Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 20 Ausgeschlossene Personen

(1) In einem Verwaltungsverfahren darf für eine Behörde nicht tätig werden,

1.
wer selbst Beteiligter ist;
2.
wer Angehöriger eines Beteiligten ist;
3.
wer einen Beteiligten kraft Gesetzes oder Vollmacht allgemein oder in diesem Verwaltungsverfahren vertritt;
4.
wer Angehöriger einer Person ist, die einen Beteiligten in diesem Verfahren vertritt;
5.
wer bei einem Beteiligten gegen Entgelt beschäftigt ist oder bei ihm als Mitglied des Vorstands, des Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Organs tätig ist; dies gilt nicht für den, dessen Anstellungskörperschaft Beteiligte ist;
6.
wer außerhalb seiner amtlichen Eigenschaft in der Angelegenheit ein Gutachten abgegeben hat oder sonst tätig geworden ist.
Dem Beteiligten steht gleich, wer durch die Tätigkeit oder durch die Entscheidung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil erlangen kann. Dies gilt nicht, wenn der Vor- oder Nachteil nur darauf beruht, dass jemand einer Berufs- oder Bevölkerungsgruppe angehört, deren gemeinsame Interessen durch die Angelegenheit berührt werden.

(2) Absatz 1 gilt nicht für Wahlen zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit und für die Abberufung von ehrenamtlich Tätigen.

(3) Wer nach Absatz 1 ausgeschlossen ist, darf bei Gefahr im Verzug unaufschiebbare Maßnahmen treffen.

(4) Hält sich ein Mitglied eines Ausschusses (§ 88) für ausgeschlossen oder bestehen Zweifel, ob die Voraussetzungen des Absatzes 1 gegeben sind, ist dies dem Vorsitzenden des Ausschusses mitzuteilen. Der Ausschuss entscheidet über den Ausschluss. Der Betroffene darf an dieser Entscheidung nicht mitwirken. Das ausgeschlossene Mitglied darf bei der weiteren Beratung und Beschlussfassung nicht zugegen sein.

(5) Angehörige im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 und 4 sind:

1.
der Verlobte,
2.
der Ehegatte,
2a.
der Lebenspartner,
3.
Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,
4.
Geschwister,
5.
Kinder der Geschwister,
6.
Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten,
6a.
Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Lebenspartner,
7.
Geschwister der Eltern,
8.
Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder).
Angehörige sind die in Satz 1 aufgeführten Personen auch dann, wenn
1.
in den Fällen der Nummern 2, 3 und 6 die die Beziehung begründende Ehe nicht mehr besteht;
1a.
in den Fällen der Nummern 2a, 3 und 6a die die Beziehung begründende Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;
2.
in den Fällen der Nummern 3 bis 7 die Verwandtschaft oder Schwägerschaft durch Annahme als Kind erloschen ist;
3.
im Falle der Nummer 8 die häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht, sofern die Personen weiterhin wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.

Handelsgesetzbuch - HGB | § 335 Festsetzung von Ordnungsgeld; Verordnungsermächtigungen


(1) Gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft, die1.§ 325 über die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses, des Lageberichts, des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und anderer Unterlagen der Rec

Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG | § 18 Berufspflichten des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers


(1) Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger hat seine Aufgaben unparteiisch zu erfüllen. (2) Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger darf keine Bescheinigungen nach § 16 Absatz 1 für Anlagen in seinem Bezirk oder als Vertreter in einem an

Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG 2021 | § 41 Ausschluss von Beratung und Beschlussfassung


(1) Ein Mitglied des Personalrats ist ausgeschlossen von der Beratung und Beschlussfassung 1. über beteiligungspflichtige Angelegenheiten, die seine persönlichen Interessen oder die seiner Angehörigen unmittelbar und individuell berühren, oder2. über
wird zitiert von 4 anderen §§ im .

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes


(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist. (2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen d

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 21 Besorgnis der Befangenheit


(1) Liegt ein Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen, oder wird von einem Beteiligten das Vorliegen eines solchen Grundes behauptet, so hat, wer in einem Verwaltungsverfahren für eine Behörde tä

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich


(1) Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen. (2) Dieses Gesetz gilt ferner nicht für 1. Verfahren der Bundes- oder Landesfinanzbe

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 71 Besondere Vorschriften für das förmliche Verfahren vor Ausschüssen


(1) Findet das förmliche Verwaltungsverfahren vor einem Ausschuss (§ 88) statt, so hat jedes Mitglied das Recht, sachdienliche Fragen zu stellen. Wird eine Frage von einem Beteiligten beanstandet, so entscheidet der Ausschuss über ihre Zulässigkeit.
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 88 Anwendung der Vorschriften über Ausschüsse


Für Ausschüsse, Beiräte und andere kollegiale Einrichtungen (Ausschüsse) gelten, wenn sie in einem Verwaltungsverfahren tätig werden, die §§ 89 bis 93, soweit Rechtsvorschriften nichts Abweichendes bestimmen.

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50 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Jan. 2002 - III ZR 212/01

bei uns veröffentlicht am 10.01.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 212/01 Verkündet am: 10. Januar 2002 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VwVfG § 28 Abs

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Dez. 2009 - V ZB 111/09

bei uns veröffentlicht am 10.12.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 111/09 vom 10. Dezember 2009 in dem Zwangsversteigerungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG § 83 Nr. 6, § 100; GG Art. 101 Satz 2, GVG § 16 Satz 2, RPflG § 8 a) Die Vorschriften übe

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 20. Dez. 2016 - W 4 K 14.354

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1) und 2) als Gesamtschuldner zu tragen. III. Das Urteil ist

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Juni 2015 - 22 CS 15.686 u.a.

bei uns veröffentlicht am 08.06.2015

Tenor I. Die Verfahren 22 CS 15.686, 22 CS 15.687, 22 CS 15.688, 22 CS 15.689, 22 CS 15.690, 22 CS 15.691 und 22 CS 15.952 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichts

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 17. Mai 2018 - 8 A 17.40017

bei uns veröffentlicht am 17.05.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 17. Mai 2018 - 8 A 17.40016

bei uns veröffentlicht am 17.05.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. IV. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Verwaltungsgericht München Beschluss, 28. Sept. 2016 - M 11 SN 16.4023

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird auf 3.750,- EUR fe

Verwaltungsgericht München Beschluss, 28. Sept. 2016 - M 11 SN 16.4022

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird auf 3.750,- EUR fe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Juli 2017 - 20 B 15.313

bei uns veröffentlicht am 24.07.2017

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 18. Juni 2014, Az. AN 11 K 14.612 und der Bescheid der Beklagten vom 13. Juni 2013 werden aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 11. Mai 2017 - 20 B 15.285

bei uns veröffentlicht am 11.05.2017

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 12. November 2014, Az. AN 11 K 14.1450 und der Bescheid der Beklagten vom 2. September 2014 werden aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens in beiden Recht

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Juni 2015 - 22 CS 15.686

bei uns veröffentlicht am 08.06.2015

Tenor I. Die Verfahren 22 CS 15.686, 22 CS 15.687, 22 CS 15.688, 22 CS 15.689, 22 CS 15.690, 22 CS 15.691 und 22 CS 15.952 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg v

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 11. Dez. 2017 - 2 L 33/16

bei uns veröffentlicht am 11.12.2017

Gründe I. 1 Der Kläger wendet sich gegen eine vom Beklagten durchgeführte Grenzfeststellung und Abmarkung. 2 Der Kläger ist Eigentümer des Grundstücks Gemarkung (J.), Flur A, Flurstück 139, mit der Lagebezeichnung (J.) 3. Die Beigeladene ist

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 23. Aug. 2017 - 2 K 66/16

bei uns veröffentlicht am 23.08.2017

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für den ca. 4,8 km langen Abschnitt der Ortsumfahrung W. im Zuge des Neubaus der Bundesstraße B 71n zwischen der Anschlussstelle H. der geplanten Nordverlängerung der BAB

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 15. Feb. 2017 - 4 S 586/16

bei uns veröffentlicht am 15.02.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 17. Dezember 2015 - 9 K 1157/15 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Tatbestand  1 Der Kläger begehrt die Übernahme in das B

