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§ 188Amtlich · § 5 UrhG

Vertretung der Rechtsanwaltskammern in der Hauptversammlung

Zeitreise: 22.12.2025

(1) Die Rechtsanwaltskammern werden in der Hauptversammlung durch ihre Präsidenten vertreten.

(2) Der Präsident einer Rechtsanwaltskammer kann durch ein anderes Vorstandsmitglied vertreten werden.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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