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§ 423Amtlich · § 5 UrhG

Absehen von der Bekanntgabe

Zeitreise: 22.06.2026‹ § 422§ 424 ›

Von der Bekanntgabe der Gründe eines Beschlusses an den Betroffenen kann abgesehen werden, wenn dies nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, um erhebliche Nachteile für seine Gesundheit zu vermeiden.

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