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 02. Aug. 2016 - 5 L 1352/16

bei uns veröffentlicht am 02.08.2016

Tenor 1.  Der Antrag wird abgelehnt.         Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten     der Beigeladenen, die diese selbst trägt. 2.  Der Streitwert wird auf 5.000,00 € festgesetzt 1Gründe: 2D

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 04. Juli 2016 - 1 A 1198/14

bei uns veröffentlicht am 04.07.2016

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen ein Verbot der Haltung und Betreuung von Schweinen. 2 Er war alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter der A. GmbH, die Gesellschafterin von zahlreichen Gesellschaften im Bundesgebiet ist, die Schwei

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Juni 2016 - 9 A 4/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tatbestand 1 Der Kläger ist Eigentümer des Flurstücks Nr. ... in der Gemarkung Burghausen. Er wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums K

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Mai 2016 - AnwZ 1/14

bei uns veröffentlicht am 02.05.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Dez. 2015 - 7 C 5/14

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tatbestand 1 Die Klage richtet sich gegen einen Feuerstättenbescheid. 2

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 24. Nov. 2015 - 3 L 386/14

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin, die in D-Stadt (OT K.) im Zuständigkeitsbereich des Beklagten eine Anlage zum Halten und zur Aufzucht von Schweinen betreibt, wendet sich gegen eine tierschutzrechtliche Anordnung mit Zwangsgeldandrohung. 2 Der

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 04. Nov. 2015 - 4 K 3886/14

bei uns veröffentlicht am 04.11.2015

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 4. Juni 2014 und des Widerspruchsbescheides vom 5. August 2014 verpflichtet, die Hausarbeit der Klägerin aus der zweiten Wiederholungsprüfung im Fach Sozialwissenschaften Teilleistung Fachdi

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 19. Okt. 2015 - 5 P 11/14

bei uns veröffentlicht am 19.10.2015

Gründe I 1 Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit eines Personalratsbeschlusses hinsicht

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Mai 2015 - 1 C 25/14

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Rücknahme und Rückforderung einer Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Mai 2015 - 1 C 24/14

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Rücknahme und Rückforderung einer Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 Abs. 1 BVFG.

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 07. Jan. 2015 - 7 K 203/14

bei uns veröffentlicht am 07.01.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstre

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 11. Nov. 2014 - 27 K 1801/11

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 11. Februar 2011 in der Gestalt der Erklärung im Termin der mündlichen Verhandlung vom 11. November 2014 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten de

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 30. Okt. 2014 - 13 K 4937/12

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor Ziffer 2 des Bescheides der Beklagten vom 23. August 2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Bundesverwaltungsamtes vom 27. Juli 2012 wird aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Das Urteil ist hinsichtlich der Kos

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 08. Apr. 2014 - 17 K 1580/13

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

Tenor Die Ordnungsverfügung des Beklagten vom 29. Januar 2013 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig voll

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 08. Apr. 2014 - 17 K 8550/12

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

Tenor Die Ordnungsverfügung des Beklagten vom 6. November 2012 in der Fassung seiner Ordnungsverfügung vom 17. Juni 2013 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung i.H.v.

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 08. Apr. 2014 - 17 K 4098/13

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

Tenor Die Ordnungsverfügung des Beklagten vom 27. März 2013 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollst

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 25. März 2014 - 2 A 207/13

bei uns veröffentlicht am 25.03.2014

Tatbestand 1 Der Kläger betreibt einen Wertstoffhandel unter der Firmierung „A.“. Als Inhaber dieser Einzelunternehmung wendet er sich gegen eine Verfügung des Beklagten, in der ihm untersagt wird, Altpapier aus privaten Haushalten anzunehmen. 2

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. März 2014 - NotZ (Brfg) 18/13

bei uns veröffentlicht am 17.03.2014

Tenor Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Notarsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 5. Juni 2013 zuzulassen, wird abgelehnt.

Verwaltungsgericht Aachen Beschluss, 29. Jan. 2014 - 9 L 12/14

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die mit Bescheid der Städtischen Realschule I Stolberg vom 29. November 2013 ausge-sprochene Überweisung in eine parallele Klasse wird angeordnet.    Der Antragsgegner träg

Bundessozialgericht Beschluss, 14. Nov. 2013 - B 9 SB 10/13 B

bei uns veröffentlicht am 14.11.2013

Tenor Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 29. November 2012 aufgehoben.

