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§ 8Amtlich · § 5 UrhG

Behandlung von Eingängen, Empfangsbestätigung

Zeitreise: 24.06.2026‹ § 7§ 9 ›

(1) In den Akten wird der Tag des Eingangs vermerkt.

(2) Bei Schutzrechtsanmeldungen übermittelt das Deutsche Patent- und Markenamt dem Anmelder unverzüglich eine Empfangsbestätigung, die das angemeldete Schutzrecht bezeichnet und das Aktenzeichen der Anmeldung sowie den Tag des Eingangs der Anmeldung angibt.

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