Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 276 Verantwortlichkeit des Schuldners

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

(1) Der Schuldner hat Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten, wenn eine strengere oder mildere Haftung weder bestimmt noch aus dem sonstigen Inhalt des Schuldverhältnisses, insbesondere aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, zu entnehmen ist. Die Vorschriften der §§ 827 und 828 finden entsprechende Anwendung.

(2) Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.

(3) Die Haftung wegen Vorsatzes kann dem Schuldner nicht im Voraus erlassen werden.

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Rechtsanwalt


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
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24.10.2021 15:13

In diesem Artikel wird ein Überblick geschaffen über die mögliche Rechtsfolge, wenn ein Schadensersatzanspruch dem Grunde nach besteht - wenn also ein schädigendes Ereignis stattgefunden hat, was der Schuldner auch zu vertreten bzw. zu verschulden hat. Steht dies schon mal fest, stellt sich weiterhin die Frage, wie der Schaden zu berechnen ist und ob der entstandene Schaden überhaupt ersatzfähig ist bzw. wenn ja, in welcher Höhe. Des Weiteren sind anspruchskürzende Umstände zu berücksichtigen Die hier umschriebene Rechtsfolge kann sich sowohl an einen vertraglichen, als auch an einen deliktischen Schadensersatzanspruch anknüpfen.
19.03.2020 09:34

Veranstaltungen werden in letzter Minute abgesagt. Läden müssen schließen und die Ausgangssperre droht. Unvorhersehbare Umstände diktieren die Wirtschaftswelt. Leistungserbringung wird für einige Betroffene unzumutbar oder sogar tatsächlich unmöglich, sodass die Störung der Geschäftsgrundlage gem. § 313 BGB ihre Renaissance erfahren könnte – Streifler & Kollegen Rechtsanwälte – Anwalt für Insolvenzrecht Berlin
10.08.2019 06:01

Wer ein Kraftfahrzeug mit einem weit über der Richtgeschwindigkeit liegenden Tempo fährt – hier 200 km/h –, muss in besonderem Maße seine volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen richten. Schon die kurzzeitige Ablenkung durch Bedienung des sog. Infotainmentsystems (Navigationssystem) kann bei derartigen Geschwindigkeiten den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit begründen – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Haftungsrecht Berlin
24.05.2018 07:42

Eine als Außen-GbR, deren Gesellschafter eine natürliche Person und eine juristische Person sind, ist kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB aF – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin
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Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Die Vorschrift des § 276 Abs. 3 findet keine Anwen
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.

(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. (2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit

Wer im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt, ist für den Schaden nicht verantwortlich. Hat er sich durch geistige Getränke
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.
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published on 13.08.2024 14:43

Oberlandesgericht Nürnberg Urteil vom 30. März 2022 Az.: 12 U 1520/19     Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 05.04.2019, berichtigt mit Beschluss vom 11.06.2019
published on 14.02.2023 14:15

Das Ansicht des Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm) begründet die versehentliche Weiterleitung personenbezogener Daten einen Schadensersatzanspruch gegen die:den Verantwortliche:n. Die im vorliegenden Fall verantwortliche Impfzentruminhaberin muss
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Das Ansicht des Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm) begründet die versehentliche Weiterleitung personenbezogener Daten einen Schadensersatzanspruch gegen die:den Verantwortliche:n.

Die im vorliegenden Fall verantwortliche Impfzentruminhaberin muss 100 Euro immateriellen Schadensersatz wegen Verstoßes gegen die DSGVO, an den Betroffenen zahlen.

Dirk Streifler - Streifler&Kollegen - Rechtsanwälte Berlin

published on 15.12.2021 13:00

Das Gericht spricht einer Frau Schadensersatz in Höhe von 20.000 Euro zu. Die Frau nahm an einer Kamelwanderung teil und stützte dabei von einem Kamel, der aufgrund von Hundegebell erschreckte.
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Das Gericht spricht einer Frau Schadensersatz in Höhe von 20.000 Euro zu. Die Frau nahm an einer Kamelwanderung teil und stützte dabei von einem Kamel, der aufgrund von Hundegebell erschreckte.

published on 18.08.2021 20:46

Von der anstellenden Kanzlei übernommene Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung und für Forbildungen sind als Sachbezüge zu versteuern und zu verbeitragen. Der Kläger als ehemaliger Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, das
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Von der anstellenden Kanzlei übernommene Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung und für Forbildungen sind als Sachbezüge zu versteuern und zu verbeitragen. Der Kläger als ehemaliger Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, dass der Beklagte den entsprechenden Zuschuss an das Versorgungswerk zahlt, und sei es als zusätzliche freiwillige Leistung. Ein Anspruch auf Neuberechnung und Neuerstellung der Lohnmitteilungen besteht hingegen nicht.

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Wer im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt, ist für den Schaden nicht verantwortlich. Hat er sich durch geistige Getränke oder ähnliche...
(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. (2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem...