Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 432 Benachrichtigung von Angehörigen

Von der Anordnung der Freiheitsentziehung und deren Verlängerung hat das Gericht einen Angehörigen des Betroffenen oder eine Person seines Vertrauens unverzüglich zu benachrichtigen.

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Ausländerrecht: Zur Anordnung einer Zurückschiebungshaft

24.03.2016

Eine Verletzung des Rechts aus Art. 104 IV GG führt nicht zur Rechtswidrigkeit eines Haftanordnungsbeschlusses gemäß den §§ 415 ff. FamFG.

Referenzen - Urteile | § 432 FamFG

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Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Feb. 2016 - V ZB 123/15

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 123/15 vom 18. Februar 2016 in der Zurückweisungssache ECLI:DE:BGH:2016:180216BVZB123.15.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. Februar 2016 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Strese

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Feb. 2016 - V ZB 109/15

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 109/15 vom 18. Februar 2016 in der Abschiebungshaftsache ECLI:DE:BGH:2016:180216BVZB109.15.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. Februar 2016 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stre

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Feb. 2016 - V ZB 189/15

bei uns veröffentlicht am 25.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 189/15 vom 25. Februar 2016 in der Rücküberstellungshaftsache ECLI:DE:BGH:2016:250216BVZB189.15.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Februar 2016 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann,

Landgericht Traunstein Beschluss, 25. Jan. 2017 - 4 T 3387/16

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor 1. Der Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Vollzugs der mit Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim vom 12.09.2016 angeordneten und bis 28.09.2016 vollzogenen Haft wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerde

Landgericht Landshut Beschluss, 06. Juli 2015 - 62 T 755/15

bei uns veröffentlicht am 06.07.2015

Tenor I. Die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Landshut vom 15.03.2015 wird zurückgewiesen. II. Dem Betroffenen wird für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe ohne Raten bewilligt. Ihm

Landgericht Traunstein Beschluss, 11. Nov. 2015 - 4 T 3843/15

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Betroffenen vom 29.10.2015 wird der Beschluss des Amtsgerichts R. vom 26.10.2015 in Ziffer II. dahingehend abgeändert, dass die Haft spätestens am 27.11.2015 endet. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewies

Landgericht Traunstein Beschluss, 22. Jan. 2016 - 4 T 4350/15

bei uns veröffentlicht am 22.01.2016

Tenor 1. Die Beschwerde des Betroffenen vom 04.12.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Laufen vom 04.12.2015 wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Betroffene. 3. Der Geschäftswert für das Besc

Landgericht Traunstein Beschluss, 16. Feb. 2016 - 4 T 186/16

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Tenor 1. Der Antrag des Betroffenen vom 17.01.2016 auf Feststellung, dass der Vollzug des Beschlusses des Amtsgerichts Rosenheim vom 11.01.2016, Az. 8 XIV 9/16 den Betroffenen in seinen Rechten verletzt hat, wird zurückgewiesen. 2. Die

Landgericht Traunstein Beschluss, 28. Juli 2017 - 4 T 2067/17

bei uns veröffentlicht am 28.07.2017

Tenor 1. Die Beschwerde des Betroffenen vom 18.07.2017 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim vom 27.06.2017 wird zurückgewiesen. 2. Der Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurü

Landgericht Traunstein Beschluss, 29. Jan. 2016 - 4 T 45/16

bei uns veröffentlicht am 29.01.2016

Tenor 1. Die Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mühldorf am Inn vom 05.01.2016 wird zurückgewiesen. 2. Der Betroffene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Dem Betroffenen wird für das Beschwer

Landgericht Traunstein Beschluss, 22. Jan. 2016 - 4 T 4349/15

bei uns veröffentlicht am 22.01.2016

Tenor 1. Die Beschwerde des Betroffenen vom 04.12.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Laufen vom 04.12.2015 wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Betroffene. 3. Der Geschäftswert für das Besc

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Jan. 2016 - V ZB 6/14

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 6/14 vom 21. Januar 2016 in der Zurückschiebungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 104 Abs. 4; FamFG § 62 Abs. 1 Eine Verletzung des Rechts aus Art. 104 Abs. 4 GG führt nich

Landgericht Münster Beschluss, 21. Sept. 2015 - 5 T 558/15

bei uns veröffentlicht am 21.09.2015

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Betroffenen auferlegt, wobei Dolmetscherkosten im gesamten erst- und zweitinstanzlichen Verfahren nicht erhoben werden. Der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe wir