Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 35 Begriff des Verwaltungsaktes
Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. Allgemeinverfügung ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft.

Anwälte | § 35 VwVfG
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Rechtsanwalt
Patrick Jacobshagen

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für Öffentliches Recht

Öffentliches Wirtschaftsrecht - Bau- und Planungsrecht – Umweltrecht – Abgabenrecht – Verfassungsrecht – Europarecht – Menschenrechtsbeschwerde - Staatshaftungsrecht
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Referenzen - Veröffentlichungen | § 35 VwVfG
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Verwaltungsrecht: Wirksamkeit von Verkehrszeichen nach dem Sichtbarkeitsgrundsatz
25.11.2016
Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Umsetzung des Fahrzeugs und eine Gebührenerhebung ist, dass der Kläger beim Abstellen des Fahrzeugs gegen ein wirksam bekannt gemachtes Haltverbot verstoßen hat.
Mobile Halteverbotsschilder: Nach 48 Stunden darf abgeschleppt werden
03.11.2016
Werden mobile Halteverbotsschilder aufgestellt, genügt regelmäßig eine Vorlaufzeit von 48 Stunden zwischen dem Aufstellen und dem Abschleppen eines ursprünglich rechtmäßig abgestellten Fahrzeugs.
Medienrecht: Zur Beurteilung von presseähnlichen Angeboten in Telemedien
14.01.2016
Die Beurteilung eines Telemedienkonzepts als nicht presseähnlich entfaltet keine Tatbestandswirkung für die Beurteilung der Presseähnlichkeit eines konkreten Telemedienangebots.
Arzneimittelrecht: Zur Irreführungsgefahr bei Arzneimitteln
11.11.2015
Angaben in der Fachinformation für ein Arzneimittel können irreführend sein, wenn sie auf Studien gestützt sind, die diese Aussagen nicht tragen.
Kfz-Zulassung: Auch Oldtimer brauchen Euro-Kennzeichen
04.09.2013
Auch Oldtimer müssen mit einem Euro-Kennzeichen ausgestattet sein, wenn sie nach 1997 umgemeldet oder wieder in Betrieb genommen werden.
Abschleppkosten: Autofahrer muss für begonnenen Abschleppvorgang zahlen
24.03.2010
Rechtsanwalt für Verkehrsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Verwaltungsakt
17.08.2008
Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte
Bescheid
16.08.2008
Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte

Referenzen - Gesetze | § 35 VwVfG
§ 35 VwVfG zitiert oder wird zitiert von 4 §§.
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Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG 2016 | § 10 Zulassung von neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen
(1) Voraussetzung für den Anspruch auf Zahlung des Zuschlags sowie der Boni nach den §§ 7a bis 7c ist die Zulassung der KWK-Anlage durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die Zulassung ist bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG 2016 | § 24 Zulassung für den Neubau von Wärmespeichern, Vorbescheid
(1) Die Zulassung für den Neubau von Wärmespeichern ist dem Betreiber des Wärmespeichers auf Antrag zu erteilen, wenn der Neubau des Wärmespeichers die Voraussetzungen nach § 22 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 erfüllt. Der Antrag des Betreibers des Wärmespei
Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See - SeeStrOV | § 7 Sicherheitszonen
(1) Sicherheitszonen sind Wasserflächen, die sich in einem Abstand von 500 m, gemessen von jedem Punkt des äußeren Randes, um Anlagen oder sonstige Vorrichtungen zur wissenschaftlichen Meeresforschung oder zur Erforschung oder Ausbeutung von Natursch
Außenwirtschaftsverordnung - AWV 2013 | § 1 Beantragung von Genehmigungen
(1) Anträge auf Erteilung einer Genehmigung können, wenn im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, von jedem gestellt werden, der das genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäft oder die genehmigungsbedürftige Handlung vornimmt. Antragsberechtigt ist auch,

517 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 35 VwVfG.
