Zivilprozessordnung - ZPO | § 156 Wiedereröffnung der Verhandlung
(1) Das Gericht kann die Wiedereröffnung einer Verhandlung, die geschlossen war, anordnen.
(2) Das Gericht hat die Wiedereröffnung insbesondere anzuordnen, wenn
- 1.
das Gericht einen entscheidungserheblichen und rügbaren Verfahrensfehler (§ 295), insbesondere eine Verletzung der Hinweis- und Aufklärungspflicht (§ 139) oder eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, feststellt, - 2.
nachträglich Tatsachen vorgetragen und glaubhaft gemacht werden, die einen Wiederaufnahmegrund (§§ 579, 580) bilden, oder - 3.
zwischen dem Schluss der mündlichen Verhandlung und dem Schluss der Beratung und Abstimmung (§§ 192 bis 197 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ein Richter ausgeschieden ist.

Anwälte | § 156 ZPO
3 relevante Anwälte
3 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch
Rechtsanwalt
Lür Waldmann

Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
EnglischDeutsch
Rechtsanwalt
Patrick Jacobshagen

Die Kanzlei "Streifler & Kollegen" vertritt Sie auch in Angelegenheiten des Film-, Medien- und Urheberrechts.
EnglischFranzösisch 1 mehr anzeigen

Referenzen - Veröffentlichungen | § 156 ZPO
Artikel schreiben31 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 156 ZPO.
31 Artikel zitieren § 156 ZPO.
Erbrecht: Als "Vollmacht" bezeichnetes Schriftstück kann Testament sein
30.01.2018
Eigenhändig ge- und unterschriebene Schriftstücke können Testamente sein, auch wenn es mit einer anderen Bezeichnung wie zum Beispiel "Vollmacht" überschrieben ist – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Erbrecht Berlin
Bauvertrag: Zur Entschädigung wegen Bauzeitüberschreitung
07.02.2017
Eine Entschädigung wegen Bauzeitüberschreitung kann nur geltend gemacht werden, wenn auch dargestellt werden kann, dass diese konkret vom Auftraggeber verschuldet wurde.
Kapitalmarktrecht: Zu den Ansprüchen bei widerrufenem Finanzierungsvertrag
17.11.2016
Der Anspruch auf Schadensersatz wegen vertraglichen Aufklärungsverschuldens und der Anspruch auf Rückabwicklung eines widerrufenen Finanzierungsvertrags bestehen nebeneinander.
Baumangel: Kellerabdichtung muss den Keller abdichten!
29.10.2016
Ist eine funktionierende Kellerabdichtung geschuldet, ist das Werk nur dann mangelfrei, wenn es ausreichend vor eindringendem Wasser schützt.
Urheberrecht: Angemessenheit der Vergütung eines Journalisten
02.12.2015
Eine Vergütung kann nur dann in Anwendung einer gemeinsamen Vergütungsregel bestimmt werden, wenn die darin festgelegten persönlichen, sachlichen und zeitlichen Anwendungsvoraussetzungen vorliegen.
Kapitalmarktrecht: Zur grob fahrlässigen Unkenntnis bei Zeichnung einer Schiffsbeteiligung
24.09.2015
Das Unterlassen einer Nachfrage ist grob fahrlässig, wenn Umstände wie etwa das Aufdrängen einer Schädigung aufgrund konkreter Anhaltspunkte vorliegen.
Verjährungsrecht: Verjährungsbeginn bei Kenntniserlangung des Anfechtungsgegners
23.06.2015
Wer sich über die Voraussetzungen der Verjährung irrt und deswegen zur Kenntnis vom Anfechtungsanspruch und vom Anfechtungsgegner nicht vorträgt, gesteht diese übersehene Tatbestandsvoraussetzung nicht zu.
Gesellschaftsrecht: Zur Weiterentwicklung der Grundsätze „Sanieren oder Ausscheiden“
08.01.2015
Ein Gesellschafter verhält sich treuwidrig, wenn er zwar an den Sanierungsbemühungen nicht teilnehmen, aber dennoch Gesellschafter der GbR bleiben will.
Versicherungsrecht: Zum Umfang der Sachverhaltsermittlung bei Aufklärungsobliegenheit
17.12.2014
Im Rahmen der Aufklärungsobliegenheit entscheidet grundsätzlich der Versicherer, welche Angaben er zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält.
Zahlungsverzug: Versehentliches Ausbleiben der Mietzahlung des JobCenters
23.10.2014
Der Mieter gerät in Zahlungsverzug, wenn die vom JobCenter für ihn an den Vermieter unmittelbar zu leistenden Mietzahlungen aufgrund eines Versehens des JobCenters ausbleiben.

