Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 4 Genehmigung

(1) Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, sowie von ortsfesten Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen bedürfen einer Genehmigung. Mit Ausnahme von Abfallentsorgungsanlagen bedürfen Anlagen, die nicht gewerblichen Zwecken dienen und nicht im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden, der Genehmigung nur, wenn sie in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen oder Geräusche hervorzurufen. Die Bundesregierung bestimmt nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlagen, die einer Genehmigung bedürfen (genehmigungsbedürftige Anlagen); in der Rechtsverordnung kann auch vorgesehen werden, dass eine Genehmigung nicht erforderlich ist, wenn eine Anlage insgesamt oder in ihren in der Rechtsverordnung bezeichneten wesentlichen Teilen der Bauart nach zugelassen ist und in Übereinstimmung mit der Bauartzulassung errichtet und betrieben wird. Anlagen nach Artikel 10 in Verbindung mit Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU sind in der Rechtsverordnung nach Satz 3 zu kennzeichnen.

(2) Anlagen des Bergwesens oder Teile dieser Anlagen bedürfen der Genehmigung nach Absatz 1 nur, soweit sie über Tage errichtet und betrieben werden. Keiner Genehmigung nach Absatz 1 bedürfen Tagebaue und die zum Betrieb eines Tagebaus erforderlichen sowie die zur Wetterführung unerlässlichen Anlagen.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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für Öffentliches Recht


Öffentliches Wirtschaftsrecht - Bau- und Planungsrecht – Umweltrecht – Abgabenrecht – Verfassungsrecht – Europarecht – Menschenrechtsbeschwerde - Staatshaftungsrecht
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Baurecht: Zu Vorhaben im Außenbereich

06.11.2017

Errichtung eines Strohlagers dient landwirtschaftlichem Schweinezuchtbetrieb trotz Erweiterung um Pferdehaltung – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Baurecht Berlin
Sonstiges

Nachbarrecht: Holzofen beeinträchtigt Nachbarn nicht

29.05.2010

Rechtsanwalt für Baurecht - Nachbarrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Nachbarrecht

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zitiert oder wird zitiert von 25 §§.

wird zitiert von 16 §§ in anderen Gesetzen.

Windenergie-auf-See-Gesetz - WindSeeG | § 26 Ausschreibungen für bestehende Projekte


(1) Für Windenergieanlagen auf See, die nach dem 31. Dezember 2020 in Betrieb genommen werden, ermittelt die Bundesnetzagentur zu den Gebotsterminen 1. April 2017 und 1. April 2018 die Anspruchsberechtigten und den anzulegenden Wert für den in diesen

Sprengstoffgesetz - SprengG 1976 | § 17 Lagergenehmigung


(1) Der Genehmigung bedürfen1.die Errichtung und der Betrieb von Lagern, in denen explosionsgefährliche Stoffe zu gewerblichen Zwecken,im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung oder eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes oder bei der Be

Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG | § 28 Ordnung der Abfallbeseitigung


(1) Abfälle dürfen zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) behandelt, gelagert oder abgelagert werden. Abweichend von Satz 1 ist die Behandlung von Abfällen zur Beseitigung auch i

Raumordnungsverordnung - RoV | § 1 Anwendungsbereich


Die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens erfolgt nur auf Grundlage eines Antrags nach § 15 Absatz 5 Satz 1 des Raumordnungsgesetzes oder auf Grundlage einer Entscheidung nach § 15 Absatz 5 Satz 3 des Raumordnungsgesetzes für die nachfolgend aufg
wird zitiert von 8 anderen §§ im .

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 3 Begriffsbestimmungen


(1) Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne dieses Gesetzes sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 17 Nachträgliche Anordnungen


(1) Zur Erfüllung der sich aus diesem Gesetz und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ergebenden Pflichten können nach Erteilung der Genehmigung sowie nach einer nach § 15 Absatz 1 angezeigten Änderung Anordnungen getroffen wer

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 19 Vereinfachtes Verfahren


(1) Durch Rechtsverordnung nach § 4 Absatz 1 Satz 3 kann vorgeschrieben werden, dass die Genehmigung von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs in einem vereinfachten Verfahren erteilt wird, sofern dies nach Art, Ausmaß und Dauer der von dies

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 12 Nebenbestimmungen zur Genehmigung


(1) Die Genehmigung kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies erforderlich ist, um die Erfüllung der in § 6 genannten Genehmigungsvoraussetzungen sicherzustellen. Zur Sicherstellung der Anforderungen nach § 5 Absat
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 51 Anhörung beteiligter Kreise


Soweit Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften die Anhörung der beteiligten Kreise vorschreiben, ist ein jeweils auszuwählender Kreis von Vertretern der Wissenschaft, der Betroffenen, der beteiligten W

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Bundesgerichtshof Urteil, 15. Okt. 2009 - III ZR 8/09

bei uns veröffentlicht am 15.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL III ZR 8/09 Verkündet am: 15. Oktober 2009 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 839

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Feb. 2010 - III ZR 295/09

bei uns veröffentlicht am 18.02.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 295/09 Verkündet am: 18. Februar 2010 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BBodSch

