Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV 2010 | § 20 Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

(1) Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangenem Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung. § 15 findet vorbehaltlich des Absatzes 2 keine Anwendung.

(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

(3) Unberührt bleibt die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nach § 11 Absatz 3 Satz 1 Nummer 9.

(4) Die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung kann frühestens sechs Monate vor Ablauf einer Sperre

1.
nach § 2a Absatz 5 Satz 3 oder § 4 Absatz 10 Satz 1 des Straßenverkehrsgesetzes oder
2.
nach § 69 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 69a Absatz 1 Satz 1 oder § 69a Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Satz 1 des Strafgesetzbuches
bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragt werden.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte |

3 relevante Anwälte

3 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
EnglischDeutsch

Rechtsanwalt

für Öffentliches Recht


Öffentliches Wirtschaftsrecht - Bau- und Planungsrecht – Umweltrecht – Abgabenrecht – Verfassungsrecht – Europarecht – Menschenrechtsbeschwerde - Staatshaftungsrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen |

Artikel schreiben

5 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren .

5 Artikel zitieren .

Verkehrsrecht: Zur Erneuerung eines EU-Führerscheins

06.11.2017

Die MPU-Pflicht nach einer Alkoholfahrt entfällt nicht bei Erneuerung einer spanischen Fahrerlaubnis – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Verkehrsrecht
Verkehrsrecht

Fahrerlaubnisrecht: EuGH: Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine - Halbritter Entscheidung

03.09.2009

Anwalt für Fahrerlaubnisrecht - EU-Führerschein - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Verwaltungsrecht

Fahrerlaubnisrecht: EuGH: Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine

27.08.2009

Rechtsanwalt für Fahrerlaubnisrecht - EU-Führerschein - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Verwaltungsrecht

Ausnahme von einer Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

27.09.2008

VGH München vom 19.11.2007 - Az: 11 CE 07.2235 - Anwalt für Verkehrsstrafrecht - Strafrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

VG München, Vorlagebeschluß vom 4. 5. 2005 - M 6a K 04.1 in der Halbrittersache zum EuGH

30.03.2007

Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, Straßenverkehrsrecht, Europarecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Verwaltungsrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV 2010 | § 28 Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum


(1) Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die ihren ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 Absatz 1 oder 2 in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen – vorbehaltlich der Einschränkungen nach den Absätzen 2 bis 4 – im Umfang ihrer Be

Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV 2010 | § 76 Übergangsrecht


Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen: 1. (weggefallen)2. § 4 Absatz 1 Nummer 2 (Krankenfahrstühle) Inhaber einer Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle nach § 5 Absatz 4 dieser Verordnung in der bis zum 1. Septem
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 4 Fahreignungs-Bewertungssystem


(1) Zum Schutz vor Gefahren, die von Inhabern einer Fahrerlaubnis ausgehen, die wiederholt gegen die die Sicherheit des Straßenverkehrs betreffenden straßenverkehrsrechtlichen oder gefahrgutbeförderungsrechtlichen Vorschriften verstoßen, hat die nach

Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 2a Fahrerlaubnis auf Probe


(1) Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis an den Inhaber einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis ist die Zeit seit d
zitiert 4 andere §§ aus dem .

Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV 2010 | § 11 Eignung


(1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4 oder 5 vorliegt, wodurch die Ei

Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV 2010 | § 15 Fahrerlaubnisprüfung


(1) Der Bewerber um eine Fahrerlaubnis hat seine Befähigung in einer theoretischen und einer praktischen Prüfung nachzuweisen. (2) Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen, bei der Erweiterung der Klasse B au

Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV 2010 | § 17 Praktische Prüfung


(1) In der praktischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er über die zur sicheren Führung eines Kraftfahrzeugs, gegebenenfalls mit Anhänger, im Verkehr erforderlichen technischen Kenntnisse und über ausreichende Kenntnisse einer umweltbewus

Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV 2010 | § 16 Theoretische Prüfung


(1) In der theoretischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er 1. ausreichende Kenntnisse der für das Führen von Kraftfahrzeugen maßgebenden gesetzlichen Vorschriften sowie der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise hat und2. mit den

