Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 52 Klageerhebung, Form und Frist der Klage

(1) Die Disziplinarklage ist schriftlich zu erheben. Die Klageschrift muss den persönlichen und beruflichen Werdegang des Beamten, den bisherigen Gang des Disziplinarverfahrens, die Tatsachen, in denen ein Dienstvergehen gesehen wird, und die anderen Tatsachen und Beweismittel, die für die Entscheidung bedeutsam sind, geordnet darstellen. Liegen die Voraussetzungen des § 23 Abs. 1 vor, kann wegen der Tatsachen, in denen ein Dienstvergehen gesehen wird, auf die bindenden Feststellungen der ihnen zugrunde liegenden Urteile verwiesen werden.

(2) Für die Form und Frist der übrigen Klagen gelten die §§ 74, 75 und 81 der Verwaltungsgerichtsordnung. Der Lauf der Frist des § 75 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung ist gehemmt, solange das Disziplinarverfahren nach § 22 ausgesetzt ist.

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wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 25 Zeugen und Sachverständige


(1) Zeugen sind zur Aussage und Sachverständige zur Erstattung von Gutachten verpflichtet. Die Bestimmungen der Strafprozessordnung über die Pflicht, als Zeuge auszusagen oder als Sachverständiger ein Gutachten zu erstatten, über die Ablehnung von Sa
zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 75


Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 68 zulässig. Die Klage kann nicht vor Ablauf von d

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 74


(1) Die Anfechtungsklage muß innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids erhoben werden. Ist nach § 68 ein Widerspruchsbescheid nicht erforderlich, so muß die Klage innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts erho

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 81


(1) Die Klage ist bei dem Gericht schriftlich zu erheben. Bei dem Verwaltungsgericht kann sie auch zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. (2) Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vorbehaltlich des § 55a Absatz 5 S
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 22 Zusammentreffen von Disziplinarverfahren mit Strafverfahren oder anderen Verfahren, Aussetzung


(1) Ist gegen den Beamten wegen des Sachverhalts, der dem Disziplinarverfahren zugrunde liegt, im Strafverfahren die öffentliche Klage erhoben worden, wird das Disziplinarverfahren ausgesetzt. Die Aussetzung unterbleibt, wenn keine begründeten Zweife

Bundesdisziplinargesetz - BDG | § 23 Bindung an tatsächliche Feststellungen aus Strafverfahren oder anderen Verfahren


(1) Die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im Straf- oder Bußgeldverfahren oder im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, durch das nach § 9 des Bundesbesoldungsgesetzes über den Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben

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35 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 28. Dez. 2017 - AN 13a DS 17.01351

bei uns veröffentlicht am 28.12.2017

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der am … 1971 geborene Antragsteller steht als Polizeiobermeister im Dienste der Antragsgegne

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 04. Juni 2014 - 16b D 13.707

bei uns veröffentlicht am 04.06.2014

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 4. Februar 2013 wird abgeändert. Gegen den Beklagten wird die Disziplinarmaßnahme der Kürzung der Dienstbezüge um ein Zehntel auf die Dauer von drei Jahren erkannt. II.

Verwaltungsgericht München Urteil, 30. März 2015 - M 19B DK 14.4637

bei uns veröffentlicht am 30.03.2015

Tenor I. Gegen den Beklagten wird wegen eines Dienstvergehens auf die Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 24. Feb. 2014 - 10B DK 12.1927

bei uns veröffentlicht am 24.02.2014

Tenor I. Dem Beklagten wird das Ruhegehalt aberkannt. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Gegen den Beklagten wurde Disziplinarklage erhoben mit dem Ziel der Aberkennung der Ru

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. Juli 2015 - 16b D 13.862

bei uns veröffentlicht am 29.07.2015

Tenor I. Unter Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 19. März 2013 wird gegen den Beklagten auf die Disziplinarmaßnahme der Kürzung der Dienstbezüge um 1/25 auf die Dauer von 36 Monaten erkannt. II. Die Kl

