Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 28 Anhörung Beteiligter
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Verwaltungsverfahrensgesetz Inhaltsverzeichnis
(1) Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.
(2) Von der Anhörung kann abgesehen werden, wenn sie nach den Umständen des Einzelfalls nicht geboten ist, insbesondere wenn
- 1.
eine sofortige Entscheidung wegen Gefahr im Verzug oder im öffentlichen Interesse notwendig erscheint; - 2.
durch die Anhörung die Einhaltung einer für die Entscheidung maßgeblichen Frist in Frage gestellt würde; - 3.
von den tatsächlichen Angaben eines Beteiligten, die dieser in einem Antrag oder einer Erklärung gemacht hat, nicht zu seinen Ungunsten abgewichen werden soll; - 4.
die Behörde eine Allgemeinverfügung oder gleichartige Verwaltungsakte in größerer Zahl oder Verwaltungsakte mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen will; - 5.
Maßnahmen in der Verwaltungsvollstreckung getroffen werden sollen.
(3) Eine Anhörung unterbleibt, wenn ihr ein zwingendes öffentliches Interesse entgegensteht.
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Rechtsanwalt
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EN, DEWirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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EN, DERechtsanwalt
Öffentliches Wirtschaftsrecht - Bau- und Planungsrecht – Umweltrecht – Abgabenrecht – Verfassungsrecht – Europarecht – Menschenrechtsbeschwerde - Staatshaftungsrecht
Areas of lawAgrarrecht, Beamten-, Dienst- und Wehrrecht, Staatshaftungs-, Amtshaftungsrecht, Umweltrecht, Verfassungsrecht, Vergaberecht, showMore
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04/08/2023 01:43
Müssen Corona-Soforthilfenempfänger erhaltene Fördergelder zurückzahlen? Lesen Sie im folgenden Artikel, was die Gerichte dazu sagen und was Sie tun können, wenn Sie selbst einen Rückforderungsbescheid erhalten haben.
Soviel sei verraten: In NRW hat das Gericht festgestellt, dass die Rückforderungsbescheide mit denen die Behörden Corona-Fördergelder zurückverlangen rechtswidrig sind (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 17.03.2023 - 4 A 1987/22).
Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin
09/02/2022 13:13
Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit beschlossen, denjenigen Unternehmen, die von der Corona-Pandemie wirtschaftlich stark betroffen sind, Unterstützungsgelder zu gewähren. Die sogenannten Subventionen wurden auf Antrag und größtenteils ohne vorangehende Prüfung gewährt, um betroffene Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständige ohne bürokratischen Aufwand zu unterstützen und ihr wirtschaftliches Überleben auf dem Markt zu sichern.
Nun fordern Bundesländer in großen Teilen die gezahlten Geldsummen zurück - für etliche Subventionsnehmer ist das ein Schock, den sie ersteinmal verarbeiten müssen - zuviel Zeit lassen, sollten sie sich dabei jedoch nicht!
Erfahren Sie in folgenden Artikel, was die Gründe für eine Rückforderung sind, welche Möglichkeiten Sie beim Erhalt eines Rückforderungsbescheides haben und was Sie unbedingt tun sollten, wenn gegen Sie ein Verfahren wegen Subventionsbetruges in die Wege geleitet worden ist.
Aktuelle Rechtsprechung
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 16.08.2022 den Klägern dreier Pilotverfahren Recht gegeben und entschieden, dass die Schlussbescheide mithilfe derer das Land NRW Corona-Soforthilfen zurückverlangen wollte, rechtswidrig sind (20 K 217/21). Kurz darauf hat auch das Verwaltungsgericht Köln (Urt. v. 16.09.2022 - 16 K 125/22) zu Gunsten von Coronahilfen-Zuwendungsempfängern geurteilt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschied eine Woche später, dass die Rückforderungsbescheide nicht rechtmäßig waren.
Nun entschied in der zweiten Instanz auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (4 A 1986/22) am 17.03.2023 , dass die Rückforderungen von Corona-Soforthilfen aufgrund von Formulierungsfehlern des Landes Nordrhein-Westfalen, rechtswidrig waren. Hiermit schloss sich das Gericht der Auffassung des VG Düsseldorf aus der Vorinstanz an.
Und auch das Verwaltungsgericht Hamburg (16 K 5209/21) entschied im April 2023 zu Gunsten des Klägers.
Dirk Streifler - Streifler&Kollegen
SubjectsVerwaltungsrecht
21/08/2019 15:02
Die Kfz-Zulassungsbehörde durfte das Auto-Kennzeichen „HH 1933“ einziehen. Es erinnert an die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ist daher sittenwidrig – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Verwaltungsrecht Berlin
02/06/2011 20:40
Oft geben Fahrerlaubnisinhaber wegen einer drohenden Sperre die Fahrer
SubjectsVerwaltungsrecht
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(1) Einer nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes vom Bund anerkannten Vereinigung, die nach ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördert (anerkannte Naturschutzvereinigung), ist
(1) Das Verfahren einschließlich der Beteiligung Dritter, deren rechtliche Interessen durch den Ausgang des Verfahrens berührt werden können, richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz oder den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder. Für die
(1) Planfeststellungsbehörde ist die Genehmigungsbehörde nach § 11. Diese stellt den Plan nach § 28 Absatz 1 fest, erteilt die Plangenehmigung nach § 28 Absatz 2 und § 74 Absatz 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder trifft die Entscheidung nach §
(1) Die zuständige Bundesoberbehörde hat im Bundesanzeiger bekannt zu machen: 1. die Erteilung und Verlängerung einer Zulassung,2. die Rücknahme einer Zulassung,3. den Widerruf einer Zulassung,4. das Ruhen einer Zulassung,5. das Erlöschen einer Zulas
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
(1) Ein fehlerhafter Verwaltungsakt kann in einen anderen Verwaltungsakt umgedeutet werden, wenn er auf das gleiche Ziel gerichtet ist, von der erlassenden Behörde in der geschehenen Verfahrensweise und Form rechtmäßig hätte erlassen werden können un
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
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published on 29/10/2024 19:03
Die Annahme, die Ablehnung eines Wiederaufgreifens durch das Land NRW hinsichtlich nach Durchführung eines behördlichen Rückmeldeverfahrens bestandskräftig gewordener Schlussbescheide über Corona-Soforthilfen NRW 2020 sei rec
SubjectsVerwaltungsrecht
published on 03/05/2024 12:47
Eine weitere erfolgreiche Klage gegen den Rückforderungsbescheid einer Corona-Hilfe.
Das Verwaltungsgericht Aachen urteilte vorliegend, dass der angefochtene Rücknahme- und Rückforderungsbescheid rechtswidrig ist und die Rechte der Kl&
SubjectsVerwaltungsrecht
published on 04/10/2022 15:17
Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat mit sechs Urteilen entschieden, dass die Rückforderung bereits ausgezahlter Corona-Soforthilfen durch das Land Nordrhein Westfalen nicht rechtmäßig war. Neben dem VG Köln haben auch das V
SubjectsVerwaltungsrecht
published on 19/09/2022 15:34
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Bescheide, mit denen die Bezirksregierung Düsseldorf bereits ausgezahlte Coronahilfen von den Empfängern zurückgefordert hat, rechtswidrig sind. Empfänger der Corona
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