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

92 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Sept. 2018 - M 26 K 17.3289

bei uns veröffentlicht am 17.09.2018

Tenor I. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die Fahrerlaubnis in den Klassen B, BE, L, S und M zu erteilen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstre

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 21. Dez. 2016 - 11 B 16.867

bei uns veröffentlicht am 21.12.2016

Tenor I. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Regensburg vom 30. September 2015 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. März 2019 - 11 ZB 19.448

bei uns veröffentlicht am 11.03.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,- Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 01. Apr. 2019 - 11 B 18.2100

bei uns veröffentlicht am 01.04.2019

Tenor I. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 18. Juni 2018, Au 7 K 17.1836, wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen. III. Di

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 03. Sept. 2018 - Au 7 K 18.306

bei uns veröffentlicht am 03.09.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollsteckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in H

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Apr. 2015 - 11 ZB 15.220

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird auf 12.500 Euro festgesetzt. Gründe I. D

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. März 2019 - 11 C 18.2162

bei uns veröffentlicht am 18.03.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe I. Gegenstand der Beschwerde ist die Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozessko

Verwaltungsgericht München Beschluss, 12. Jan. 2015 - M 1 E 14.5333

bei uns veröffentlicht am 12.01.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe I. Die Antragstell

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 25. Sept. 2018 - B 1 E 18.945

bei uns veröffentlicht am 25.09.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 6.250 EUR festgesetzt. Gründe I. Der am … geborene Antragstelle

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 30. Mai 2016 - Au 7 E 16.181

bei uns veröffentlicht am 30.05.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 3.750,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller w

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 03. Juli 2014 - AN 10 E 13.02106

bei uns veröffentlicht am 03.07.2014

Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten der Verfahren. Tatbestand Der Kläger wendet sich einerseits gegen ein Verbot des Führens von Fahrrädern, andererseits gegen die Versagung der

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 07. Apr. 2016 - Au 7 K 15.1781

bei uns veröffentlicht am 07.04.2016

Tenor Der Klägerin wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt ... bewilligt, soweit sie beantragt, den Beklagten zu verpflichten, den Antrag der Klägerin auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis für die Klassen B, BE, C1 und

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Nov. 2016 - M 26 K 16.1079

bei uns veröffentlicht am 21.11.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 22. Okt. 2014 - 6 E 14.964

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 6.250,00 Euro festgesetzt. Gründe 1. Die am ... 1959 geborene

Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. Juli 2014 - 6b E 14.1832

bei uns veröffentlicht am 25.07.2014

Tenor I. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. II. Der Antrag wird abgelehnt. III. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. IV. Der Streitwert wird auf Euro 2.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Okt. 2014 - 11 CE 14.1987

bei uns veröffentlicht am 13.10.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Okt. 2014 - 11 C 14.1809

bei uns veröffentlicht am 07.10.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe I. Am 4. November 2012 um 11:15 Uhr verursachte der Kläger unter Alkoholeinfluss einen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 08. März 2016 - 11 BV 15.1589

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 11 BV 15.1589 Im Namen des Volkes Urteil vom 8. März 2016 (VG München, Entscheidung vom 26. Juni 2015, Az.: M 6a K 15.1122) 11. Senat Sachgebietsschlüssel: 551

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Aug. 2018 - 11 CE 18.1268

bei uns veröffentlicht am 16.08.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Aug. 2018 - 11 AE 18.1741

bei uns veröffentlicht am 27.08.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt, den Antragsg

Verwaltungsgericht München Beschluss, 22. Okt. 2014 - 6b E 14.2105

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf Euro 5.000,- festgesetzt. Gründe I. Der 19... geborene Ant

Verwaltungsgericht München Urteil, 23. Mai 2014 - 6a K 13.2593

bei uns veröffentlicht am 23.05.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 09. Sept. 2015 - W 6 K 15.415

bei uns veröffentlicht am 09.09.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg Nr. W 6 K 15.415 Im Namen des Volkes Urteil vom 9. September 2015 6. Kammer Sachgebiets-Nr: 551 Hauptpunkte: Neuerteilung der Fahrerlaubnis; wiederholt