Verwaltungsgericht Trier Urteil, 8. Dez. 2021 - 8 K 2827/21.TR
bei uns veröffentlicht am 05.04.2022
VERWALTUNGSGERICHT TRIER
URTEIL
IM NAMEN DES VOLKES
In dem Verwaltungsrechtsstreit der Firma ***,
- Klägerin -
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin Silke Müller-Thönißen, Frauenstraße 8-9, 54290 Trier,
g e g e n
die Inv
Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Sept. 2009 - EnVR 14/09
bei uns veröffentlicht am 29.09.2009
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS EnVR 14/09 Verkündet am: 29. September 2009 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ:
Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Juni 2019 - 1 StR 190/19
bei uns veröffentlicht am 06.06.2019
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 190/19 vom 6. Juni 2019 in der Strafsache gegen alias: alias: wegen Vergewaltigung u.a. ECLI:DE:BGH:2019:060619B1STR190.19.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts
Bundesgerichtshof Urteil, 23. Juni 2005 - I ZR 194/02
bei uns veröffentlicht am 23.06.2005
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 194/02 Verkündet am: 23. Juni 2005 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : ja BGHR
Bundesgerichtshof Urteil, 14. Juni 2007 - I ZR 125/04
bei uns veröffentlicht am 14.06.2007
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 125/04 Verkündet am: 14. Juni 2007 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR :
Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juni 2007 - KVR 18/06
bei uns veröffentlicht am 19.06.2007
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 18/06 Verkündet am: 19. Juni 2007 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgeric
Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juni 2007 - KVR 17/06
bei uns veröffentlicht am 19.06.2007
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 17/06 Verkündet am: 19. Juni 2007 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja B
Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Juni 2007 - KVR 16/06
bei uns veröffentlicht am 19.06.2007
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 16/06 Verkündet am: 19. Juni 2007 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Der Kartellsenat des Bundesgeric
Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Jan. 2001 - 2 ARs 355/00
bei uns veröffentlicht am 12.01.2001
Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja GVG § 17; § 17 a EGGVG § 23 Für Streitigkeiten über die von einem Untersuchungsausschuß im Wege der Amtshilfe begehrte Einsicht in staatsanwaltschaftliche Akten eines laufenden Ermittlung
Bundesgerichtshof Urteil, 30. Apr. 2015 - I ZR 13/14
bei uns veröffentlicht am 30.04.2015
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 13/14 Verkündet am: 30. April 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:
Bundesgerichtshof Urteil, 20. März 2003 - III ZR 305/01
bei uns veröffentlicht am 20.03.2003
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL III ZR 305/01 Verkündet am: 20. März 2003 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja SGB IV
Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Mai 2012 - KVR 34/11
bei uns veröffentlicht am 15.05.2012
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 34/11 vom 15. Mai 2012 in dem Kartellverwaltungsverfahren Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 15. Mai 2012 durch den Präsidenten des Bundesgerichtshofs Prof. Dr. Tolksdorf, den Vorsitzenden Richter P
Bundesgerichtshof Urteil, 03. Nov. 2000 - V ZR 306/99
bei uns veröffentlicht am 03.11.2000
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 306/99 Verkündet am: 3. November 2000 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. Apr. 2015 - 10 CE 15.810, 10 C 15.813
bei uns veröffentlicht am 21.04.2015
Tenor
I.
Die Verfahren 10 CE 15.810 und 10 C 15.813 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
II.
Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
III.
Die Kosten der Beschwerdeverfahren trägt der Antragsteller.
IV.
Der Streitwert für das Beschwer
Verwaltungsgericht München Urteil, 31. März 2016 - M 12 K 16.50115
bei uns veröffentlicht am 31.03.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vo
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 15. März 2016 - 8 BV 14.1102
bei uns veröffentlicht am 15.03.2016
Tenor
I.
Die Berufung wird zurückgewiesen.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III.
Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar.
IV.
Die Revis
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 15. Jan. 2015 - W 3 K 14.589
bei uns veröffentlicht am 15.01.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Tatbestand
I.
Die Beteiligten streiten um Leistungen gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 SGB VIII.
