Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 44 Mitteilung der Ablehnung eines Auftrags

Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 44 Mitteilung der Ablehnung eines Auftrags
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Bundesrechtsanwaltsordnung Inhaltsverzeichnis

Der Rechtsanwalt, der in seinem Beruf in Anspruch genommen wird und den Auftrag nicht annehmen will, muß die Ablehnung unverzüglich erklären. Er hat den Schaden zu ersetzen, der aus einer schuldhaften Verzögerung dieser Erklärung entsteht.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}


(1) Die §§ 43 bis 43b, 43d, 43e, 44, 45 Absatz 1 Nummer 2 und 3, die §§ 48, 49a bis 50, 53, 54, 56 Absatz 1 und 2 und die §§ 57 bis 59a gelten für Berufsausübungsgesellschaften sinngemäß. (2) Die Berufsausübungsgesellschaft hat durch geeignete Ma

(1) Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, gelten für Syndikusrechtsanwälte die Vorschriften über Rechtsanwälte. (2) Syndikusrechtsanwälte dürfen ihren Arbeitgeber nicht vertreten 1. vor den Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bund
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

published on 26/01/2012 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZR 90/09 vom 26. Januar 2012 in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Dr. Fischer und Grupp sowie die Richterin
published on 30/06/2015 00:00

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 26. Juni 2014 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Siegen abgeändert. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 10.935,20 EUR zu zahlen nebst
published on 30/10/2009 00:00

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Pinneberg vom 06.01.2009 - 65 C 234/08 - wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Gründ
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.