Vertragsgestaltung in Familiensachen
Vertragsgestaltung in Familiensachen
Wann ist es ratsam einen Ehevertrag abzuschließen und kann dieser noch nachträglich geändert werden?
Man kann auch nicht pauschal sagen, wann es sich empfiehlt einen Ehevertrag abzuschließen. Festzustellen ist, dass ein Ehevertrag – fast wie jeder Vertrag – jederzeit später noch geändert werden kann.
Grundsätzlich kann man sagen, dass dann, wenn man von der gesetzlichen Regelung abweichen möchte, einem nichts anderes übrig bleibt, als einen Ehevertrag abzuschließen.
Alles andere kommt auf den Einzelfall an.
Kann im Ehevertrag auf Unterhaltszahlungen verzichtet werden?
Ein Verzicht auf Unterhalt kann im Ehevertrag vereinbart werden, soweit es den Nachscheidungsunterhalt betrifft. Auf Unterhalt während der Ehe (sogenannter Trennungsunterhalt) kann nicht verzichtet werden.
Auch was Kinder anbetrifft kann grundsätzlich kein Verzicht ausgesprochen werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Kinder eigene Rechtssubjekte sind, sodass die Ehepartner sowieso keine Vereinbarung über Kinder treffen können.
Es ist allerdings im gewissen Umfange möglich, dass sich ein Partner sich von etwaigen Kindesunterhaltsansprüchen freistellen kann.
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Rechtsanwalt Kai Huppertz
Enrico Eichhorn
ADVOCUX | RA Ernst Andreas Kolb
RA Andreas Hook
Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht und Familienrecht Janssen
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1 Notare, die zum Vertragsgestaltung in Familiensachen beraten.