Die Klägerin
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 26. Sept. 2017 - AN 14 E 17.51100, AN 14 E 17.51101
bei uns veröffentlicht am 26.09.2017
Tenor
1. Die Anträge werden abgelehnt.
2. Die Antragsteller tragen die Kosten der gerichtskostenfreien Verfahren.
Gründe
I.
Die Antragsteller sind irakische Staatsangehörige. Sie reisten am 23. Januar 2017 nach Deutschland ein und stellten am 3.
Sozialgericht Landshut Schlussurteil, 22. Jan. 2014 - S 10 R 5023/13
bei uns veröffentlicht am 22.01.2014
Tenor
I.
Der Bescheid der Beklagten vom 14.08.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 26.03.2013 wird insoweit aufgehoben, als darin Sozialversicherungsbeiträge für den Zeitraum 01.10.2006 bis 31.12.2009 nachgefordert werden.
II.
Die Be
Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Juli 2016 - M 7 K 14.1468
bei uns veröffentlicht am 27.07.2016
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des volls
Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Feb. 2018 - M 21 K 16.1849
bei uns veröffentlicht am 06.02.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckun
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 25. Nov. 2014 - AN 1 K 14.00297
bei uns veröffentlicht am 25.11.2014
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar.
3. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der festgesetzten Koste
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Feb. 2019 - 6 CS 19.92
bei uns veröffentlicht am 11.02.2019
Tenor
I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 18. November 2018 - M 21 S 18.1471 - wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Streitwert fü
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 18. Dez. 2017 - 20 BV 16.2024
bei uns veröffentlicht am 18.12.2017
Tenor
I. Die Berufung wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Hö
Verwaltungsgericht Augsburg Gerichtsbescheid, 22. Okt. 2014 - 3 K 14.50135
bei uns veröffentlicht am 22.10.2014
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III.
Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung du
Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 26. Nov. 2014 - M 21 K 14.30135
bei uns veröffentlicht am 26.11.2014
Tenor
I.
Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom ... Januar 2014 (Gesch.-Z. ...) wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger ¼ und die Beklagte ¾.
III.
Die Kost
Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 23. Okt. 2014 - 3 K 14.50097
bei uns veröffentlicht am 23.10.2014
Tenor
I.
Der Bescheid der Beklagten vom 22. April 2014 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und die Beklagte jeweils zur Hälfte. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III.
Die
Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 23. Okt. 2014 - 3 K 14.30180
bei uns veröffentlicht am 23.10.2014
Tenor
I.
Der Bescheid der Beklagten vom 5. Februar 2014 wird aufgehoben.
II.
Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte k
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. März 2016 - 7 CS 16.52
bei uns veröffentlicht am 08.03.2016
Tenor
I.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 30.842,50 Euro festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller betreibt eine s
Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Dez. 2014 - M 24 K 14.30795, M 24 K 14.30796, M 24 K 14.30797
bei uns veröffentlicht am 16.12.2014
Tenor
I.
Die Verfahren M 24 K 14.30795, M 24 K 14.30796 und M 24 K 14.30797 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
II.
Soweit die Klagen zurückgenommen wurden, werden die Verfahren eingestellt.
III.
Der Bescheid der Beklagten vom 13. Ju
Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 20. Feb. 2015 - RN 3 K 14.50264
bei uns veröffentlicht am 20.02.2015
Tenor
I.
Es wird festgestellt, dass die Klage nicht als zurückgenommen gilt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III.
Die Kostenentscheidung ist vor
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2016 - 20 B 15.30008
bei uns veröffentlicht am 13.10.2016
Tenor
I.
Das Urteil des VG München vom 20. September 2013 wird in den Ziffern I. und II. aufgehoben. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 18. April 2013 wird insoweit aufgehoben, als er von einer Prüfung europarechtlicher
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 20. Okt. 2016 - 20 B 14.30320
bei uns veröffentlicht am 20.10.2016
Tenor
I.
Das Urteil des VG München vom 29. August 2013 wird in Ziffer I insoweit, als die Beklagte darin zur Feststellung der Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG hinsichtlich Somalias verpflichtet wurde, und in Ziffer II vollständig au
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Feb. 2016 - 6 CE 15.2591
bei uns veröffentlicht am 02.02.2016
Tenor
I.
