Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG | § 3 Wirkungen des Haushaltsplans

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Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder Inhaltsverzeichnis

(1) Der Haushaltsplan ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen.

(2) Durch den Haushaltsplan werden Ansprüche oder Verbindlichkeiten weder begründet noch aufgehoben.

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Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
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22/08/2011 18:52

Die Bundesagentur für Arbeit kann sich als rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung nicht auf den Sachgrund der sog. haushaltsrechtlichen Befristung berufen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
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published on 09/03/2011 00:00

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 31. Juli 2009 - 3 Sa 1657/08 - wird zurückgewiesen.
published on 09/03/2011 00:00

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Oktober 2009 - 7 Sa 1290/09 - wird zurückgewiesen.
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