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 29. Nov. 2018 - AN 13a D 18.00600

bei uns veröffentlicht am 29.11.2018

Tenor 1. Gegen den Beklagten wird auf die Disziplinarmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt. 2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Mit der vorliegenden Disziplinark

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 17. Dez. 2014 - AN 12 a D 14.01412

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Der am …1953 geborene Kläger trat am 18. Juni 1985 zunächst als Arbeiter beim Postamt … in den Di

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 13. Dez. 2018 - 17 A 11/17

bei uns veröffentlicht am 13.12.2018

Tenor 1. Der Bescheid des Beklagten vom 24. November 2018 wird aufgehoben. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte. 3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 25. Okt. 2017 - 14 LB 4/16

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

Tenor Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 17. Kammer – vom 15. Juni 2016 wird geändert. Der Beklagte wird in das Amt eines Polizeiobermeisters (Besoldungsgruppe A8) versetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. D

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 16. März 2017 - 2 B 42/16

bei uns veröffentlicht am 16.03.2017

Gründe 1 1. Der 1950 geborene Beklagte war vor seinem vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand im Jahre 2013 Oberstudienrat (Besoldungsgruppe A 14) im Dienst des Klägers un

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 09. März 2017 - 14 LB 1/15

bei uns veröffentlicht am 09.03.2017

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 17. Kammer - vom 6. August 2014 geändert: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Jan. 2017 - 6 A 2/16

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tatbestand 1 Der Kläger wirft dem Bundesnachrichtendienst (BND) vor, ihn zu überwachen und zu verhindern, dass er wieder eine Berufstätigkeit aufnehmen kann. Er geht dav

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Jan. 2017 - 6 A 5/16

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tatbestand 1 Der Kläger wirft dem Bundesnachrichtendienst (BND) vor, ihn zu überwachen und zu verhindern, dass er wieder eine Berufstätigkeit aufnehmen kann. Er geht dav

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 16. Nov. 2016 - 14 LB 3/15

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 10. Dezember 2014 ergangene Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 17. Kammer – wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufu

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 15. Juni 2016 - 2 B 49/15

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Mai 2015 wird zurückgewiesen.

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 26. Mai 2016 - 14 LB 4/15

bei uns veröffentlicht am 26.05.2016

Tenor Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 17. Kammer – vom 12. August 2015 wird geändert. Die Dienstbezüge des Beklagten werden für die Dauer von drei Jahren um 20 % gekürzt. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiese

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 21. Apr. 2016 - 2 C 13/15

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. 2

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 15. März 2016 - 3 K 2176/15.TR

bei uns veröffentlicht am 15.03.2016

Tenor Der Beklagte wird aus dem Dienst entfernt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich derjenigen des behördlichen Disziplinarverfahrens trägt der Beklagte. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Vollstreckungss

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 14. März 2016 - 14 LB 8/13

bei uns veröffentlicht am 14.03.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des SchleswigHolsteinischen Verwaltungsgerichts -17. Kammer - vom 8. August 2013 geändert. Dem Beklagten wird das Ruhegehalt aberkannt. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 26. Jan. 2015 - 16 LB 1/12

bei uns veröffentlicht am 26.01.2015

Tenor Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 22. Kammer - vom 1. Februar 2012 wird geändert. Der Beklagte wird aus dem Dienst entfernt. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Nov. 2014 - NotSt (Brfg) 1/14

bei uns veröffentlicht am 24.11.2014

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Senats für Notarsachen des Oberlandesgerichts Köln vom 6. Januar 2014 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 10. Okt. 2014 - 20 K 18/14.BDG

bei uns veröffentlicht am 10.10.2014

Tenor Die Disziplinarklage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Be

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 09. Okt. 2014 - 2 B 60/14

bei uns veröffentlicht am 09.10.2014

Gründe 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten hat mit der Maßgabe Erfolg, dass der Rechtsstreit nach § 133 Abs. 6 VwGO zur anderweitigen Verhandlung und Entscheid