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 26. November 2015 - M 21 E 15.5313 - wird zurückgewiesen.
II.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III.
Der St
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 21. Mai 2019 - Au 6 E 19.521
bei uns veröffentlicht am 21.05.2019
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf 1.250,- EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller begehrt eine einstweilige Anordnung gegen seine Abschiebung nac
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Jan. 2015 - 16b DZ 12.1868
bei uns veröffentlicht am 28.01.2015
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
Gründe
Der auf den Zulassungsgrund des § 64 Abs. 2 BDG i. V. m. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (ernstliche Zweifel an der Richtigke
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 02. Juli 2015 - W 3 K 14.648
bei uns veröffentlicht am 02.07.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
III.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicher
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Okt. 2016 - 20 B 14.30212
bei uns veröffentlicht am 13.10.2016
Tenor
I.
Ziffer I. Satz 1 und Ziffer II. des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 21. Januar 2013 werden aufgehoben. Der Bescheid der Beklagten vom 24. Juli 2012 wird insoweit aufgehoben, als er von einer Prüfung europarechtlicher und hilfs
Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 26. März 2018 - M 10 K 15.542
bei uns veröffentlicht am 26.03.2018
Tenor
I. Der Gebührenbescheid des Beklagten vom 8. Januar 2015 wird aufgehoben.
II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherhei
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 26. Juli 2017 - AN 1 S 17.00746
bei uns veröffentlicht am 26.07.2017
Tenor
1. Der Antrag wird abgelehnt
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Der Streitwert wird auf 3.394,31 EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Die am … geborene Antragstellerin stand als Kirchenbeamtin (Oberstudienrätin an der
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 14. Juni 2018 - Au 2 K 17.1389
bei uns veröffentlicht am 14.06.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstrecke
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 14. Juni 2018 - Au 2 K 17.18
bei uns veröffentlicht am 14.06.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vol
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 08. Mai 2014 - 2 K 13.1638
bei uns veröffentlicht am 08.05.2014
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Der am ... 1951 geborene Kläger, Oberstleutnant a. D., wendet sich mi
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 24. Nov. 2015 - AN 9 K 15.00956
bei uns veröffentlicht am 24.11.2015
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
3. Das Urteil ist bezüglich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 27. Mai 2014 - 4 K 13.01194
bei uns veröffentlicht am 27.05.2014
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Tatbestand
Der Kläger begehrt Zugang zur Telefondurchwahlliste und zu den Mailadressen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit ...
Die B
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Sept. 2016 - 14 B 15.1196
bei uns veröffentlicht am 13.09.2016
Tenor
I.
Soweit der Kläger seine Klage (Anerkennung eines Anrisses an Quadrizeps- und Patellasehne als weitere Dienstunfallfolge) zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Insoweit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 23. O
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 28. Feb. 2014 - 13a B 13.30295
bei uns veröffentlicht am 28.02.2014
Tenor
I.
Die Berufung wird zurückgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungserfahrens zu tragen.
III.
Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterleg
Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 17. Juni 2015 - M 6a K 14.50470
bei uns veröffentlicht am 17.06.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht München
Aktenzeichen: M 6a K 14.50470
Im Namen des Volkes
Gerichtsbescheid
17. Juni 2015
M 6a K 14.50507
6a. Kammer
Sachgebiets-Nr. 710
Hauptpunkte: Asylrecht; Dublin-III-Verfahren; Ablauf der Überstellu
Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 09. Mai 2017 - B 5 K 16.240
bei uns veröffentlicht am 09.05.2017
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 24. Sept. 2015 - Au 2 K 14.1692
bei uns veröffentlicht am 24.09.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg
Au 2 K 14.1692
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 24. September 2015
2. Kammer
Sachgebiets-Nr. 1310
Hauptpunkte:
Recht der Bundesbeamten; Unionsrechtlicher Urlaubsabgeltungsanspruch; Dienstunfähi