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Juli 2018 - 11 CE 18.1170

bei uns veröffentlicht am 03.07.2018

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wird verworfen. II. Die Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Erla

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 13. Juli 2018 - 11 B 18.644

bei uns veröffentlicht am 13.07.2018

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 4. Dezember 2017 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Erteilung eines Prüfauftrags unter Beachtung der Rechtsauffassung des Sena

Verwaltungsgericht München Urteil, 07. Mai 2014 - 6b K 13.1112

bei uns veröffentlicht am 07.05.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung o

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Okt. 2015 - M 1 K 15.705

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 1 K 15.705 Im Namen des Volkes Urteil vom 27. Oktober 2015 (§§ 116 Abs. 1, 117 Abs. 6 VwGO 1. Kammer Sachgebiets-Nr. 551 Hauptpunkte: W

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Aug. 2017 - 11 CE 17.1437

bei uns veröffentlicht am 17.08.2017

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 12. Nov. 2014 - RO 8 K 14.1624

bei uns veröffentlicht am 12.11.2014

Tenor I. Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C1E beantragt wurde. Der Bescheid des Landratsamtes Amberg-Sulzbach vom 25. September 2014 wird aufgehoben und der Beklagte wird verpflichtet,

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 14. Jan. 2015 - 11 BV 14.1345

bei uns veröffentlicht am 14.01.2015

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicher

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Juni 2015 - M 6a K 15.1122

bei uns veröffentlicht am 26.06.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 6a K 15.1122 Im Namen des Volkes Urteil vom 26. Juni 2015 6a. Kammer Sachgebiets-Nr. 551 Hauptpunkte: Antrag auf Neuerteilung einer Fah

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Dez. 2014 - 11 CE 14.2358

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird hinsichtlich der Anordnungsanträge zu 1) und 2) zurückgewiesen. Im Übrigen wird sie verworfen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert wird f

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 17. Nov. 2015 - 11 BV 14.2738

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof 11 BV 14.2738 Im Namen des Volkes Urteil vom 17. November 2015 (VG Regensburg, Entscheidung vom 4. November 2014, Az.: RO 8 K 14.1468) 11. Senat Sachgebietsschlü

Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Mai 2015 - M 6a E 15.1505

bei uns veröffentlicht am 15.05.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 3.750,- EUR festgesetzt. IV. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 18. Juli 2016 - Au 7 K 15.1883

bei uns veröffentlicht am 18.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheits

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Sept. 2015 - 11 ZB 15.1591

bei uns veröffentlicht am 30.09.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Unter Abänderung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird der Streitwert für beide I

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 20. Okt. 2017 - B 1 K 16.718

bei uns veröffentlicht am 20.10.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Wiedererteilung sein

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 14. Okt. 2015 - AN 10 K 14.00073

bei uns veröffentlicht am 14.10.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Mit Urteil des Amtsgerichtes Schwabach vom 17. September 2007 wurde der Kläger wegen vorsätzlicher Gefä

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. März 2014 - 11 ZB 13.2136

bei uns veröffentlicht am 06.03.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000,-- Euro festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Sept. 2015 - 11 ZB 14.659

bei uns veröffentlicht am 03.09.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Berufungszulassungsverfahren auf 5.000 Euro festg

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Aug. 2015 - 11 CE 15.1217

bei uns veröffentlicht am 18.08.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt. III. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschw

Verwaltungsgericht München Urteil, 05. Apr. 2017 - M 6 K 17.762

bei uns veröffentlicht am 05.04.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 11. Aug. 2015 - Au 7 S 15.849

bei uns veröffentlicht am 11.08.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,-- EUR festgesetzt. Gründe I. Der 1954 geborene Antr

