Vertragsgestaltung in Familiensachen

Vertragsgestaltung in Familiensachen

erstmalig veröffentlicht: 04.03.2007, letzte Fassung: 10.02.2024
beiRechtsanwalt für Familien- und Erbrecht


Wann ist es ratsam einen Ehevertrag abzuschließen und kann dieser noch nachträglich geändert werden?

Man kann auch nicht pauschal sagen, wann es sich empfiehlt einen Ehevertrag abzuschließen. Festzustellen ist, dass ein Ehevertrag – fast wie jeder Vertrag – jederzeit später noch geändert werden kann. 

Grundsätzlich kann man sagen, dass dann, wenn man von der gesetzlichen Regelung abweichen möchte, einem nichts anderes übrig bleibt, als einen Ehevertrag abzuschließen.

Alles andere kommt auf den Einzelfall an.


Kann im Ehevertrag auf Unterhaltszahlungen verzichtet werden?

Ein Verzicht auf Unterhalt kann im Ehevertrag vereinbart werden, soweit es den Nachscheidungsunterhalt betrifft. Auf Unterhalt während der Ehe (sogenannter Trennungsunterhalt) kann nicht verzichtet werden.

Auch was Kinder anbetrifft kann grundsätzlich kein Verzicht ausgesprochen werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Kinder eigene Rechtssubjekte sind, sodass die Ehepartner sowieso keine Vereinbarung über Kinder treffen können.

Es ist allerdings im gewissen Umfange möglich, dass sich ein Partner sich von etwaigen Kindesunterhaltsansprüchen freistellen kann.

 

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Landgericht Karlsruhe Urteil, 23. Dez. 2011 - 6 O 382/10

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Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juli 2017 - XII ZB 201/17

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Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Aug. 2015 - XII ZB 443/14

bei uns veröffentlicht am 19.08.2015

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Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Aug. 2017 - XII ZB 21/17

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 21/17 vom 16. August 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 242 A; VersAusglG §§ 3 Abs. 1, 27, 28 a) Die Berücksichtigung von Nachteilen, die einem Ehegatten aus

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Mai 2017 - XII ZB 310/13

bei uns veröffentlicht am 10.05.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 310/13 vom 10. Mai 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 18, 31 a) Zur Behandlung geringfügiger Anrechte beim Tod eines Ehegatten vor Rechtskraft der

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 19. Feb. 2014 - 16 UF 217/13

bei uns veröffentlicht am 19.02.2014

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Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Juni 2018 - XII ZB 624/15

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Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Juni 2017 - XII ZB 636/13

bei uns veröffentlicht am 21.06.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 636/13 vom 21. Juni 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VersAusglG §§ 27, 28 a) Der für Anrechte der Privatvorsorge wegen Invalidität geltende § 28 VersAusg

Bundessozialgericht Urteil, 11. Feb. 2015 - B 13 R 9/14 R

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Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 04. Apr. 2012 - 9 UF 29/08

bei uns veröffentlicht am 04.04.2012

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Bundesgerichtshof Beschluss, 22. März 2017 - XII ZB 385/15

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