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 10. Juli 2014 - 2 B 54/13

bei uns veröffentlicht am 10.07.2014

Tenor Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. März 2013 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Münster Beschluss, 04. Juli 2014 - 20 K 2072/13.BDG

bei uns veröffentlicht am 04.07.2014

Tenor Das Verfahren wird eingestellt.                             Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1G r ü n d e 2I.                            3Der am         00.00.0000 geborene Beklagte trat am      00.00.0000 in den Dienst der E.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 17. Juli 2013 - 2 B 27/12

bei uns veröffentlicht am 17.07.2013

Gründe 1 Die auf Verfahrensfehler und auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützte Beschwerde des Beklagten hat keinen Erfolg.

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 14. Aug. 2012 - 3 K 195/12.TR

bei uns veröffentlicht am 14.08.2012

Tenor Dem Beklagten wird das Ruhegehalt aberkannt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich derjenigen des behördlichen Disziplinarverfahrens hat der Beklagte zu tragen. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. D

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. März 2012 - 2 A 11/10

bei uns veröffentlicht am 29.03.2012

Tatbestand 1 Der 19.. geborene Beklagte schloss im Jahr 19.. die Ausbildung zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) ab. 19.. trat er als Angestellter in den Dienst des Bundesnac

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 26. Okt. 2011 - 2 B 69/10

bei uns veröffentlicht am 26.10.2011

Gründe 1 Die Beschwerde des Beklagten hat mit der Maßgabe Erfolg, dass der Rechtsstreit gemäß § 73 HDG, § 133 Abs. 6 VwGO zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 06. Apr. 2011 - 2 B 65/10

bei uns veröffentlicht am 06.04.2011

Gründe 1 Die auf Verfahrensfehler im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, § 65 Abs. 1 HmbDG und auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 V

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 28. März 2011 - 2 B 59/10

bei uns veröffentlicht am 28.03.2011

Tenor Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19. April 2010 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 07. Apr. 2010 - DB 10 K 2765/09

bei uns veröffentlicht am 07.04.2010

Tenor Der Beamte wird aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Dem Beamten wird für die Dauer von zwölf Monaten ein Unterhaltsbeitrag in Höhe von 50 Prozent der Dienstbezüge, die ihm bei Eintritt der Unanfechtbarkeit der E

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 17. Mai 2006 - 7 R 2/06

bei uns veröffentlicht am 17.05.2006

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Kosten des gerichtsgebührenfreien Berufungsverfahrens fallen dem Beklagten zur Last. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 08. März 2004 - 7 R 1/03

bei uns veröffentlicht am 08.03.2004

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Kosten des gerichtsgebührenfreien Berufungsverfahrens fallen dem Beklagten zur Last. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 05. Feb. 2004 - DL 17 S 11/03

bei uns veröffentlicht am 05.02.2004

Tenor Auf die Berufung des Beamten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 24. März 2003 - DL 20 K 1/03 - mit Ausnahme der Kostenentscheidung aufgehoben. Der Beamte wird in das Amt eines Polizeimeisters versetzt. Der Dienstherr

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(1) Die tatsächlichen Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im Straf- oder Bußgeldverfahren oder im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, durch das nach § 9 des Bundesbesoldungsgesetzes über den Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst...
(1) Die Anfechtungsklage muß innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids erhoben werden. Ist nach § 68 ein Widerspruchsbescheid nicht erforderlich, so muß die Klage innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts erhoben werden...
Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 68 zulässig. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten...
(1) Die Klage ist bei dem Gericht schriftlich zu erheben. Bei dem Verwaltungsgericht kann sie auch zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. (2) Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vorbehaltlich des § 55a Absatz 5 Satz 3...
Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 68 zulässig. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten...
(1) Ist gegen den Beamten wegen des Sachverhalts, der dem Disziplinarverfahren zugrunde liegt, im Strafverfahren die öffentliche Klage erhoben worden, wird das Disziplinarverfahren ausgesetzt. Die Aussetzung unterbleibt, wenn keine begründeten Zweifel am...