Scheidungskrieg vermeiden mit einem Ehevertrag?


Güterstand, Versorgungsausgleich und Unterhalt
Geht es nach dem Gesetz, dann leben Ehepartner im Güterstand der Zugewinngemeinschaft und haben am Ende der Ehe das erworbene Vermögen so miteinander zu teilen, dass jeder die Hälfte bekommt. Das ist nicht immer angemessen oder gewollt. Es ist möglich, den Zugewinnausgleich auszuschließen und im Güterstand der Gütertrennung zu leben. Dann ist offen und verhandelbar, wie das Vermögen künftig verteilt werden soll.
Ähnliches gilt für die in der Ehe erworbenen Rentenansprüche. Auch hier geht das Gesetz davon aus, dass sämtliche dieser Ansprüche, die in der Ehe erworben wurden, hälftig geteilt werden. Wem das nicht zusagt, kann den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise ausschließen.
Oft kommt im Falle einer Trennung zum Streit um emotionale Themen der Streit ums Geld, besonders wenn es um Unterhaltsansprüche geht. Hier kann durch eine gemeinsame Lösung, die in guten Zeiten vereinbart wird, vorgebeugt werden. Unterhaltszahlungen können in der Höhe beschränkt und zeitlich befristet oder auch ganz ausgeschlossen werden – soweit dadurch Dritte nicht belastet werden.
Sonstige Regelungsmöglichkeiten im Ehevertrag
Wenn es gemeinsame Kinder gibt, bietet es sich an, sowohl die finanziellen Fragen zu regeln, also Unterhaltszahlungen festzulegen. Möglich sind auch Vereinbarungen zum Sorge- und Umgangsrecht.
In einem Ehevertrag kann auch alternativ zum Gesetz vereinbart werden, dass einer der beiden Partner das Vermögen des anderen verwalten soll. Eine Eintragung in das Güterrechtsregister kann geregelt werden, ist aber nicht unter allen Umständen nötig.
Für internationale Paare, in denen die Partner aus verschiedenen Ländern kommen, stellt sich die Frage, welches Recht für die Ehe und auch für die Scheidung gelten soll. Oft gibt es inhaltliche Abweichungen und bestimmte Rechtsinstitute sind in einem Rechtskreis verankert, im anderen nicht. Sich hier vorab zu verständigen, schafft Klarheit und hilft ebenso Streit zu vermeiden.
Der Rechtsanwalt und seine Rolle beim Ehevertrag
Wenn der Rechtsanwalt die nötigen Informationen von den Ehepartnern erhalten hat und weiß, welche Vorstellungen sie haben im Hinblick auf ihre Rechte und Pflichten, wird er einen Vertrag gestalten. Dazu wird er die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen, die steuerlichen Auswirkungen im Auge behalten und die Grenzen der Vertragsfreiheit beachten. Zur Aufgabe des Rechtsanwalts gehört es auch, bereits geschlossene Verträge auf ihre Wirksamkeit hin zu untersuchen. Er prüft dann, ob gegebenenfalls der Vertrag im Ganzen oder einzelne Regelungen angefochten werden können.
Ein Ehevertrag kann zu jedem Zeitpunkt geschlossen werden. Manche Menschen wollen bereits vor der Eheschließung einen genauen Fahrplan erstellen für die gemeinsame Zukunft; Andere kommen erst später oder erst im Fall der Trennung darauf und brauchen dann eine Lösung für diese konkrete Situation. In jedem Fall hilft ein Ehevertrag individuelle Vorstellungen wirksam werden zu lassen und Streit zu vermeiden.
Weiterführende Informationen zum Ehevertrag finden Sie hier: www.rosepartner.de/familienrecht/ehevertrag.html

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