Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 31 Fristen und Termine

(1) Für die Berechnung von Fristen und für die Bestimmung von Terminen gelten die §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend, soweit nicht durch die Absätze 2 bis 5 etwas anderes bestimmt ist.

(2) Der Lauf einer Frist, die von einer Behörde gesetzt wird, beginnt mit dem Tag, der auf die Bekanntgabe der Frist folgt, außer wenn dem Betroffenen etwas anderes mitgeteilt wird.

(3) Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags. Dies gilt nicht, wenn dem Betroffenen unter Hinweis auf diese Vorschrift ein bestimmter Tag als Ende der Frist mitgeteilt worden ist.

(4) Hat eine Behörde Leistungen nur für einen bestimmten Zeitraum zu erbringen, so endet dieser Zeitraum auch dann mit dem Ablauf seines letzten Tages, wenn dieser auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend fällt.

(5) Der von einer Behörde gesetzte Termin ist auch dann einzuhalten, wenn er auf einen Sonntag, gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend fällt.

(6) Ist eine Frist nach Stunden bestimmt, so werden Sonntage, gesetzliche Feiertage oder Sonnabende mitgerechnet.

(7) Fristen, die von einer Behörde gesetzt sind, können verlängert werden. Sind solche Fristen bereits abgelaufen, so können sie rückwirkend verlängert werden, insbesondere wenn es unbillig wäre, die durch den Fristablauf eingetretenen Rechtsfolgen bestehen zu lassen. Die Behörde kann die Verlängerung der Frist nach § 36 mit einer Nebenbestimmung verbinden.

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Referenzen - Gesetze | § 31 VwVfG

§ 31 VwVfG zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 31 VwVfG zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 187 Fristbeginn


(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. (2) Ist der Beginn
§ 31 VwVfG zitiert 1 andere §§ aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz.

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 36 Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt


(1) Ein Verwaltungsakt, auf den ein Anspruch besteht, darf mit einer Nebenbestimmung nur versehen werden, wenn sie durch Rechtsvorschrift zugelassen ist oder wenn sie sicherstellen soll, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des Verwaltungsaktes erfü

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88 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 31 VwVfG.

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Mai 2012 - IX ZR 175/11

bei uns veröffentlicht am 24.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 175/11 Verkündet am: 24. Mai 2012 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BauGB § 135 Abs. 1; BGB

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 16. Apr. 2019 - W 1 K 18.1077

bei uns veröffentlicht am 16.04.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 21. Juni 2016 - AN 3 S 16.50196

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

Tenor 1. Die Anträge werden abgelehnt. 2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. 3. Der Gegenstandswert beträgt 3.000,00 EUR. Gründe I. Die Antrag

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 08. Juni 2016 - AN 3 S 16.50175

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Tenor 1. Die Anträge werden abgelehnt. 2. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. 3. Der Gegenstandswert beträgt 3.500,00 EUR. Gründe I. D

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Feb. 2016 - M 12 K 15.50033

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 8. Januar 2015 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kosten

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Feb. 2016 - M 12 K 15.50031

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 8. Januar 2015 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kosten

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Feb. 2016 - M 12 K 15.50019

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 5. Januar 2015 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Parteien tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Gerichtskosten wer

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 03. Mai 2016 - AN 3 S 16.50118

bei uns veröffentlicht am 03.05.2016

Tenor 1. Die Anträge werden abgelehnt. 2. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. 3. Die Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe werden abgelehnt. 4. Der G

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 26. Apr. 2016 - AN 3 S 16.50125

bei uns veröffentlicht am 26.04.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Der Gegenstandswert beträgt 2.500,00 EUR. Gründe I. Der Antragsteller ist nach eigenen

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 20. Apr. 2016 - AN 3 S 16.50102

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Der Gegenstandswert beträgt 2.500,00 EUR. Gründe I. Der Antragsteller ist nach eigenen

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 20. Apr. 2016 - AN 3 S 16.50109

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Der Gegenstandswert beträgt 2.500,00 EUR. Gründe I. Der Antragsteller ist nach eigenen