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Apr. 2011 - BLw 12/10

bei uns veröffentlicht am 15.04.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 12/10 vom 15. April 2011 in der Landwirtschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GrdStVG § 9 Abs. 1, 6, § 10 Abs. 1 Nr. 2 a) Der Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks zur Errich

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Okt. 2004 - III ZR 25/04

bei uns veröffentlicht am 28.10.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 25/04 vom 28. Oktober 2004 in der Baulandsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BauGB § 39 Das Vorliegen einer "Vertrauensgrundlage" für Vorbereitungen des Eigentümers zur Verwirklichung

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Okt. 2013 - 5 StR 505/12

bei uns veröffentlicht am 23.10.2013

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StGB § 326 Abs. 1 Nr. 4 lit. a StGB § 327 Abs. 2 Nr. 3 1. Zu der im Rahmen des Tatbestands des unerlaubten Betreibens von Anlagen gemäß § 327 Abs. 2 Nr. 3 StGB vorzunehmenden Abgrenzung zwischen

Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. Okt. 2018 - M 8 SN 18.3661

bei uns veröffentlicht am 09.10.2018

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage (M 8 K 17.3748) gegen die Baugenehmigung vom 5. Juli 2017 (Az.: …) in Gestalt der Baugenehmigung vom 15. Januar 2018 (Az.: …) wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin und

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 11. Dez. 2015 - B 2 K 15.253

bei uns veröffentlicht am 11.12.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth Aktenzeichen: B 2 K 15.253 Im Namen des Volkes Urteil vom 11.12.2015 2. Kammer Sachgebiets-Nr. 1021 11 Hauptpunkte: Genehmigung von Windkraftanlagen;

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 30. Apr. 2019 - 22 BV 18.842

bei uns veröffentlicht am 30.04.2019

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 8. März 2018 wird in Nummer I. abgeändert. II. Der Bescheid des Landratsamtes Tirschenreuth vom 20. Juni 2017 wird in Nr. 3 insoweit aufgehoben, als eine Gebühr von über

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 29. März 2016 - AN 9 S 15.02341

bei uns veröffentlicht am 29.03.2016

Tenor 1. Die Anträge werden abgelehnt. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 1) zu tragen. Die Beigeladene zu 2) trägt ihre außergerichtlichen Kosten

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Apr. 2019 - 9 CS 18.2200

bei uns veröffentlicht am 09.04.2019

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 1. Oktober 2018 wird in Nummern I. und II. geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 19. Juli 2018 gegen den Bescheid des Landratsamts W.… v

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Apr. 2019 - 22 CS 19.280

bei uns veröffentlicht am 02.04.2019

Tenor I. Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Die Antragstellerin betreibt eine immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlage zur Auf

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 20. Dez. 2016 - W 4 K 14.354

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1) und 2) als Gesamtschuldner zu tragen. III. Das Urteil ist

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 19. März 2015 - W 2 K 14.381

bei uns veröffentlicht am 19.03.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleist

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Apr. 2019 - 22 CS 19.281 u.a.

bei uns veröffentlicht am 05.04.2019

Tenor I. Die Verfahren 22 CS 19.281, 22 CS 19.304 und 22 CS 19.305 werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden (§ 93 Satz 1 VwGO entsprechend). II. Die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 29. Januar 2019

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. März 2016 - 22 B 14.1875, 22 B 14.1876

bei uns veröffentlicht am 29.03.2016

Tenor I. Die Berufungen werden zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten der Berufungsverfahren zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 10. Mai 2016 - 9 N 14.2674

bei uns veröffentlicht am 10.05.2016

Tenor I. Der Bebauungsplan „An der Brachgasse - Abschnitt 2“ des Antragsgegners ist unwirksam. II. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufi

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 04. Mai 2016 - AN 11 K 15.00616

bei uns veröffentlicht am 04.05.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 27. Juli 2017 - RO 7 K 15.1736

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu v

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 27. Juli 2017 - RO 7 K 14.1558

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des voll

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 05. Apr. 2019 - 22 CS 18.2572, 22 CS 19.23

bei uns veröffentlicht am 05.04.2019

Tenor I. Die Verfahren 22 CS 18.2572 und 22 CS 19.23 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Beschwerden werden zurückgewiesen. III. Die Kosten der Beschwerdeverfahren tragen der Antragsgegner zu 1/4 und die B

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Sept. 2016 - M 9 K 15.4109

bei uns veröffentlicht am 14.09.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. zu tragen. Die Beigeladenen zu 2. und zu 3. tragen ihre außergericht

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Sept. 2016 - M 9 K 15.4060

bei uns veröffentlicht am 14.09.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. zu tragen. Die Beigeladenen zu 2. und zu 3. trag

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Sept. 2016 - M 9 K 15.3987

bei uns veröffentlicht am 14.09.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. zu tragen. Die Beigeladenen zu 2. und zu 3. tragen ihre außergerichtli

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 22. Dez. 2016 - RN 7 E 16.1964

bei uns veröffentlicht am 22.12.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 500.000 € festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin begehrt im We

