Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 417 Antrag
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Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Inhaltsverzeichnis
(1) Die Freiheitsentziehung darf das Gericht nur auf Antrag der zuständigen Verwaltungsbehörde anordnen.
(2) Der Antrag ist zu begründen. Die Begründung hat folgende Tatsachen zu enthalten:
- 1.
die Identität des Betroffenen, - 2.
den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Betroffenen, - 3.
die Erforderlichkeit der Freiheitsentziehung, - 4.
die erforderliche Dauer der Freiheitsentziehung sowie - 5.
in Verfahren der Abschiebungs-, Zurückschiebungs- und Zurückweisungshaft die Verlassenspflicht des Betroffenen sowie die Voraussetzungen und die Durchführbarkeit der Abschiebung, Zurückschiebung und Zurückweisung.
(3) Tatsachen nach Absatz 2 Satz 2 können bis zum Ende der letzten Tatsacheninstanz ergänzt werden.
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
Languages
EN, DERechtsanwalt
Öffentliches Wirtschaftsrecht - Bau- und Planungsrecht – Umweltrecht – Abgabenrecht – Verfassungsrecht – Europarecht – Menschenrechtsbeschwerde - Staatshaftungsrecht
Areas of lawAgrarrecht, Beamten-, Dienst- und Wehrrecht, Staatshaftungs-, Amtshaftungsrecht, Umweltrecht, Verfassungsrecht, Vergaberecht, showMore
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20/06/2018 16:21
Der Gesetzgeber hat mit § 15 Abs. 5 AufenthG für die Anordnung von Zurückweisungshaft ein abschließendes Sonderregime geschaffen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Aufenthaltsrecht Berlin
SubjectsAllgemeines
04/01/2018 16:03
Ein Ausländer, von dem nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden eine Terrorgefahr ausgeht muss in Sicherungshaft bleiben – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für internationales Recht Berlin
SubjectsAllgemeines
24/03/2016 12:25
Eine Verletzung des Rechts aus Art. 104 IV GG führt nicht zur Rechtswidrigkeit eines Haftanordnungsbeschlusses gemäß den §§ 415 ff. FamFG.
20/02/2015 12:50
Der Antrag der Behörde auf eine vorläufige Freiheitsentziehung im Wege einstweiliger Anordnung ist keine geeignete Grundlage für den Erlass einer Haftanordnung im Hauptsacheverfahren.
SubjectsZivilprozessrecht
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(1) Die Rechtsbeschwerde eines Beteiligten ist statthaft, wenn sie das Beschwerdegericht oder das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug in dem Beschluss zugelassen hat.
(2) Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wenn 1. die Rechtssache grundsätzlic
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published on 23/10/2024 19:50
Ein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens liegt nicht vor, wenn ein verfahrensbevollmächtigter Rechtsanwalt in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Anhörungstermin zwar kurzfristig, aber noch so rechtzeitig unterr
SubjectsStrafverfahrensrecht
published on 14/03/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 135/12 vom 14. März 2013 in der Abschiebungshaftsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. März 2013 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richter Dr. Czub und Dr. Roth, die Richterin Wei
published on 21/03/2013 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 122/12 vom 21. März 2013 in der Abschiebungshaftsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. März 2013 durch die Richter Dr. Lemke, Prof. Dr. Schmidt-Räntsch und Dr. Czub, die Richterin Dr. Brückne
published on 20/06/2018 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 83/18 vom 20. Juni 2018 in der Abschiebungshaftsache ECLI:DE:BGH:2018:200618BVZB83.18.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. Juni 2018 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richterin P
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