Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 51 Anhörung beteiligter Kreise
Soweit Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften die Anhörung der beteiligten Kreise vorschreiben, ist ein jeweils auszuwählender Kreis von Vertretern der Wissenschaft, der Betroffenen, der beteiligten Wirtschaft, des beteiligten Verkehrswesens und der für den Immissionsschutz zuständigen obersten Landesbehörden zu hören.

Referenzen - Gesetze | § 51 BImSchG
§ 51 BImSchG zitiert oder wird zitiert von 21 §§.
§ 51 BImSchG wird zitiert von 3 §§ in anderen Gesetzen.
Verordnung über nationale Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe - BImSchV 43 | § 4 Nationales Luftreinhalteprogramm
(1) Die Bundesregierung erstellt ein nationales Luftreinhalteprogramm. Das nationale Luftreinhalteprogramm enthält 1. erforderliche Maßnahmen, um die Emissionsreduktion nach § 2 zu erzielen,2. zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Emissionsreduktion
Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - BImSchV 39 | § 34 Programm der Bundesregierung zur Verminderung der Ozonwerte und zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen
(1) Die Bundesregierung erstellt, nach Anhörung der Länder und der beteiligten Kreise gemäß § 51 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, ein Programm, das dauerhafte Maßnahmen zur Verminderung der Ozonwerte nach § 9 und zur Einhaltung der Emissionshöchs
Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen - BImSchV 39 | § 35 Programme der Bundesregierung zur Einhaltung der Verpflichtung in Bezug auf die PM2,5- Expositionskonzentration sowie des nationalen Ziels für die Reduzierung der PM2,5-Exposition
(1) Besteht die Gefahr, dass die Verpflichtung nach Anlage 12 Abschnitt C in Bezug auf die PM2,5-Expositionskonzentration gemäß § 5 Absatz 4 bis zum festgelegten Zeitpunkt nicht eingehalten werden kann, erstellt die Bundesregierung, nach Anhörung der
§ 51 BImSchG wird zitiert von 18 anderen §§ im Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 55 Pflichten des Betreibers
(1) Der Betreiber hat den Immissionsschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen und die ihm obliegenden Aufgaben genau zu bezeichnen. Der Betreiber hat die Bestellung des Immissionsschutzbeauftragten und die Bezeichnung seiner Aufgaben sowie Veränder
Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 40 Verkehrsbeschränkungen
(1) Die zuständige Straßenverkehrsbehörde beschränkt oder verbietet den Kraftfahrzeugverkehr nach Maßgabe der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, soweit ein Luftreinhalteplan oder ein Plan für kurzfristig zu ergreifende Maßnahmen nach § 47 Absat
Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 38 Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, Schienen-, Luft- und Wasserfahrzeuge sowie Schwimmkörper und schwimmende Anlagen müssen so beschaffen sein, dass ihre durch die Teilnahme am Verkehr verursachten Emissionen bei bestimmungsgemäßem Betrieb die zum
Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 35 Beschaffenheit von Stoffen und Erzeugnissen
(1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51) durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzuschreiben, dass bestimmte Stoffe oder Erzeugnisse aus Stoffen, die geeignet sind, bei ihrer bestimmungsgem

5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 51 BImSchG.
Bundesgerichtshof Urteil, 21. Juni 2001 - III ZR 313/99
bei uns veröffentlicht am 21.06.2001
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 313/99 Verkündet am: 21. Juni 2001 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ------------
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 19. Dez. 2014 - 22 B 14.1514
bei uns veröffentlicht am 19.12.2014
Tenor
I.
Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 14. Januar 2014 wird aufgehoben.
II.
Die Klage wird abgewiesen.
III.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen.
IV.
Die Kostenentscheidung ist vor
Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 05. Feb. 2016 - 9 K 5063/15
bei uns veröffentlicht am 05.02.2016
Tenor
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen Ziffer 1 des Bescheids des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis vom 16.04.2015 wird insoweit wiederhergestellt, als der Antragsteller zur Beseitigung zweier gelber Stapler (A 5), einer gelben Raup
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 29. Okt. 2015 - 8 K 1418/14
bei uns veröffentlicht am 29.10.2015
Tenor
Der Bescheid des Beklagten vom 18. Februar 1014 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig