strafrechtliche Aspekte der Scheinselbstständigkeit
Anwälte
6 Anwälte, die zum strafrechtliche Aspekte der Scheinselbstständigkeit beraten.
Rechtsanwalt Kai Huppertz
Ihr Fachanwalt in Krefeld und Umgebung; Fachanwalt für Arbeitsrecht; Fachanwalt für Familienrecht; Reiserecht; Vertragsrecht
Arbeitsrechtaktuelle GesetzgebungAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG -ArbeitsprozessrechtBeendigung von ArbeitsverhältnissenAbfindung 61 mehr anzeigen
Alte Linner Straße 129, 47799 Krefeld
Rechtsanwalt Fassl Kanzlei für Arbeitsrecht I Gesellschaftsrecht I Handelsrecht
Ihr Anwalt für ARBETISRECHT I HANDELSRECHT I GESELLSCHAFTSRECHT in Augsburg, Schwaben und Bayern
1. Im Bereich des Handelsrechts biete ich mittelständischen Unternehmen professionelle und maßgeschneiderte Unterstützung in nahezu allen Bereichen
aktuelle GesetzgebungAllgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG -ArbeitsprozessrechtBeendigung von ArbeitsverhältnissenAbfindungAufhebungsvertrag / Kündigungsfolgevereinbarung 127 mehr anzeigen
Schertlingstr. 29, 86159 Augsburg
Smart Arbeitsrecht
Smart Arbeitsrecht - Fachkanzlei für Arbeitsrecht
ArbeitsrechtBeendigung von ArbeitsverhältnissenAbfindungErleichterung der Kündigung von Arbeitsverhältnissen im Falle der InsolvenzKündigungsschutzOrdentliche Kündigung 30 mehr anzeigen
Van-der-Smissen-Str. 2a, 22767 Hamburg
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Markus Lehmann
Ihr Verteidiger in Strafsachen.
strafrechtliche Aspekte der ScheinselbstständigkeitBankrott, § 283 StGBBesonders schwerer Fall des Bankrotts, § 283 a StGBGläubigerbegünstigung, § 283c StGBSchuldnerbegünstigung, § 283d StGBVerletzung der Buchführungspflicht, § 283b StGB 45 mehr anzeigen
Georgstraße 17, 88214 Ravensburg
Arbeitsrecht: Zum subjektiven Tatbestand i. R. d. § 266a StGB bei scheinselbstständigen Arbeitnehmern
05.01.2011
BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Arbeitsrecht: Irrtümliche Vorstellung über das Arbeitsverhältnis
05.01.2011
Für die Beurteilung, ob ein sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt, sind allein die tatsächlichen Gegebenheiten maßgeblich - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Bundesgerichtshof Urteil, 8. März 2023 - 1 StR 188/22
bei uns veröffentlicht am 12.09.2023
Zur Abgrenzung von der sogenannten Scheinselbständigkeit und einer tatsächlichen selbständigen Tätigkeit sind nach ständiger Rechtssprechung die tatsächlichen Gegebenheiten der "gelebten Beziehung" einer Gesamtbetrachtun