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 06. Nov. 2013 - 8 A 9/12

bei uns veröffentlicht am 06.11.2013

Tatbestand 1 Der Kläger ist Oberbürgermeister der beklagten Stadt A-Stadt und wendet sich gegen eine Disziplinarverfügung in Form der Kürzung der Dienstbezüge um ein Fünftel für die Dauer von zwölf Monaten aus seiner Zeit als Beigeordneter (Besold

Bundesarbeitsgericht Urteil, 26. Sept. 2013 - 2 AZR 843/12

bei uns veröffentlicht am 26.09.2013

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 18. Juli 2012 - 2 Sa 7/12 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 26. Sept. 2013 - 2 AZR 844/12

bei uns veröffentlicht am 26.09.2013

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 18. Juli 2012 - 2 Sa 42/12 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 22. Aug. 2013 - 8 AZR 574/12

bei uns veröffentlicht am 22.08.2013

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. November 2011 - 24 Sa 1606/11 - aufgehoben.

Bundessozialgericht Beschluss, 17. Apr. 2013 - B 9 V 36/12 B

bei uns veröffentlicht am 17.04.2013

Tenor Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. Mai 2012 insoweit aufgehoben, als es die Ansprüche der Klägerin auf Feststell

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 13. Juni 2012 - 6 C 42/10

bei uns veröffentlicht am 13.06.2012

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über das Ergebnis der Vorabprüfung, der die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bunde

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 20. März 2012 - 3 A 1641/10

bei uns veröffentlicht am 20.03.2012

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Nichtannahme ihrer Dissertation. 2 Sie erstrebt ihre Promotion an der wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 29. Sept. 2011 - 2 B 10902/11

bei uns veröffentlicht am 29.09.2011

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 19. Juli 2011 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Ko

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Sept. 2011 - 6 C 17/10

bei uns veröffentlicht am 29.09.2011

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über das Ergebnis der Vorabprüfung, der die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen - Bund

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 09. Dez. 2010 - 7 S 3291/08

bei uns veröffentlicht am 09.12.2010

Tenor Die Klagen werden abgewiesen.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.Das Verfahren ist gebührenpflichtig.Für diese Entscheidung wird zulasten der Kläger ein Auslagenpauschsatz von 200,-- EUR erhoben.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatb

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 08. Sept. 2010 - 3 K 844/09.MZ

bei uns veröffentlicht am 08.09.2010

weitere Fundstellen ... Tenor Die in der Sitzung vom 25. März 2009 gefassten und im April 2009 bestätigten Beschlüsse der ständigen Senatskommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens der Beklagten werden aufgeh

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 09. Juni 2010 - 9 A 20/08

bei uns veröffentlicht am 09.06.2010

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Beklagten vom 28. November 2007 und den Planergänzungsbeschluss vom 5. Oktober 2009 für den

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 21. Apr. 2010 - 2 M 14/10

bei uns veröffentlicht am 21.04.2010

Tenor Die Beschwerden gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin - 1. Kammer - vom 13.01.2010 werden zurückgewiesen. Der Antragsgegner und die Beigeladenen tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu je 1/3. Der Streitwert w

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 18. Juni 2009 - 2 L 115/06

bei uns veröffentlicht am 18.06.2009

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald - 2. Kammer - vom 7. März 2006 wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 11. Dez. 2008 - 3 L 83/05

bei uns veröffentlicht am 11.12.2008

Tenor Der Antrag des Beigeladenen auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 01. Dezember 2004 - 5 A 1518/01 - wird abgelehnt. Der Beigeladene trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 09. Dez. 2008 - 3 K 71/08.MZ

bei uns veröffentlicht am 09.12.2008

Tenor Die Bescheide der Beklagten vom 07. März 2007 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27. November 2007 werden insoweit aufgehoben, als der angeforderte Ausgleichsbetrag den Betrag von 8.694,00 € übersteigt. Im Übrigen wird die

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Für Ausschüsse, Beiräte und andere kollegiale Einrichtungen (Ausschüsse) gelten, wenn sie in einem Verwaltungsverfahren tätig werden, die §§ 89 bis 93, soweit Rechtsvorschriften nichts Abweichendes bestimmen.