Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO | § 181 Recht zur Ablehnung der Wahl
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Bundesrechtsanwaltsordnung Inhaltsverzeichnis
Die Wahl zum Mitglied des Präsidiums kann ablehnen,
- 1.
wer das fünfundsechzigste Lebensjahr vollendet hat; - 2.
wer in den letzten vier Jahren Mitglied des Präsidiums gewesen ist.
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1 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 02/05/2016 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
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