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 17. Feb. 2016 - AN 3 S 16.50035

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. 3. Der Gegenstandswert beträgt 2.500,00 EUR. Gründe I. Der An

Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Jan. 2016 - M 18 K 15.50553

bei uns veröffentlicht am 13.01.2016

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 21. Mai 2015 wird aufgehoben. II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig voll

Verwaltungsgericht München Urteil, 02. Nov. 2015 - M 5 K 15.50252

bei uns veröffentlicht am 02.11.2015

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom ... Februar 2015 wird aufgehoben. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostene

Verwaltungsgericht München Beschluss, 24. Feb. 2016 - M 17 S 16.30293; M 17 K 16.30292

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt ... wird für das V

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 27. Apr. 2017 - B 3 K 16.31740

bei uns veröffentlicht am 27.04.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Zuerken

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 10. Dez. 2015 - AN 3 S 15.50559

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. 3. Der Gegenstandswert beträgt 2.500,00 EUR. Gründe I. De

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Nov. 2015 - M 21 K 13.31262

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Tenor I. Soweit (hinsichtlich der Nr. 2 des Bescheides des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 19. November 2013) die Hauptsache für erledigt erklärt und die Klage (hinsichtlich der in der Klageschrift gestellten Verpflichtung

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 22. Okt. 2015 - AN 6 K 14.01032

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 6 K 14.01032 Im Namen des Volkes Urteil vom 22. Oktober 2015 6. Kammer Sachgebiets-Nr.: 0600 Hauptpunkte: Beginn der Zwei-Jahresfrist; Zur Berücksich

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 29. Okt. 2015 - AN 3 S 15.50473

bei uns veröffentlicht am 29.10.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. 3. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung wird abgelehn

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 31. Aug. 2015 - M 17 K 15.30196

bei uns veröffentlicht am 31.08.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Kläger stammen aus dem Kosovo und s

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 03. Aug. 2018 - B 5 S 18.541

bei uns veröffentlicht am 03.08.2018

Tenor 1. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller einstweilen die Ausübung des Dienstes als Polizeimeisteranwärter im Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des mittleren Polizeivollzu

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 10. Juni 2015 - M 17 K 15.30364

bei uns veröffentlicht am 10.06.2015

Tenor I. Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Mai 2017 - M 17 K 16.4706

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht München Urteil, 10. Sept. 2015 - M 17 K 14.3313

bei uns veröffentlicht am 10.09.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherhei

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Juni 2015 - M 17 K 14.31151

bei uns veröffentlicht am 18.06.2015

Tenor I. Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Der Kläger ist indischer Staatsangehöriger aus der Provinz .

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 12. Dez. 2017 - W 1 K 17.198

bei uns veröffentlicht am 12.12.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 12. Dez. 2017 - W 1 K 16.1318

bei uns veröffentlicht am 12.12.2017

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen wurde. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundeswehrdienstleistungszentrums H* … vom 8. September 2016 in der Gestalt des Beschwerd

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Jan. 2018 - 20 B 16.50000

bei uns veröffentlicht am 29.01.2018

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Dieser Beschluss ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Die Beklagt

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Jan. 2018 - 20 B 16.50073

bei uns veröffentlicht am 23.01.2018

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 18. März 2016 wird aufgehoben. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 21. Oktober 2015 wird in den Ziffern 1. und 2. aufgehoben. II. Die Beklagte trä

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Dez. 2018 - EnVR 59/17

bei uns veröffentlicht am 11.12.2018

Tenor Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 3. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12. Juli 2017 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 09. Nov. 2018 - 7 K 2485/14

bei uns veröffentlicht am 09.11.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1Tatbestand 2Die Klägerin er

Verwaltungsgericht Trier Beschluss, 19. Okt. 2018 - 7 L 4620/18.TR

bei uns veröffentlicht am 19.10.2018

Tenor 1. Die Anträge werden abgelehnt. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens, einschließlich der Kosten der Beigeladenen, zu tragen. 3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.500 Euro festgesetzt. Gründe 1 D

