Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 28 Anhörung Beteiligter
(1) Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.
(2) Von der Anhörung kann abgesehen werden, wenn sie nach den Umständen des Einzelfalls nicht geboten ist, insbesondere wenn
- 1.
eine sofortige Entscheidung wegen Gefahr im Verzug oder im öffentlichen Interesse notwendig erscheint; - 2.
durch die Anhörung die Einhaltung einer für die Entscheidung maßgeblichen Frist in Frage gestellt würde; - 3.
von den tatsächlichen Angaben eines Beteiligten, die dieser in einem Antrag oder einer Erklärung gemacht hat, nicht zu seinen Ungunsten abgewichen werden soll; - 4.
die Behörde eine Allgemeinverfügung oder gleichartige Verwaltungsakte in größerer Zahl oder Verwaltungsakte mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen will; - 5.
Maßnahmen in der Verwaltungsvollstreckung getroffen werden sollen.
(3) Eine Anhörung unterbleibt, wenn ihr ein zwingendes öffentliches Interesse entgegensteht.

Anwälte | § 28 VwVfG
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Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Corona: Rückforderung von Corona-Hilfen

09.02.2022
Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit beschlossen denjenigen Unternehmen, die von der Corona-Pandemie wirtschaftlich stark betroffen sind, Unterstützungsgelder zu gewähren. Die sogenannten Subventionen wurden auf Antrag und größtenteils ohne vorangehende Prüfung gewährt, um betroffene Unternehmen, Freiberuflern und Soloselbstständigen ohne bürokratischen Aufwand unterstützen zu können und ihr wirtschaftliches Überleben auf dem Markt zu sichern.
Nun fordern Bundesländer in großen Teilen die gezahlten Geldsummen zurück - für etliche Subventionsnehmer ist das ein Schock, den sie ersteinmal verarbeiten müssen - zuviel Zeit lassen, sollten sie sich dabei jedoch nicht!
Erfahren Sie in folgenden Artikel, was die Gründe für eine Rückforderung sind, welche Möglichkeiten Sie beim Erhalt eines Rückforderungsbescheides haben und was Sie unbedingt tun sollten, wenn gegen Sie ein Verfahren wegen Subventionsbetruges in die Wege geleitet worden ist.
Dirk Streifler - Streifler&Kollegen
Verwaltungsrecht: Autokennzeichen „HH 1933“ darf eingezogen werden

21.08.2019
Die Kfz-Zulassungsbehörde durfte das Auto-Kennzeichen „HH 1933“ einziehen. Es erinnert an die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ist daher sittenwidrig – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Verwaltungsrecht Berlin
Fahrerlaubnisrecht: Der Verzicht führt nicht zur Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister
02.06.2011
Oft geben Fahrerlaubnisinhaber wegen einer drohenden Sperre die Fahrer
Abschleppkosten: Autofahrer muss für begonnenen Abschleppvorgang zahlen
24.03.2010
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Referenzen - Gesetze | § 28 VwVfG
§ 28 VwVfG zitiert oder wird zitiert von 19 §§.
§ 28 VwVfG wird zitiert von 17 §§ in anderen Gesetzen.
Energiesicherungsgesetz - EnSiG 1975 | § 17a Kapitalmaßnahmen
(1) Bei einem als Kapitalgesellschaft verfassten Unternehmen, das durch Anordnung nach § 17 Absatz 3 Satz 1 unter Treuhandverwaltung gestellt ist, können Kapitalerhöhungen, die Auflösung von Kapital- und Gewinnrücklagen oder Kapitalherabsetzungen (Ka
Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 63 Mitwirkungsrechte
(1) Einer nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes vom Bund anerkannten Vereinigung, die nach ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich im Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege fördert (anerkannte Naturschutzvereinigung), ist
Arzneimittelgesetz - AMG 1976 | § 34 Information der Öffentlichkeit
(1) Die zuständige Bundesoberbehörde hat im Bundesanzeiger bekannt zu machen: 1. die Erteilung und Verlängerung einer Zulassung,2. die Rücknahme einer Zulassung,3. den Widerruf einer Zulassung,4. das Ruhen einer Zulassung,5. das Erlöschen einer Zulas
Personenbeförderungsgesetz - PBefG | § 29 Planfeststellungsbehörde
(1) Planfeststellungsbehörde ist die Genehmigungsbehörde nach § 11. Diese stellt den Plan nach § 28 Absatz 1 fest, erteilt die Plangenehmigung nach § 28 Absatz 2 und § 74 Absatz 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder trifft die Entscheidung nach §
§ 28 VwVfG wird zitiert von 2 anderen §§ im Verwaltungsverfahrensgesetz.
Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 47 Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes
(1) Ein fehlerhafter Verwaltungsakt kann in einen anderen Verwaltungsakt umgedeutet werden, wenn er auf das gleiche Ziel gerichtet ist, von der erlassenden Behörde in der geschehenen Verfahrensweise und Form rechtmäßig hätte erlassen werden können un
Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 95 Sonderregelung für Verteidigungsangelegenheiten
Nach Feststellung des Verteidigungsfalles oder des Spannungsfalles kann in Verteidigungsangelegenheiten von der Anhörung Beteiligter (§ 28 Abs. 1), von der schriftlichen Bestätigung (§ 37 Abs. 2 Satz 2) und von der schriftlichen Begründung eines Verw

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Bundesgerichtshof Urteil, 11. Jan. 2007 - III ZR 116/06
bei uns veröffentlicht am 11.01.2007
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 116/06 Verkündet am: 11. Januar 2007 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 839 D; § 2
Bundesgerichtshof Urteil, 10. Jan. 2002 - III ZR 212/01
bei uns veröffentlicht am 10.01.2002
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 212/01 Verkündet am: 10. Januar 2002 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VwVfG § 28 Abs
Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Nov. 2012 - BLw 13/11
bei uns veröffentlicht am 23.11.2012
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 13/11 vom 23. November 2012 in der Landwirtschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GrdstVG §§ 2, 3, 21; RSG § 10; VwVfG § 45 a) Verfahrensfehler der für die Erteilung der Genehmigung
Bundesgerichtshof Urteil, 20. Nov. 2013 - XII ZR 77/12
bei uns veröffentlicht am 20.11.2013
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 77/12 Verkündet am: 20. November 2013 Küpferle Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: n
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Mai 2019 - 6 CS 19.481
bei uns veröffentlicht am 02.05.2019
Tenor
I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 13. Februar 2019 - B 5 S 18.989 - wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert
Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 23. Sept. 2016 - W 3 S 16.31489
bei uns veröffentlicht am 23.09.2016
Tenor
I. Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 24. August 2016 gegen den Bescheid des Bundesamtes für ... vom 11. August 2016 wird angeordnet.
II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 12. Apr. 2018 - B 6 S 18.266
bei uns veröffentlicht am 12.04.2018
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Der Streitwert wird auf 1.250,00 EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Der am … geborene Antragsteller, nigerianischer Staatsangehöriger, stellte am 17.02.
Verwaltungsgericht Würzburg Gerichtsbescheid, 26. Juni 2017 - W 2 K 17.31807
bei uns veröffentlicht am 26.06.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen.
III. Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in
Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 12. Apr. 2018 - B 6 E 18.269
bei uns veröffentlicht am 12.04.2018
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Der am … geborene Antragsteller, nigerianischer Staatsangehöriger, stellte am 17.02.
Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 17. Apr. 2018 - B 5 K 17.475
bei uns veröffentlicht am 17.04.2018
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
1. Der Kläger wendet sich gegen die Rückforderung von Ausbildungskosten nach vorzeitiger Beendig
Verwaltungsgericht Würzburg Gerichtsbescheid, 21. Jan. 2019 - W 1 K 17.1465
bei uns veröffentlicht am 21.01.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu v
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 22. Feb. 2019 - AN 16 K 16.01664
bei uns veröffentlicht am 22.02.2019
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
Der Kläger stand in der Zeit vom 1. Juli 1999 bis zum 31. August 2011 als Soldat auf Zeit im Dienst der Beklagten. Er wurde zum 7. Februar 2011 zum Haup
Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. Feb. 2017 - M 26 S 16.5794
bei uns veröffentlicht am 06.02.2017
Tenor
I. Es wird festgestellt, dass die Klage gegen die Nr. 2 des Bescheids der Antragsgegnerin vom 18. November 2016 aufschiebende Wirkung hat. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
II. Von den Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller 3/4 und d
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 25. Jan. 2017 - AN 4 K 15.00907
bei uns veröffentlicht am 25.01.2017
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
Die Klägerin wendet sich gegen eine Anordnung des Beklagten auf der Grundlage des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), wodurch sie zur Vorlage von Arbeitszeit
Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 30. Sept. 2015 - RN 1 K 15.472
bei uns veröffentlicht am 30.09.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III.
Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin wendet sich gegen ihre Entlassung aufgrund Dienstunfähigkeit.
Die am ...
Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Okt. 2014 - 4 K 11.4809
bei uns veröffentlicht am 17.10.2014
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1. Am 27. März 1953 wurde das Vermögen d
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. Feb. 2016 - 14 ZB 14.874
bei uns veröffentlicht am 25.02.2016
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 12.225,60 Euro festgesetzt.
Gründe
Der ausschließlich auf
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 06. Juni 2018 - AN 11 S 18.00776
bei uns veröffentlicht am 06.06.2018
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Die Antragstellerin ist Bundesbeamtin im statusrechtlichen Amt einer Fernmeldebetriebsins
Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 16. Mai 2018 - RN 1 S 18.155
bei uns veröffentlicht am 16.05.2018
Tenor
I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 11.1.2018 gegen die Versetzungsverfügung der Antragsgegnerin vom 15.12.2017 wird angeordnet.
II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Streitwert wi
Verwaltungsgericht München Beschluss, 28. Nov. 2016 - M 16 S 16.34334
bei uns veröffentlicht am 28.11.2016
Tenor
I.
Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen den Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 2. November 2016 wird angeordnet.
II.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Gründe
I.
Die Ant
Verwaltungsgericht München Beschluss, 18. März 2015 - M 16 E 14.4518
bei uns veröffentlicht am 18.03.2015
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 20 zu tragen. Die übrigen Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.
Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 17. Juli 2017 - B 5 S 17.366
bei uns veröffentlicht am 17.07.2017
Tenor
1. Die aufschiebende Wirkung der Klage im Verfahren B 5 K 17.399 gegen den Bescheid vom 3. März 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 9. Mai 2017 wird angeordnet.
2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Der St
Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 23. Apr. 2019 - B 5 K 17.584
bei uns veröffentlicht am 23.04.2019
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger wendet sich gegen seine Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit.
Der am … gebo
Verwaltungsgericht München Beschluss, 29. März 2017 - M 24 S 16.35690
bei uns veröffentlicht am 29.03.2017
Tenor
I. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gründe
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die Einstellung seines Asylverfahrens durch die A
Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Apr. 2015 - L 8 AS 764/13
bei uns veröffentlicht am 22.04.2015
Gründe
Leitsatz:
in dem Rechtsstreit
A., A-Straße, A-Stadt
- Klägerin und Berufungsklägerin -
Proz.-Bev.: Rechtsanwälte B., B-Straße, B-Stadt - -
gegen
Jobcenter des Landkreises ..., vertreten durch den Geschäftsführer, ...
- Beklagter und
Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 14. Juni 2018 - RN 5 K 17.1256
bei uns veröffentlicht am 14.06.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Das Urteil ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin begehrt die Aufhebung der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage.
Am 10
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 19. Aug. 2015 - AN 11 K 14.00293
bei uns veröffentlicht am 19.08.2015
Tenor
1. Der Bescheid des Bundeseisenbahnvermögens, Dienststelle Süd, Außenstelle Nürnberg, vom 17. Mai 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Bundeseisenbahnvermögens, Dienststelle Süd, vom 21. Januar 2014 wird aufgehoben, soweit darin e
Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 14. Dez. 2017 - RO 4 S 17.1906
bei uns veröffentlicht am 14.12.2017
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Streitwert wird auf 2.500 € festgesetzt.
Gründe
I.
Die Antragstellerin begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen die Rücknahme einer Zusic
Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 22. Nov. 2017 - RO 1 K 16.1699
bei uns veröffentlicht am 22.11.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Das Urteil ist in Ziffer II. gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der Kläger wendet sich geg
Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 03. Aug. 2018 - B 5 S 18.541
bei uns veröffentlicht am 03.08.2018
Tenor
1. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller einstweilen die Ausübung des Dienstes als Polizeimeisteranwärter im Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes der
Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 20. Dez. 2017 - RN 1 K 16.1827
bei uns veröffentlicht am 20.12.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Die Klage ist in Ziffer II. vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu vollstrecke
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Feb. 2014 - 14 ZB 12.506
bei uns veröffentlicht am 06.02.2014
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 876,05 Euro festgesetzt.
