Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 112g Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 112g Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
Bundesrechtsanwaltsordnung Inhaltsverzeichnis
Auf den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren sind die Vorschriften des Siebzehnten Titels des Gerichtsverfassungsgesetzes anzuwenden. Die Vorschriften dieses Gesetzes, die die Besetzung des Senats für Anwaltssachen bei dem Bundesgerichtshof regeln, sind nicht anzuwenden.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare
1 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 31/10/2013 00:00
Tenor
Es wird festgestellt, dass das anwaltsgerichtliche Verfahren Anwaltsgericht Köln 10 EV 202/08 unangemessen lange gedauert hat.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.Die Kosten des Rechtsstreites werden dem Kläger zu ¼ und dem beklagten Land zu
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.