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 15. Mai 2018 - 1 A 11903/17

bei uns veröffentlicht am 15.05.2018

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 21. Juni 2016 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist

Bundesfinanzhof Beschluss, 20. März 2018 - III B 135/17

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 28. September 2017 1 K 118/14 wird als unbegründet zurückgewiese

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 20. Juni 2017 - 3 A 171/16

bei uns veröffentlicht am 20.06.2017

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich mit seiner Klage gegen den Widerruf einer bewilligten Zuwendung. 2 Mit Bescheid vom 20. Dezember 2011 – datiert auf den 20. Dezember 2012 – bewilligte der Beklagte zu 1. dem Kläger auf seinen Antrag vom 30. No

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Mai 2017 - EnVR 39/15

bei uns veröffentlicht am 15.05.2017

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird der Beschluss des 3. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15. Juli 2015 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als ihre Beschwerd

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Mai 2017 - EnVR 40/15

bei uns veröffentlicht am 15.05.2017

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird der Beschluss des 3. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15. Juli 2015 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als ihre Beschwerd

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 21. Apr. 2017 - 9 B 17/17

bei uns veröffentlicht am 21.04.2017

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt. Gründe I. 1 Die Antragstellerin begehrt ihre Einschreibung in das 1. klinische Semester (5. Fachseme

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. März 2017 - 5 A 31/16

bei uns veröffentlicht am 22.03.2017

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Gewährung von Trennungsreisegeld, Trennungstagegeld und Reisebeihilfe für Heimfahrten über den von der Beklagten jeweils bewilligten

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 25. Jan. 2017 - 7 K 1674/14

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese auf sich behält. Tatbestand   1 Die Klägerin wendet sich gegen die Zulassung eines Geothermi

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Dez. 2016 - EnVR 34/15

bei uns veröffentlicht am 13.12.2016

Tenor Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 3. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15. Juli 2015 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 10. Nov. 2016 - 8 C 11/15

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin, ein Unternehmen zur Herstellung von Flachglas, begehrt für das Jahr 2013 eine Begrenzung der EEG-Umlage nach der Besonderen Ausgleichsregelung

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 29. Sept. 2016 - 1 K 710/15.MZ

bei uns veröffentlicht am 29.09.2016

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die R

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 31. Aug. 2016 - VI-3 Kart 27/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 31.08.2016

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur vom 11.12.2013, BK4-13-739, wird zurückgewiesen. Die Betroffene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen de

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 28. Juli 2016 - 7 K 2211/16

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor 1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung bis zum Ablauf von zwei Wochen nach einer erneuten Auswahlentscheidung über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts untersagt, die ausges

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 07. Juli 2016 - 1 K 5654/15

bei uns veröffentlicht am 07.07.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten über die Beihilfegewährung für ärztliche Leistungen und Arzneimittel. 3Der Kläger ist grundsätzlich bei der Beklagten beihilfeberecht

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Feb. 2016 - VI-3 Kart 245/12 (V)

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor Die Bundesnetzagentur wird verpflichtet, ihren Beschluss vom 23.07.2012, BK 8-11/1870-81, aufzuheben und die Erlösobergrenzen der Beschwerdeführerin für die Jahre 2012 und 2013 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu festzulegen. D

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Jan. 2016 - 2 C 10/15

bei uns veröffentlicht am 28.01.2016

Tatbestand 1 Das Revisionsverfahren betrifft die Berechnung des Ausgleichsbetrags, den Beamte bei Inanspruchnahme von Altersteilzeit im Blockmodell erhalten, wenn sie wä

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 03. Sept. 2015 - 13 B 655/15

bei uns veröffentlicht am 03.09.2015

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 20. Mai 2015 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.50

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(1) Ein Verwaltungsakt, auf den ein Anspruch besteht, darf mit einer Nebenbestimmung nur versehen werden, wenn sie durch Rechtsvorschrift zugelassen ist oder wenn sie sicherstellen soll, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des Verwaltungsaktes erfüllt werden...