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 04. Nov. 2014 - RO 8 K 14.1468

bei uns veröffentlicht am 04.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. IV. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Juni 2015 - 11 BV 15.487

bei uns veröffentlicht am 26.06.2015

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 9. Dezember 2014 wird geändert und die Klage abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen. Der Vertreter des öffentlichen Interesses trägt

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Apr. 2017 - 11 C 17.326

bei uns veröffentlicht am 03.04.2017

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe I. Der Kläger begehrt Prozesskostenhilfe und Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten für

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Apr. 2016 - M 6 K 15.1956

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 12. Nov. 2018 - Au 7 E 18.1433

bei uns veröffentlicht am 12.11.2018

Tenor I. Im Weg der einstweiligen Anordnung wird festgestellt, dass der Antragsteller bis zum 12. Dezember 2018 berechtigt ist, von seinem am 29. Januar 2018 von der Bezirkshauptmannschaft * ausgestellten Führerschein (Nr. *) im Umfan

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 24. Okt. 2018 - 5 K 4624/15

bei uns veröffentlicht am 24.10.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festzusetzenden Kosten abwenden

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 23. Mai 2018 - 1 K 1113/17.NW

bei uns veröffentlicht am 23.05.2018

weitere Fundstellen ... Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Wiedererteilung der Fahrerlaubn

Referenzen

(1) Der Bewerber um eine Fahrerlaubnis hat seine Befähigung in einer theoretischen und einer praktischen Prüfung nachzuweisen. (2) Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen, bei der Erweiterung der Klasse B auf die Klasse...
(1) Der Bewerber um eine Fahrerlaubnis hat seine Befähigung in einer theoretischen und einer praktischen Prüfung nachzuweisen. (2) Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen, bei der Erweiterung der Klasse B auf die Klasse...
(1) In der theoretischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er 1. ausreichende Kenntnisse der für das Führen von Kraftfahrzeugen maßgebenden gesetzlichen Vorschriften sowie der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise hat und2. mit den Gefahren des...
(1) In der theoretischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er 1. ausreichende Kenntnisse der für das Führen von Kraftfahrzeugen maßgebenden gesetzlichen Vorschriften sowie der umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise hat und2. mit den Gefahren des...
(1) In der praktischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er über die zur sicheren Führung eines Kraftfahrzeugs, gegebenenfalls mit Anhänger, im Verkehr erforderlichen technischen Kenntnisse und über ausreichende Kenntnisse einer umweltbewussten und...
(1) In der praktischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er über die zur sicheren Führung eines Kraftfahrzeugs, gegebenenfalls mit Anhänger, im Verkehr erforderlichen technischen Kenntnisse und über ausreichende Kenntnisse einer umweltbewussten und...
(1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4 oder 5 vorliegt, wodurch die Eignung oder die...
(1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4 oder 5 vorliegt, wodurch die Eignung oder die...
(1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen die hierfür notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkrankung oder ein Mangel nach Anlage 4 oder 5 vorliegt, wodurch die Eignung oder die...
(1) Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis an den Inhaber einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis ist die Zeit seit deren Erwerb...
(1) Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis an den Inhaber einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis ist die Zeit seit deren Erwerb...
(1) Zum Schutz vor Gefahren, die von Inhabern einer Fahrerlaubnis ausgehen, die wiederholt gegen die die Sicherheit des Straßenverkehrs betreffenden straßenverkehrsrechtlichen oder gefahrgutbeförderungsrechtlichen Vorschriften verstoßen, hat die nach Landesrecht...
(1) Zum Schutz vor Gefahren, die von Inhabern einer Fahrerlaubnis ausgehen, die wiederholt gegen die die Sicherheit des Straßenverkehrs betreffenden straßenverkehrsrechtlichen oder gefahrgutbeförderungsrechtlichen Vorschriften verstoßen, hat die nach Landesrecht...
(1) Zum Schutz vor Gefahren, die von Inhabern einer Fahrerlaubnis ausgehen, die wiederholt gegen die die Sicherheit des Straßenverkehrs betreffenden straßenverkehrsrechtlichen oder gefahrgutbeförderungsrechtlichen Vorschriften verstoßen, hat die nach Landesrecht...