Gründe
Der auf den Zulassungsgrund des
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 27. Okt. 2016 - Au 2 K 16.762
bei uns veröffentlicht am 27.10.2016
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Klägerin wendet sich gegen eine Verfügung, mit der sie dauerhaft ab
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 08. Juni 2016 - AN 11 K 15.01249
bei uns veröffentlicht am 08.06.2016
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der festges
Verwaltungsgericht Würzburg GeB, 21. Jan. 2019 - W 1 K 17.1465
bei uns veröffentlicht am 21.01.2019
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu v
Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 13. Dez. 2018 - 7 A 614/17
bei uns veröffentlicht am 13.12.2018
Tatbestand
Der Kläger ist nach eigenen Angaben Staatsangehöriger Burkina Fasos, vom Volke der Mossi, und begehrt nunmehr nur noch die Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes (Bundesamt) vom 14.07.2017.
Nach eigenen Angaben reiste der Kläger am 23.
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 03. Dez. 2018 - 5 A 2417/17
bei uns veröffentlicht am 03.12.2018
Tenor
Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 15. August 2017 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wird abgelehnt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 29. Nov. 2018 - 5 L 1533/18.NW
bei uns veröffentlicht am 29.11.2018
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000 € festgesetzt.
Gründe
Der Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs vom 27. Novembe
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 27. Nov. 2018 - 2 A 1560/17
bei uns veröffentlicht am 27.11.2018
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt
Gründe;1Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
21. Die
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 15. Nov. 2018 - 5 L 1337/18.NW
bei uns veröffentlicht am 15.11.2018
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000 € festgesetzt.
Gründe
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes hat keinen Erfolg.
1. Das Begehren des
Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 09. Nov. 2018 - 7 K 2485/14
bei uns veröffentlicht am 09.11.2018
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
1Tatbestand
2Die Klägerin
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 10. Okt. 2018 - 5 L 1045/18.NW
bei uns veröffentlicht am 10.10.2018
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 25.000 € festgesetzt.
Gründe
I.
Die Antragstellerin wendet sich gegen eine für sofort vollziehbar erklärte Beanstandu
Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 24. Sept. 2018 - 15 B 23/18
bei uns veröffentlicht am 24.09.2018
Gründe
Die Antragstellerin ist Bürgermeisterin und Hauptverwaltungsbeamtin der Stadt A-Stadt und wendet sich - erneut - gegen ihre vorläufige Dienstenthebung nach § 38 Abs. 1 Satz 1 und 2 Disziplinargesetz Sachsen-Anhalt (DG LSA) vom 03.02.2017 durc
Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 11. Sept. 2018 - 9 A 117/17
bei uns veröffentlicht am 11.09.2018
Tatbestand
Die Klägerin begehrt die Aufhebung des Bescheides des Beklagten vom 07.04.2017 über die Erhebung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2017.
Als eine kreisangehörige Stadt des Beklagten ist die Klägerin von insgesamt 21 kreisangehörigen
Bundesverfassungsgericht Beschluss, 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12, 1 BvR 670/13, 1 BvR 57/14
bei uns veröffentlicht am 13.07.2018
Tenor
Die Verfassungsbeschwerden werden zurückgewiesen.
Gründe A.
Verwaltungsgericht Greifswald Beschluss, 11. Juli 2018 - 6 B 405/18 HGW
bei uns veröffentlicht am 11.07.2018
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
2. Der Streitwert wird auf 7.013,94 Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Die Antragstellerin begehrt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspr
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 05. Juli 2018 - 3 L 767/18.NW
bei uns veröffentlicht am 05.07.2018
Tenor
Die Anträge werden abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.500,00 € festgesetzt.
Gründe
Der vom Antragsteller gestellte Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs geg
Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 27. Juni 2018 - 3 Sa 206/17
bei uns veröffentlicht am 27.06.2018
Tenor1. Auf die Berufung des Beklagten wird die Klage unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Rostock vom 29.05.2017 – 5 Ca 1997/15 – abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Die Revision gegen diese Entscheidung wi
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 19. Juni 2018 - 5 K 313/17.NW
bei uns veröffentlicht am 19.06.2018
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird zugelassen.
Tatbestand
Die Klä
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Mai 2018 - 9 A 4/17
bei uns veröffentlicht am 16.05.2018
Tatbestand
Der Kläger wendet sich gegen einen Änderungsbescheid zum Planfeststellungsbeschluss für den vierstreifigen Neubau der Bundesautobahn A 61 zwischen der Bundesgrenze