Geheimhaltung
Die Beteiligten haben Anspruch darauf, dass ihre Geheimnisse, insbesondere die zum persönlichen Lebensbereich gehörenden Geheimnisse sowie die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und sonstige geheimhaltungsbedürftige Daten, die Teile einer Infrastruktur betreffen, die 1. entweder durch Rechtsvorschrift als kritische Infrastruktur bestimmt worden sind oder 2. besonders schutzbedürftig zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und für die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur maßgeblich sind,von der Behörde nicht unbefugt offenbart werden.
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- Verwaltungsverfahren & BehördenBescheid: Bekanntgabefiktion & Rechtsbehelfsfrist (§ 41 VwVfG / § 122 AO)Wann gilt ein Bescheid als bekanntgegeben und wann läuft die Frist ab? Aufgabedatum eingeben, 4-Tage-Fiktion (§ 41 VwVfG / § 122 AO) und die 1-Monats-Rechtsbehelfsfrist mit Werktag-Verschiebung und Countdown sehen.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
- Verwaltungsverfahren & BehördenFrist versäumt: die zwei Wochen laufen ab der Genesung — und die Handlung muss mit§ 32 Abs. 2 VwVfG gibt zwei Wochen ab dem Wegfall des Hindernisses, nicht ab dem Fristablauf. Und Satz 3 verlangt in derselben Frist auch die versäumte Handlung selbst. Der Check rechnet beide Daten, die Jahresgrenze und die Werktagsverschiebung.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
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