Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 428 Verwaltungsmaßnahme; richterliche Prüfung

(1) Bei jeder Verwaltungsmaßnahme, die eine Freiheitsentziehung darstellt und nicht auf richterlicher Anordnung beruht, hat die zuständige Verwaltungsbehörde die richterliche Entscheidung unverzüglich herbeizuführen. Ist die Freiheitsentziehung nicht bis zum Ablauf des ihr folgenden Tages durch richterliche Entscheidung angeordnet, ist der Betroffene freizulassen.

(2) Wird eine Maßnahme der Verwaltungsbehörde nach Absatz 1 Satz 1 angefochten, ist auch hierüber im gerichtlichen Verfahren nach den Vorschriften dieses Buches zu entscheiden.

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Ausländerrecht: Zur Überprüfung des Aufenthalts bis zur richterlichen Entscheidung

28.06.2017

Ob es sich bei einem Transitaufenthalt um eine bloß vorläufige Maßnahme i.S.d. § 428 Abs. 1 FamFG handelt, richtet sich nämlich nach der Rechtsauffassung der Behörde.

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Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Okt. 2017 - V ZA 30/17

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZA 30/17 vom 26. Oktober 2017 in der Abschiebungshaftsache ECLI:DE:BGH:2017:261017BVZA30.17.0 Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. Oktober 2017 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann, die Richt

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Mai 2011 - V ZB 135/10

bei uns veröffentlicht am 12.05.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 135/10 vom 12. Mai 2011 in der Abschiebungshaftsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 70 Abs. 4, § 428 Abs. 2 Wendet sich der Betroffene gegen die vorläufige Ingewahrsamnahme durch d

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Mai 2011 - V ZA 29/10

bei uns veröffentlicht am 23.05.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZA 29/10 vom 23. Mai 2011 in der Abschiebungshaftsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. Mai 2011 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger, die Richterin Dr. Stresemann, den Richter Dr. Roth und

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Juli 2013 - V ZB 224/12

bei uns veröffentlicht am 12.07.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 224/12 vom 12. Juli 2013 in der Abschiebungshaftsache Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Juli 2013 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Stresemann und die Richter Dr. Lemke, Prof. Dr. SchmidtRäntsch ,

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. März 2017 - V ZB 119/16

bei uns veröffentlicht am 09.03.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 119/16 vom 9. März 2017 in der Zurückweisungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 70 Abs. 4; AufenthG § 15 Abs. 6 Satz 2 Sieht die Behörde den Transitaufenthalt eines Ausländers n

Oberlandesgericht Bamberg Beschluss, 14. Jan. 2014 - 4 U 112/13

bei uns veröffentlicht am 14.01.2014

Gründe I. Die klagende Rechtsanwältin mit den Tätigkeitsschwerpunkten „Ausländer- und Asylrecht“ macht aus abgetretenem Recht einer ausländischen Staatsangehörigen (im folgenden: Betroffene oder Mandantin) gegen den

Landgericht Freiburg Beschluss, 19. Jan. 2017 - 4 T 10/16

bei uns veröffentlicht am 19.01.2017

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Amtsgerichts Titisee-Neustadt vom 23.12.2015 (XIV 1/15 L) teilweise aufgehoben, soweit dieser den Gewahrsam der Betroffenen am 15.12.2015 zwischen 12.26 Uhr und 16.20 Uhr für u

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 01. Dez. 2016 - 1 A 181/14

bei uns veröffentlicht am 01.12.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils.

Landgericht Kleve Beschluss, 29. Apr. 2015 - 4 T 577/14

bei uns veröffentlicht am 29.04.2015

Tenor Das Rechtsmittel wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Betroffene. 1Gründe I.  2Der Betroffene wurde am 01.02.2014 gegen 15.50 Uhr bei der Einreise aus den Niederlanden kommend nach Deutschland kontrolli