Verwaltungsgericht München Urteil, 29. Okt. 2015 - M 24 K 15.153

bei uns veröffentlicht am 29.10.2015

Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen eine Anordnung der Beklagten, mit der ihr aufgegeben wurde, die Schallimmissionen zu ermitteln, die während der Abstellung der ICE-Triebzüge der DB Fernverkehr AG auf der Abstellanlage auf den

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 14. März 2019 - RO 7 S 18.2145

bei uns veröffentlicht am 14.03.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 4.000 € festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin wendet sich im

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 09. Mai 2016 - Au 5 K 15.1027

bei uns veröffentlicht am 09.05.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten der Beigeladenen hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Apr. 2016 - 22 ZB 15.2625

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Der Streitwert wird unter Ab

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Dez. 2017 - 22 CS 17.1702

bei uns veröffentlicht am 12.12.2017

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller. III. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.250 Euro festgesetzt. Gründe I.

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 07. März 2018 - Au 4 K 17.869

bei uns veröffentlicht am 07.03.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. D

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 12. März 2015 - AN 11 K 14.01507

bei uns veröffentlicht am 12.03.2015

Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 22. Jan. 2019 - W 4 K 17.987

bei uns veröffentlicht am 22.01.2019

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamts... vom 28. Juli 2017 wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Volls

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Sept. 2014 - 22 ZB 13.579

bei uns veröffentlicht am 30.09.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. III. Unter Abänderung des Streitwertfestsetzungsbeschlusses des Bayerischen Verwaltungs

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. März 2015 - 15 ZB 13.2248

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Beigeladene hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500 Euro festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 10. März 2015 - 15 ZB 13.2234

bei uns veröffentlicht am 10.03.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Beigeladene hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500 Euro festgesetz

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 19. Juni 2019 - RN 7 K 17.480

bei uns veröffentlicht am 19.06.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen II. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen die Stilllegu

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 05. Juli 2017 - AN 11 S 17.00402

bei uns veröffentlicht am 05.07.2017

Tenor 1. Die Anträge werden abgelehnt. 2. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. 3. Der Streitwert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 03. März 2015 - B 2 S 15.94

bei uns veröffentlicht am 03.03.2015

Tenor 1. Die sofortige Vollziehung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Landratsamtes Bayreuth vom 11.11.2014 zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windkraftanlagen auf den Grundstücken Flur-Nrn. ..., ... und ... der Gemarkung

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 05. Juli 2017 - AN 11 S 17.00474

bei uns veröffentlicht am 05.07.2017

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. 3. Der Streitwert wird auf 30.000,00 EUR festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 12. Feb. 2019 - RN 7 S 18.1989

bei uns veröffentlicht am 12.02.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin wendet sich im

Verwaltungsgericht München Beschluss, 21. Aug. 2018 - M 19 S 18.307

bei uns veröffentlicht am 21.08.2018

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 19. Januar 2018 gegen den Bescheid des Landratsamts ... vom 14. Dezember 2017 wird wiederhergestellt, soweit in Nr. 2 des Bescheids festgelegt ist, dass ein Patron b

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 30. Nov. 2016 - AN 11 K 15.01272

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar. 3. Die Klägerin kann die Vol

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 28. Feb. 2018 - Au 4 K 17.22

bei uns veröffentlicht am 28.02.2018

Tenor I. Die Klage wird hinsichtlich Ziffer 1 des Bescheides vom 9. Dezember 2016 abgewiesen. Im Übrigen - hinsichtlich der Ziffern 2, 3, 8, 9 und 10 des Bescheides vom 9. Dezember 2016 - wird das Verfahren eingestellt. II.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 03. Juli 2018 - 22 ZB 18.855

bei uns veröffentlicht am 03.07.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500 € festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 19. Apr. 2018 - W 5 K 16.806

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicher

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Jan. 2019 - 22 CS 18.2003

bei uns veröffentlicht am 09.01.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 62.000 € festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Mai 2019 - 22 CS 18.2247

bei uns veröffentlicht am 22.05.2019

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 22. Oktober 2018 (W 4 S 18.803) wird in seinen Ziff. I. und II. abgeändert. Der Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der gegen den

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 09. Juli 2014 - 4 S 14.945

bei uns veröffentlicht am 09.07.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 7.5

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 18. Dez. 2014 - B 2 K 14.238

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. 3. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 v. H. des zu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Nov. 2016 - 22 CS 16.2048, 22 CS 16.2049

bei uns veröffentlicht am 02.11.2016

Tenor I. Die Verwaltungsstreitsachen 22 CS 16.2048 und 22 CS 16.2049 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Beschwerden werden zurückgewiesen. III. Die Antragstellerin hat die Kosten des Bes

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Soweit Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften die Anhörung der beteiligten Kreise vorschreiben, ist ein jeweils auszuwählender Kreis von Vertretern der Wissenschaft, der Betroffenen, der beteiligten Wirtschaft, des...
Soweit Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften die Anhörung der beteiligten Kreise vorschreiben, ist ein jeweils auszuwählender Kreis von Vertretern der Wissenschaft, der Betroffenen, der beteiligten Wirtschaft, des...