Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 14 Bevollmächtigte und Beistände

(1) Ein Beteiligter kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt. Der Bevollmächtigte hat auf Verlangen seine Vollmacht schriftlich nachzuweisen. Ein Widerruf der Vollmacht wird der Behörde gegenüber erst wirksam, wenn er ihr zugeht.

(2) Die Vollmacht wird weder durch den Tod des Vollmachtgebers noch durch eine Veränderung in seiner Handlungsfähigkeit oder seiner gesetzlichen Vertretung aufgehoben; der Bevollmächtigte hat jedoch, wenn er für den Rechtsnachfolger im Verwaltungsverfahren auftritt, dessen Vollmacht auf Verlangen schriftlich beizubringen.

(3) Ist für das Verfahren ein Bevollmächtigter bestellt, so soll sich die Behörde an ihn wenden. Sie kann sich an den Beteiligten selbst wenden, soweit er zur Mitwirkung verpflichtet ist. Wendet sich die Behörde an den Beteiligten, so soll der Bevollmächtigte verständigt werden. Vorschriften über die Zustellung an Bevollmächtigte bleiben unberührt.

(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

(5) Bevollmächtigte und Beistände sind zurückzuweisen, wenn sie entgegen § 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes Rechtsdienstleistungen erbringen.

(6) Bevollmächtigte und Beistände können vom Vortrag zurückgewiesen werden, wenn sie hierzu ungeeignet sind; vom mündlichen Vortrag können sie nur zurückgewiesen werden, wenn sie zum sachgemäßen Vortrag nicht fähig sind. Nicht zurückgewiesen werden können Personen, die nach § 67 Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 3 bis 7 der Verwaltungsgerichtsordnung zur Vertretung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren befugt sind.

(7) Die Zurückweisung nach den Absätzen 5 und 6 ist auch dem Beteiligten, dessen Bevollmächtigter oder Beistand zurückgewiesen wird, mitzuteilen. Verfahrenshandlungen des zurückgewiesenen Bevollmächtigten oder Beistands, die dieser nach der Zurückweisung vornimmt, sind unwirksam.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 25 Anhörung


(1) Der Ausländer muss selbst die Tatsachen vortragen, die seine Furcht vor Verfolgung oder die Gefahr eines ihm drohenden ernsthaften Schadens begründen, und die erforderlichen Angaben machen. Zu den erforderlichen Angaben gehören auch solche über W

Handelsgesetzbuch - HGB | § 335 Festsetzung von Ordnungsgeld; Verordnungsermächtigungen


(1) Gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft, die1.§ 325 über die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses, des Lageberichts, des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und anderer Unterlagen der Rec
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 19 Gemeinsame Vorschriften für Vertreter bei gleichförmigen Eingaben und bei gleichem Interesse


(1) Der Vertreter hat die Interessen der Vertretenen sorgfältig wahrzunehmen. Er kann alle das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen vornehmen. An Weisungen ist er nicht gebunden. (2) § 14 Abs. 5 bis 7 gilt entsprechend. (3) Der vo
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 67


(1) Die Beteiligten können vor dem Verwaltungsgericht den Rechtsstreit selbst führen. (2) Die Beteiligten können sich durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eines Mitgliedstaate

Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG | § 3 Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen


Die selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen ist nur in dem Umfang zulässig, in dem sie durch dieses Gesetz oder durch oder aufgrund anderer Gesetze erlaubt wird.

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

37 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Juli 2003 - V ZR 430/02

bei uns veröffentlicht am 11.07.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 430/02 Verkündet am: 11. Juli 2003 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Feb. 2016 - M 2 K 15.31625

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts ... vom 24. November 2015 wird in den Ziffern 1. und 3. mit 6. aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig

Verwaltungsgericht Würzburg Gerichtsbescheid, 21. Jan. 2019 - W 1 K 17.1465

bei uns veröffentlicht am 21.01.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsle

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 11. Nov. 2015 - M 16 K 15.30912

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 16 K 15.30912 Im Namen des Volkes Gerichtsbescheid vom 11. November 2015 16. Kammer Sachgebiets-Nr. 710 Hauptpunkte: Herkunftsland: Kos

Verwaltungsgericht München Beschluss, 30. Juni 2016 - M 10 S 16.30341

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Wegen des Sachverhalts nimmt das Gericht Bezug auf den angefochtenen Bescheid des Bundesa

