Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1359 Umfang der Sorgfaltspflicht
Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1359 Umfang der Sorgfaltspflicht
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}



Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis
Die Ehegatten haben bei der Erfüllung der sich aus dem ehelichen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen einander nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, welche sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegen.
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Anwälte | {{shorttitle}}

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
Languages
EN, DE{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.

24/10/2021 15:13
In diesem Artikel wird ein Überblick geschaffen über die mögliche Rechtsfolge, wenn ein Schadensersatzanspruch dem Grunde nach besteht - wenn also ein schädigendes Ereignis stattgefunden hat, was der Schuldner auch zu vertreten bzw. zu verschulden hat.
Steht dies schon mal fest, stellt sich weiterhin die Frage, wie der Schaden zu berechnen ist und ob der entstandene Schaden überhaupt ersatzfähig ist bzw. wenn ja, in welcher Höhe. Des Weiteren sind anspruchskürzende Umstände zu berücksichtigen
Die hier umschriebene Rechtsfolge kann sich sowohl an einen vertraglichen, als auch an einen deliktischen Schadensersatzanspruch anknüpfen.
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.

6 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
moreResultsText
published on 24/03/2009 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 79/08 Verkündet am: 24. März 2009 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:
published on 01/09/2016 00:00
Tenor
Auf die Berufungen der Beklagten -und der Streithelferin wird das am 07.10.2015 verkündete Teilgrund- und Teilurteil des Landgerichts Köln (2 O 277/14) unter Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel teilweise abgeändert und insgesamt wie
published on 02/10/2014 00:00
Tenor
1.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 600,00 € festgesetzt.
2.
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Teilbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Köln vom 9. April 2014 – 323 F 90/13 – wird auf Kosten d
published on 03/05/2012 00:00
Tenor
1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Mosbach vom 19.10.2011 - 2 O 322/10 - im Kostenpunkt aufgehoben und im übrigen geändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 3
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.