Originale
(1) Originale von Anträgen und Eingaben sind unterschrieben einzureichen.
(2) Für die Schriftstücke ist dauerhaftes, nicht durchscheinendes Papier im Format 21 x 29,7 Zentimeter (DIN A4) zu verwenden. Die Schrift muss leicht lesbar und dokumentenecht sein. Vom oberen und vom linken Seitenrand jedes Blattes ist ein Randabstand von mindestens 2,5 Zentimeter einzuhalten. Die Blätter eines Schriftstücks sollen fortlaufend nummeriert sein.
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- VerbraucherrechtUWG-Abmahnung: die fünf Pflichtangaben — und was ihr Fehlen kostet (§ 13 UWG)Fehlt eine der Angaben aus § 13 Abs. 2 UWG, kann der Abmahnende keinen Kostenersatz verlangen (Abs. 3) — und Sie haben einen Gegenanspruch auf Ihre eigenen Rechtsverteidigungskosten, gedeckelt auf genau die Summe, die er fordert (Abs. 5).✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
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