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 15. Nov. 2016 - M 10 K 16.30340

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor I. Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Wegen des Sachverhalts nimmt das Gericht zunächst Bezug auf den angefoc

Verwaltungsgericht Würzburg GeB, 21. Jan. 2019 - W 1 K 17.1465

bei uns veröffentlicht am 21.01.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleist

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 09. Nov. 2018 - 7 K 2350/18

bei uns veröffentlicht am 09.11.2018

Tenor Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen zu 70 % der Kläger und zu 30 % das bek

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 16. Mai 2018 - 1 M 327/18 OVG

bei uns veröffentlicht am 16.05.2018

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 26. März 2018 – 5 B 2556/17 HGW – wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird für

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 28. Apr. 2017 - 4 L 226/16

bei uns veröffentlicht am 28.04.2017

Gründe 1 Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung ist zulässig, aber unbegründet. 2 Die geltend gemachten Zulassungsgründe greifen nicht durch. Die Berufung ist weder wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urtei

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 06. Apr. 2017 - 4 A 2/16, 4 A 3/16, 4 A 4/16, 4 A 5/16, 4 A 6/16, 4 A 2/16, 4 A 3/16, 4 A 4/16, 4 A 5/16, 4 A 6/16

bei uns veröffentlicht am 06.04.2017

Tatbestand 1 Gegenstand der Klagen ist der Planfeststellungsbeschluss der Beklagten vom 31. März 2016 für den Neubau und den Betrieb einer kombinierten 380-kV-Höchstspan

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 27. März 2017 - 1 LZ 92/17

bei uns veröffentlicht am 27.03.2017

Tenor Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 11. Januar 2017 – 5 A 3569/16 As SN – wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskoste

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. März 2017 - 5 C 5/16

bei uns veröffentlicht am 22.03.2017

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Rückforderung von Beihilfeleistungen, die ihm aufgrund gefälschter Zahnarztrechnungen zwischen Oktober 2003 und August 2008

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. März 2017 - 5 C 4/16

bei uns veröffentlicht am 22.03.2017

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Rücknahme von 144 Bescheiden, mit denen ihm im Zeitraum von Oktober 2003 bis August 2008 Beihilfeleistungen gewährt worden

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 23. Nov. 2016 - 1 L 117/16

bei uns veröffentlicht am 23.11.2016

Gründe 1 1. Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle - 5. Kammer - vom 28. Juli 2016 hat keinen Erfolg. 2 a) Die vom Beklagten geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Okt. 2016 - II R 44/12

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 19. Juli 2012  6 K 152/12 aufgehoben, soweit es den Bescheid des Beklagten vom 12. März 2012 über die Zu

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 29. Sept. 2016 - 5 K 2478/13

bei uns veröffentlicht am 29.09.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % abwenden, wenn nich

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 03. Aug. 2016 - 10 K 6517/14

bei uns veröffentlicht am 03.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 28. Juli 2016 - 5 A 238/15 HAL

bei uns veröffentlicht am 28.07.2016

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen weiteren Betrag in Höhe von 3.950,00 € zu zahlen. Der Betrag ist seit dem 28. Oktober 2015 mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Widerspruchsbescheid des Beklagte

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 02. März 2016 - 3 B 29/16

bei uns veröffentlicht am 02.03.2016

Tenor Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 22.12.2015 (3 A 35/16) wird angeordnet. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Gründe I. 1 Der Antragsteller, nach eigenen Angaben somalischer Staatsangehö

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 13. Okt. 2015 - 2 L 186/13

bei uns veröffentlicht am 13.10.2015

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen eine Fortführung des Liegenschaftskatasters aufgrund einer Flurstücksneubildung. 2 Er ist Eigentümer des Grundstücks der Gemarkung A-Stadt, Flur A, Flurstück 1320. Mit notariellem Kaufvertrag vom

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 13. Feb. 2015 - 8 A 110/14

bei uns veröffentlicht am 13.02.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Ur

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 20. Nov. 2014 - 2 A 90/13

bei uns veröffentlicht am 20.11.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin k

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 24. Juli 2014 - 3 C 23/13

bei uns veröffentlicht am 24.07.2014

Tatbestand 1 Die Klägerin, eine Landhandelsgesellschaft, wendet sich gegen die Rückforderung von Ausgleichszahlungen für Erzeuger von zur Stärkeherstellung bestimmten Ka