Referenzen - Gesetze | § 156 ZPO
§ 156 ZPO zitiert oder wird zitiert von 7 §§.
§ 156 ZPO wird zitiert von 1 anderen §§ im Zivilprozessordnung.
Zivilprozessordnung - ZPO | § 296a Vorbringen nach Schluss der mündlichen Verhandlung
Nach Schluss der mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil ergeht, können Angriffs- und Verteidigungsmittel nicht mehr vorgebracht werden. § 139 Abs. 5, §§ 156, 283 bleiben unberührt.
§ 156 ZPO zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.
Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 192
(1) Bei Entscheidungen dürfen Richter nur in der gesetzlich bestimmten Anzahl mitwirken.
(2) Bei Verhandlungen von längerer Dauer kann der Vorsitzende die Zuziehung von Ergänzungsrichtern anordnen, die der Verhandlung beizuwohnen und im Falle der
§ 156 ZPO zitiert 4 andere §§ aus dem Zivilprozessordnung.
Zivilprozessordnung - ZPO | § 139 Materielle Prozessleitung
(1) Das Gericht hat das Sach- und Streitverhältnis, soweit erforderlich, mit den Parteien nach der tatsächlichen und rechtlichen Seite zu erörtern und Fragen zu stellen. Es hat dahin zu wirken, dass die Parteien sich rechtzeitig und vollständig über
Zivilprozessordnung - ZPO | § 295 Verfahrensrügen
(1) Die Verletzung einer das Verfahren und insbesondere die Form einer Prozesshandlung betreffenden Vorschrift kann nicht mehr gerügt werden, wenn die Partei auf die Befolgung der Vorschrift verzichtet, oder wenn sie bei der nächsten mündlichen Verha
Zivilprozessordnung - ZPO | § 579 Nichtigkeitsklage
(1) Die Nichtigkeitsklage findet statt: 1. wenn das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war;2. wenn ein Richter bei der Entscheidung mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen war, sofern nicht di
Zivilprozessordnung - ZPO | § 580 Restitutionsklage
Die Restitutionsklage findet statt: 1. wenn der Gegner durch Beeidigung einer Aussage, auf die das Urteil gegründet ist, sich einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht schuldig gemacht hat;2. wenn eine Urkunde, auf die das Urt

669 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 156 ZPO.
Landgericht Leipzig Urteil, 4. Dez. 2015 - 01 HK 0 86115
bei uns veröffentlicht am 18.03.2022
IM NAMEN DES VOLKES
Landgericht Leipzig
wegen Nichtigkeit Jahresabschluss
hat die 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Leipzig durch Vorsitzenden Richter am Landgericht Jolas
Handelsrichter Dorow Handelsrichter Schneider
Landgericht München I Urteil, 9. Dez. 2021 - 31 O 16606/20
bei uns veröffentlicht am 28.12.2021
LG München I
Endurteil vom 09.12.2021
Az.: 31 O 16606/20 1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger alle materiellen künftigen Schäden zu ersetzen, die dem Kläger durch den unbefugten Zugriff Dritter auf das Date
Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 30. Jan. 2020 - I-15 U 18/19
bei uns veröffentlicht am 20.05.2021
Tenor:
Auf die Berufungen des Klägers und der Beklagten wird das Urteil der 4. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Wuppertal vom 30.11.2018, Az. 4 O 436/17, unter Zurückweisung der weitergehenden Berufungen teilweise abgeändert und wie
Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Jan. 2020 - VI ZR 346/18
bei uns veröffentlicht am 21.01.2020
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS VI ZR 346/18 vom 21. Januar 2020 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 156, § 544 Abs. 9 Zu einer Gehörsverletzung wegen unterbliebener Wiedereröffnung de