an mein Geld?

bei uns veröffentlicht am08.11.2016

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt

Bernd Alexander

Verkehrsrecht
Zusammenfassung des Autors
Durchsetzung von Ansprüchen bei Unfällen mit Auslandsbeteiligung

Ein Verkehrsunfall im Ausland oder mit einem ausländischen Fahrzeug im Inland ist keine Besonderheit innerhalb der EU. Zur Vereinfachung der Schadensregulierung hat die EU die 4./5. Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie geschaffen.

Drei Konstellationen eines Unfalls mit Auslandsberührung werden davon erfasst:

a) Inlandsunfall mit einem Ausländer,

b) Auslandsunfall mit einem Ausländer und

c) Auslandsunfall mit einem Inländer.

Der Internationale Unfallbericht (zu finden unter www.anwalt-alexander.de) sollte auf jeden Fall mitgeführt und von beiden Fahrern ausgefüllt und unterschrieben werden. Das erleichtert die spätere Schadensregulierung. Zweckmäßig, wenn nicht sogar dringend geboten, ist auch die Hinzuziehung der Polizei.

Für die Schadensregulierung bietet die EU-Richtlinie enorme Vorteile: Über das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. in Berlin kann der Halter und die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung ermittelt werden. Gleichzeitig benennt das Büro einen Regulierungsbeauftragten in Deutschland. Dadurch können – auf kurzem Wege und in deutscher Sprache – Schadensersatzansprüche in Deutschland geltend gemacht werden. Das führt zu deutlich kürzeren Regulierungszeiten. Aber auch wenn gerichtliche Hilfe benötigt wird, kann in Deutschland der Schaden eingeklagt werden.

Bei Unfällen in Deutschland gilt deutsches Schadensrecht. Problematisch wird es bei Unfällen im Ausland: Hier gelten selbstverständlich die Verkehrsregeln und Schadenregulierungsgesetze des jeweiligen Landes. Nicht alles, was in Deutschland ersetzt wird, kann auch im Ausland verlangt werden. Das gilt insbesondere für Sachverständigen- und Mietwagenkosten, Höhe und Umfang von Schmerzensgeld und Verdienstausfall.

Die Durchsetzung von Unfallschäden ist schon nach deutschem Recht kompliziert und wegen der Regulierungsunwilligkeit vieler Kfz-Versicherer schwierig genug; dies gilt erst Recht für Kfz-Schäden im Ausland oder mit Ausländern. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht sorgt für eine Regulierung auf Augenhöhe mit der Kfz-Versicherung. Wir verhelfen Ihnen gerne weiter.

Kontakt:

Kanzlei Bernd Alexander

Heiligenbergstr. 36 – 38

66763 Dillingen

Telefon: 06831 – 7555

Email: [email protected]

www.anwalt-alexander.de

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