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 18. Juli 2013 - 3 B 84/12, 3 B 84/12 (3 C 23/13)

bei uns veröffentlicht am 18.07.2013

Gründe I. 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Rückforderung von Ausgleichszahlungen fü

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 08. Mai 2013 - 9 A 55/13

bei uns veröffentlicht am 08.05.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich als Eigentümerin des Grundstücks A-Straße in H., A. gegen die abfallrechtliche Verfügung der Beklagten zum Vorhalten eines Restabfallbehälters mit 60 l Fassungsvermögen. Auf dem Grundstück befinden sich ein Wo

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 26. Feb. 2013 - 7 K 716/12.KO

bei uns veröffentlicht am 26.02.2013

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 3. Mai 2012 und des Widerspruchsbescheides vom 4. Juli 2012 verpflichtet, dem Kläger für das Sommersemester 2012 das beantragte Urlaubssemester zu bewilligen; im übrigen (soweit die P

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 09. Mai 2012 - 1 K 1497/11

bei uns veröffentlicht am 09.05.2012

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand  1 Die Klägerin begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für einen Carport, einen Balkon sowie eine Vordacherweiterung.2 Die Klä

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Dez. 2011 - 1 WB 51/11

bei uns veröffentlicht am 21.12.2011

Tatbestand Der Antragsteller beantragte, die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im vorgerichtlichen Wehrbeschwerdeverfahren für notwendig zu erklären. Er machte geltend, er habe den Bevollmächtigt

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Aug. 2011 - 6 C 9/10

bei uns veröffentlicht am 17.08.2011

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen den Widerruf einer Mobilfunklizenz und eines Frequenzzuteilungsbescheides, die ihr im Anschluss an ein Versteigerungsverfahre

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 03. Nov. 2010 - 4 K 535/10.NW

bei uns veröffentlicht am 03.11.2010

Tenor Der Bescheid vom 16. Dezember 2008 und der Widerspruchsbescheid vom 23. April 2010 werden aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 12. Mai 2010 - 1 L 90/06

bei uns veröffentlicht am 12.05.2010

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 08. Februar 2006 - 3 A 1943/02 - wird abgelehnt. Der Kläger hat auch die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Der Streitwer

Verwaltungsgericht Halle Beschluss, 19. Apr. 2010 - 3 B 39/10

bei uns veröffentlicht am 19.04.2010

Gründe 1 Der von der Antragstellerin am 28. Januar 2010 bei dem beschließenden Gericht sinngemäß gestellte Antrag, 2 die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen den Grundabtretungsbeschluss des Antragsgegners vom 22. Dezember 2009 hinsichtli

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 24. Feb. 2010 - 1 L 1/10

bei uns veröffentlicht am 24.02.2010

Gründe 1 Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. 2 Die von der Klägerin geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO rechtfertigen die Zulassung der Berufung nic

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 05. Feb. 2010 - 3 B 60/09

bei uns veröffentlicht am 05.02.2010

Gründe 1 Die Kläger wenden sich gegen eine Verfügung des Eisenbahn-Bundesamtes, mit der der DB Netz AG untersagt wurde, bei Entscheidungen über den Netzfahrplan, die son

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 11. Dez. 2008 - 3 L 83/05

bei uns veröffentlicht am 11.12.2008

Tenor Der Antrag des Beigeladenen auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 01. Dezember 2004 - 5 A 1518/01 - wird abgelehnt. Der Beigeladene trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 04. Nov. 2008 - L 4 KA 3/07

bei uns veröffentlicht am 04.11.2008

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Kiel vom 15. Januar 2007 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des gesamten Verfahrens. Die Revision wird nicht

Referenzen

Die selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen ist nur in dem Umfang zulässig, in dem sie durch dieses Gesetz oder durch oder aufgrund anderer Gesetze erlaubt wird.
(1) Die Beteiligten können vor dem Verwaltungsgericht den Rechtsstreit selbst führen. (2) Die Beteiligten können sich durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eines Mitgliedstaates der...
(1) Die Beteiligten können vor dem Verwaltungsgericht den Rechtsstreit selbst führen. (2) Die Beteiligten können sich durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eines Mitgliedstaates der...